An dieser Stelle noch einmal eine Erklärung zum UrhG. Meine Szenen hier im Joy beinhalten lediglich eine "geschnittene Version" zwecks Dokumentation meiner Arbeit als Erotikdarsteller.
Zu diesem Zweck habe ich "jede Einzelszene" den Produktionen abgekauft...
Nachweis liegt vor !
§ 53 UrhG
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen.
Wenn ich Euch also ein Video oder ein Album "zur privaten Einsicht" öffne, geschieht dieses nur für eine kurze Zeit (i.d.R. 30 - 60 Minuten). Jegliche Schadensersatzforderungen der Produktionen wären sowieso nach 10 Jahren verjährt; siehe Bestätigung meiner Anwaltskanzlei hier im Thread.
Es ist mir wirklich wichtig...