„ab wann fällt was unter Prostitution... die Kostenübernahme beim Essen, Hotelzimmer.....
auch wenn da Prostitution nicht im Vordergrund steht...gäb es ohne den Sex dann ggf gar nicht..
Wer welche Möglichkeiten hat...
Das ProtsSchG ist eindeutig:
"Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt."
Dabei geht es nicht nur um Geschlechtsverkehr, sondern alle möglichen sexuellen Dienstleistungen.
Mit Entgelt ist auch nicht ausschließlich Geld gemeint. Sex gegen Schmuck, Essen, andere materielle Dinge, sowie Dienstleistungen (Blowjob gegen Fenster putzen zB.) würden streng genommen auch da rein fallen.
Böse Zungen behaupten, dass die Ehe auch eine Art von Prostitution ist, wenn die Gattin brav zweimal im Monat hin hält, und dafür der Gatte alle Rechnungen bezahlt, und sie mit Kleidung und anderen Dingen ausstattet
(und vice versa, auch Kerle können "ausgehalten" werden, versteht sich)