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Kant würde sich im Grabe umdrehen.
Der kategorische Imperativ lautet in einer seiner Grundformen: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde".
Ich glaube nicht dass Kant es gut fände wenn es allgemeines Gesetz werden würde, andere Menschen zu betrügen und gegen getroffene Vereinbarungen zu verstoßen.
Bei Kant kann man schonmal durcheinanderkommen, weil der mehr als eine exzellente Erkenntnis in die Welt getragen hat. Um den Kategorischen Imperativ geht es mir hier genau nicht, sondern um den Ausgang des Menschen aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit (siehe "Was ist Aufklärung?").
Wenn ich von einer anderen Person erwarte, mir meine Mündigkeit zurückzugeben, dann ist das genau das Gegenteil davon.
„„Ich kann niemanden entmündigen oder seiner Selbstwirksamkeit berauben. Das kann jede Person nur selbst. [...]
Da müssen wir gar nicht den guten alten Kant in seiner wohlverdienten Ruhestätte bemühen, um zu erkennen:
Hier gibt es einen Irrtum, denn doch, Du kannst. "Mündigkeit" setzt Bildung voraus: Nur bzgl den Aspekten, über die Du (oder jmd anderes) Dein Gegenüber ins Bild /in Kenntnis setzt, ermöglichst Du Deinem Gegenüber eine autonome Entscheidung. Freiheit in den eigenen Entscheidungen oder Handlungen tritt nicht nur erst mit Kenntnis über die einhergehenden Konsequenzen ein (vgl. Zurechnungsfähigkeit), sondern benötigt auch das Wissen über die Ursachen (ohne Annahme falscher Tatsachen). Banal formuliert: Wer nix vom Fremdgehen des/r PartnerIn weiß, wird sich nicht frei und autonom für oder gegen die Fortführung der Beziehung entscheiden können
Aber selbstverständlich kann er das! Ich kann hier und heute beschließen, eine Beziehung zu beenden. Ich kann ebenso darüber nachdenken und die Fortführung beschließen. Ich kann es mir sogar egal sein lassen. Die Macht der Entscheidung für und wider habe ich in jedem Fall. Ob es eine
gute Entscheidung ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Aber ich sehe deinen Punkt, daß eine gute Entscheidung bestmögliche Information voraussetzt, und wenn die vorenthalten wird, kommt im Nachhinein nicht die beste Entscheidung heraus.
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Mir kommt die Argumentation hier oft so vor, als ob ein Fremdgeher seinem Partner eine schwere geistige Behinderung zufügt.
Besitzt irgendjemand - außer dem, der etwas durch das Fremdgehen seines Partners empfindet - eine Kompetenz, darüber zu befinden oder zu urteilen?
Das sollte keine klinische Diagnose sein, sondern den Vibe wiedergeben, der durch die Argumentation entsteht.