@****el @****t4
Definition Gewalt
Gewált/
Substantiv, feminin [die]
1.
Macht und Befugnis, Recht und die Mittel, über jemanden, etwas zu bestimmen, zu herrschen
"die staatliche, richterliche, elterliche, priesterliche, göttliche Gewalt"
Weitere Fragen
Was versteht man unter den Begriff Gewalt?
Definition. Gewalt ist, wenn jemand anderen Menschen wehtut oder Schaden zufügt. Das kann körperlich sein, wenn jemand einen anderen schlägt oder tritt. Es kann aber auch seelisch sein, wenn jemand gemein zu einer anderen Person ist und sie zum Beispiel beschimpft oder bedroht.
https://www.plan.de/gewalt-einfach-erklaert.html?sc=IDQ24100
Es ist ganz egal ob einvernehmlich oder nicht es bleibt Gewalt., der Unterschied ist die juristische Strafbarkeit. Z.b Fixierung im Krankenhaus oder Blutalkoholtest durch Polizei. Diese muss gerichtlich angeordnet sein da sie ansonsten Strafbar ist.
Ich sehe es genau andersherum als wie von Euch beschrieben. Ich sollte mir Gedanken machen wenn ich mein Handeln dadurch verharmlose das es ja einvernehmlich ist. Was ist wenn der andere zustimmt ohne die Konsequenzen für sich zu kennen . BDSM ist ein so weit gefächertes Gebiet das man Aussagen nicht nur auf den Teilbereich den man selber Praktiziert sondern allgemein treffen sollte.
Geht meine Frau mit Blutergüssen durch Fesseln oder am Hintern, Rücken oder Brüsten zum Arzt und der sieht das muss er sie zumindest darauf ansprechen jedoch eigentlich einen Verdachtsfall auf Häusliche Gewalt melden.