senno
Mit Radikalen meine ich die Parteien, die die Stimmung in der Gesellschaft führ ihre fragwürdigen politischen Zwecke ausnutzen und nicht ein paar Asis die an der Tanke rumkrakelen.
Meionst du damit die Bande um CDUCSUSPDFDPSEDGERÜNE Einheitsparteienfront, welche längst überführt wurde, die Demokratie quasi abgeschafft zu haben? Den Satz, den du da bringst ist genau das was eigentlich verhindert werden sollte, nämlich das totschlagen von "anderen" Argumenten / Parteien, welche diese Versager und Vasallen ablösen müssen und sollen - damit wieder mehr möglich ist.
Beispiel, wenn auch nicht einer zum Thema Sprit:
Am 24.4.2008 stimmte der Bundestag mit 515 Stimmen für den sogenannten Lissabon-Vertrag, bei 58 Gegenstimmen und einer Enthaltung. Am 23.5.2008 stimmte ebenfalls der Bundesrat dem Lissabon-Vertrag zu, einzig das Bundesland Berlin enthielt sich der Stimme.
Noch am Nachmittag des 23. Mai zog der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler vor das Bundesverfassungsgericht.
Gauweiler hat in seiner Abgeordnetenfunktion eine Organklage erhoben, in seiner Eigenschaft als Staatsbürger zeitgleich eine Verfassungsbeschwerde. Er wird vor dem BVerfG durch den Nürnberger Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider vertreten. Die Klageschrift Schachtschneiders wird gestützt durch ein Gutachten des Freiburger Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Dietrich Murswiek.
Alter Wein in neuen Schläuchen
In seiner Pressemitteilung vom 23.5.2008 stellt Gauweiler fest: »Der Vertrag von Lissabon wiederholt weitestgehend den Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004.«
Die insgesamt 489 Seiten des aktuellen Klageschriftsatzes nebst Gutachten können schwerlich auf wenige Seiten zusammengestrichen werden. Die folgende Zusammenfassung zitiert daher eine Expertise Schachtschneiders vom 14.10.2007. Die Expertise wurde von der FPÖ in Auftrag gegeben, um die Notwendigkeit einer Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag in Österreich nachzuweisen. Schachtschneiders Ausführungen betreffen aber auch die BRD und sind daher in großen Teilen in der Verfassungsbeschwerde vom 23.5.2008 wiederzufinden.
Die Europäische Union wird zum Bundesstaat
Der »Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft« (kurz: Reformvertrag oder Lissabon-Vertrag) gehe laut Schachtschneider endgültig den Schritt zum »Bundesstaat Europäische Union«. Dieser Schritt könne in Österreich nur durch eine Volksabstimmung gegangen werden.
Nur in Österreich? Nein! In allen Ländern der EU sind Volksabstimmungen dazu zwingend. Das stellt Prof. Dr. Murswiek in seinem aktuellen Gutachten zum Lissabon-Vertrag fest.
Folgende Details über den Lissabon-Vertrag aus Schachtschneiders FPÖ-Expertise sollte man kennen:
Das vereinfachte Änderungsverfahren
Das vereinfachte Änderungsverfahren ermächtigt den Europäischen Rat zu Beschlüssen über maßgebliche Arbeitsbereiche der EU. So z.B. in Fragen des Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs, Wettbewerb, Landwirtschaft, Handelspolitik, Zollwesen, Sozialpolitik, Kultur, Gesundheitswesen, berufliche Bildung, Jugend, Verbraucherschutz, Sozialpolitik usw.
Die nationalen Gesetzgeber (Parlamente) müssen an dem Vorgang nicht beteiligt werden. Es reicht die Zustimmung der Regierungen, die gerade im Europäischen Rat sitzen. Eine Regierung kann somit im Europäischen Rat in Brüssel am nationalen Parlament vorbeiregieren.
Ein Rechtsakt im vereinfachten Änderungsverfahren werde regelmäßig innerstaatliche Verfassungsänderungen mit sich bringen – unabhängig von der Zustimmung des Parlaments und ohne Berücksichtigung des Volkswillens.
»Das vereinfachte Änderungsverfahren überträgt die Verfassungshoheit weitestgehend dem Europäischen Rat, den Führern der Union.«
Hierdurch, so Schachtschneider, gewinne die EU eine Verfassungshoheit, »ohne dafür demokratisch legitimiert zu sein«.
Es handle sich damit um ein Ermächtigungsgesetz, durch das die innere und äußere Ordnung der EU-Mitgliedsstaaten umgewälzt werde. Schachtschneider:
»Das vereinfachte Änderungsverfahren ist der Sache nach eine Diktaturverfassung […] Dem kann kein Volk zustimmen, das ein eigenständiger, existentieller Staat bleiben will.«
Demnächst auch noch EU-Steuern?
Der Europäische Rat kann auf Grundlage des Reformvertrages eine »Generalermächtigung zur Mittelbeschaffung« erlangen. Hierdurch könnten außer der Finanzierung des EU-Haushaltes weitere Kategorien zur Geldbeschaffung eingeführt werden. Schachtschneider wörtlich: »Die neuen Kategorien von Eigenmitteln können und werden auch europäische Steuern sein.«
Wie schon beim vereinfachten Änderungsverfahren reicht hierfür die Zustimmung der jeweiligen Regierung, also z.B. der Bundesregierung der BRD. Das Parlament wird nicht gefragt. Eine öffentliche Diskussion und ein ordentliches steuerrechtliches Gesetzgebungsverfahren finden nicht statt. Schachtschneider:
»Die Bestimmung ermächtigt (auch) zu einer Steuererhebung der Union, die gänzlich unbestimmt und mit der Steuerhoheit der Völker schlechterdings unvereinbar ist. […] Der steuerverfassungsrechtliche Gesetzesvorbehalt, ein wesentlicher Teil des demokratischen Prinzips, wird beiseite geschoben.«
Flexibilitätsklausel
Artikel 308 Absatz 1 des Lissabon-Vertrages ermögliche der Union »im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche tätig zu werden, auch wenn die Verträge die dafür erforderlichen Befugnisse nicht vorsehen. Auf dieser Grundlage kann sich die Union so gut wie jede Befugnis verschaffen, ohne daß die Mitgliedsstaaten dem zustimmen müssen.«
Das in der Politik als wichtiges Instrument gegen die EU-Übermacht gefeierte Subsidiaritätsprinzip (d.h., eine Kompetenz bleibt dort, wo sie am besten umgesetzt werden kann, z.B. im betroffenen Staat), bezeichnet Schachtschneider als »klägliche« Einwendung. Die EU könne durch die Flexibilitätsklausel grenzenlos tätig werden und damit die gesamte Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedsstaaten umgestalten. Zu allem Übel werde hier noch die EU-Exekutive zur Gesetzgebung ermächtigt.
Bundesstaatliche Zuständigkeitsordnung
Bisher hätten die Mitgliedsstaaten der EU ihre Hoheitsrechte nur übertragen, nicht verloren. Der Reformvertrag sieht aber eine ausschließliche Zuständigkeit vor, so daß in bestimmten Bereichen nur noch die EU Rechtsakte erlassen dürfe. Die EU-Staaten verlieren ihre Hoheit in diesen Bereichen endgültig. Damit gehe das Recht nicht mehr vom Volke aus.
Darüber hinaus gebe es eine geteilte Zuständigkeit. Aber auch hier dürfe ein Staat nur noch Gesetze verabschieden, wenn die EU das jeweilige Feld nicht schon besetzt hat. Wo es EU-Regelungen gibt, werden die Gesetze der einzelnen Staaten nichtig.
Laut Schachtschneider geben alle Mitgliedsstaaten der EU durch den Lissabon-Vertrag ihre Staatsgewalt aus der Hand. Denn die Zuständigkeiten der EU würden praktisch die gesamte Innenpolitik eines Staates betreffen.
»Die Mitgliedsstaaten verlieren in der Substanz ihre existentielle Staatlichkeit und werden materiell zu den bloßen regionalen Selbstverwaltungskörpern, als die sie […] [der] Reformvertrag definiert.«
Droht ein Aufstand?
Diese wenigen genannten Beispiele haben eines gemeinsam: Sie verstoßen gegen elementare Demokratieprinzipien und dürfen laut Ewigkeitsklausel des Artikel 79 III GG in der BRD gar nicht umgesetzt werden. Des weiteren bauen sie die EU zum allmächtigen, undemokratischen Zentralstaatsmonster aus, während unsere Nationalstaaten abgeschafft werden.
Wenn Gauweiler vor dem BVerfG in Karlsruhe scheitert, ist auch das letzte rechtsstaatliche Mittel zur Verhinderung der Beseitigung der Demokratie in Deutschland gescheitert.
Dann darf laut Murswiek und Schachtschneider jeder Deutsche gegen jeden, der diese Entwicklung vorantreibt, mit allen Mitteln Widerstand leisten.
Doch auch hier hat die EU vorgesorgt. Denn die Niederschlagung von Aufruhr und Aufständen in der EU durch Todesschüsse wird mit dem Reformvertrag durch die Hintertür eingeführt.
Und du kommst genau wie DIE mit dem Selben Satz. Bitte... so nicht.