Hier nochmal ein kleiner Hinweis bzgl. des UrhG.
Es bestehen heute Möglichkeiten, Internet-Bilder mit den entsprechenden Bildrechten zu erwerben.
Habe ich gemacht indem ich "jede" einzelne Szene von den jeweilige Produktionen gekauft habe, incl. der Rechte.
Dennoch muss auch bei einem kostenpflichtig erworbenen Bild in der Regel immer der Urheber angegeben werden. Vor der Veröffentlichung eines Bildes oder Fotos im Internet muss also immer geklärt werden, ob die Rechte am Werk auch wirklich vorhanden sind.
Daher immer die Quellenangabe
Viele der Szenen (wie oben) sind aber mittlerweile "frei" im Netz verfügbar. Verjährung 3 bzw. max. 10 Jahre in Bezug auf irgendwelche Schadensersatzforderungen.
Sehr interessant dazu ist auch folgender Artikel im Netz:
Pornofilme genießen keinen urheberrechtlichen Schutz
Begründet wurde die Zurückweisung des Antrages damit, dass die Erotikfilme keinen Schutz als Filmwerke gemäß § 94 UrhG beanspruchen können, es fehlt offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung
Es ist mir wirklich wichtig den rechtlichen Aspekt zu erwähnen...
Falls hier ein Anwalt zuschaut wäre mir seine Sichtweise dazu sehr wichtig ! Alle Bilder dienen lediglich meiner Dokumentation: Die Arbeit als Erotikdarsteller vor der Kamera...
Eure Meinungen in Bezug auf den Unterschied zu klassischen Erotikfilmen wie oben in meiner Szene mit Ivona Zampova oder Amateurfilme im Internet......
Muss jetzt zur Arbeit und bin heute wieder gegen 16.00 Uhr im Forum. Bin sehr gespannt......
Wünsche Euch einen guten Start in die Woche. Liebe Grüße: David
Es bestehen heute Möglichkeiten, Internet-Bilder mit den entsprechenden Bildrechten zu erwerben.
Habe ich gemacht indem ich "jede" einzelne Szene von den jeweilige Produktionen gekauft habe, incl. der Rechte.
Dennoch muss auch bei einem kostenpflichtig erworbenen Bild in der Regel immer der Urheber angegeben werden. Vor der Veröffentlichung eines Bildes oder Fotos im Internet muss also immer geklärt werden, ob die Rechte am Werk auch wirklich vorhanden sind.
Daher immer die Quellenangabe
Viele der Szenen (wie oben) sind aber mittlerweile "frei" im Netz verfügbar. Verjährung 3 bzw. max. 10 Jahre in Bezug auf irgendwelche Schadensersatzforderungen.
Sehr interessant dazu ist auch folgender Artikel im Netz:
Pornofilme genießen keinen urheberrechtlichen Schutz
Begründet wurde die Zurückweisung des Antrages damit, dass die Erotikfilme keinen Schutz als Filmwerke gemäß § 94 UrhG beanspruchen können, es fehlt offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung
Es ist mir wirklich wichtig den rechtlichen Aspekt zu erwähnen...
Falls hier ein Anwalt zuschaut wäre mir seine Sichtweise dazu sehr wichtig ! Alle Bilder dienen lediglich meiner Dokumentation: Die Arbeit als Erotikdarsteller vor der Kamera...
Eure Meinungen in Bezug auf den Unterschied zu klassischen Erotikfilmen wie oben in meiner Szene mit Ivona Zampova oder Amateurfilme im Internet......
Muss jetzt zur Arbeit und bin heute wieder gegen 16.00 Uhr im Forum. Bin sehr gespannt......
Wünsche Euch einen guten Start in die Woche. Liebe Grüße: David