Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
BDSM
23304 Mitglieder
zur Gruppe
BDSM für Mollige und XXL
2857 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

BDSM und Gewalt - wie seht ihr das?

********iebe Mann
10.678 Beiträge
In diesem Forum lest ihr Fragen und Antworten zu sadomasochistischen Interessen von Mitgliedern des JOYclubs, die sich in den meisten Fällen nicht mit den allgemeinen Vorstellungen von Sex und Erotik decken können. Da dies der explizite Platz für solche Themen ist, solltet ihr hier nur lesen und posten, wenn ihr selbst auch Interesse daran habt.

Die Informationen in diesem Forum eignen sich nicht zur Nachahmung oder Weitergabe an unerfahrene Personen. Sie sollten mit besonderer Vorsicht verwendet werden, da die hier genannten Ratschläge falsch sein und möglicherweise gesundheitsgefährdende Empfehlungen enthalten könnten.


Nur zur Erinnerung. Kommt vielleicht wem bekannt vor.
*******nee Frau
3.942 Beiträge
Damit etwas als Schaden verstanden werden kann, muss der Betroffene sich geschädigt fühlen.

Beispiel:
Mir ist mal jemand in den Kofferraum gefahren (na ja ... gerollt trifft es eher). Die Kofferraumklappe meines Autos war zu dem Zeitpunkt leicht verzogen und die Klappe ließ sich entsprechend schlecht öffnen bzw. schließen.

Der kleine Unfall führte dazu, dass die Kofferraumklappe wieder richtig schloss und der Ditsch im Weiteren keinerlei Auswirkungen hatte. Es entstand also kein Schaden.

Wenn ich Spuren auf meinem Körper nicht als Schaden empfinde, ist kein Schaden entstanden. (BDSM)
Wenn ich Spuren auf meinem Körper als Schaden empfinde, ist ein Schaden entstanden. (Gewalt)
******_73 Mann
2.493 Beiträge
Jetzt mal etwas zum juristischen, insbesonder dem Strafrecht.

Der Strafrechtler prüft einen Strafrechtsparagraphen unter folgendem Schemata:


objektiver Tatbestand, ist also in der Realität etwas passiert. (jemand ist tot)

subjetiver Tatbetand, war das von dem Täter gewollt (wollte umbringen, hat in den Kopf geschossen), nicht gewollt, aber wohl unvermeidlich (Ich spreng jetzt das Haus, der Depp ist selbst schuld, dass er noch rein ging, ich habe keine Zeit mehr (schlechtes Beispiel)) nur vorhersehbar (wollte dem weh tun, hat ins Bein geschossen, leider Aterie getroffen), versehentlich (überholen vor Bergkuppe oder "ich wußte nicht, dass die Waffe geladen war), oder völlig außerhalb der Lebenserfahrung (auf dem Schießstand genießt, dabei umgeknickt, Waffe viel aus der Hand zu Boden, ein Schuss löste sich, durchschlug die Scheibe des vorbeifahrenden Autos, der Fahrer verriss das Lenkrad und überfuhr ein Kind (ja, ich weiß, diese Flugbahn darf es bei einem Schießstand nicht geben, mir viel kein blöderes Beispiel ein)).

Rechtswidrigkeit, war ein eigentlich verbotenes Verhalten ausnahmsweise erlaubt? z.B. Notwehr

Schuld, ist die Tat dem Täter vorwerfbar, war er schuldfühig (der fünfjährige hat mit der Waffe gespielt), oder vielleicht entschuldigt?

Gewalt ist erst einmal das Einwirken. Kann durch körperliche Kraft erfolgen, aber auch durch psychische Einwirkung (z.B. das Drohen mit Gewalt).

So, jetzt mal zum Thema:
Wenn ich jemanden schlage, egal wie stark, ist das der Einsatz einer physischen Kraft auf den Körper, also Gewalt. Die Juristen diskutieren darüber, ob ein Einverständnis schon die Erfüllung des Tatbestandes aufhebt (wichtig für z.B. Friseure und Ärzte) oder "nur" die Rechtswidrigkeit entfallen lässt. Gibt übrigens auch Urteile zu "komm, schlag mich doch, traust Dich ja eh nicht", meist Freispruch.

"Gewalt" findet sich im Strafrecht relativ wenig in den Paragrapfen als Begriff.
In § 223 StGB steht: Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Natürlich ist es Gewalt, mittels derer ich den dritten Zwerg von Rechts vermöbel. In meinen Augen ist das auch eine Körperverletzung, nur eben strafrechtlich nicht relevant, weil erlaubt (soweit das Rechtsgut zur Disposition steht). Wer mich daran hindern will, begeht seinerseits unter Umständen eine strafbare Handlung, weil er mich unerlaubter Weise daran hindert etwas erlaubtes zu tun. Dagegen darf ich mich wiederrum zur Wehr setzen (Ihn hauen, damit er meinen Arm loslässt, damit ich weiter auspeitschen kann).

Übrigens, beim Boxen und auch beim Fußball geht man davon aus, dass jeder daran beteiligte Sportler durch seine Teilnahme, wenn auch zähneknirschend sich damit einvertanden erklärt hat, dass er auch durch regelgerechtes ausüben des Sports verletzt werden kann. (Ja, ich finde es auch Schade, dass bei einer Blutgrätsche mit anschließendem Bänderriss so selten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geklagt wird, könnte den Sport etwas befrieden).

Und jetzt zu der eifersüchtigen Sub, die den Dom ein paar Tage später anzeigt.
Das ist eine Straftat, nämlich eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).
Das Problem:
Der Richter war nicht dabei.
Bösartig gesprochen, Richter fällen keine Urteil über das, was war. Richter fällen Urteile über das, WAS SIE GLAUBEN, was war. Gibt es keine Beweis oder glaubt der Richter dem falschen oder interpretiert Beweise falsch, ist sein Urteil zwar (meist) falsch, aber in der Welt und wird umgesetzt.
*****a63 Frau
5.606 Beiträge
Ich knuddel sogar bei meinem BDSM.🤗
********hlen Mann
1.354 Beiträge
Zitat von ********iebe:
Zitat von *********hlen:
Redet hier jemand von Misshandlung, nein. Sind blaue Flecken oder Striemen ein Schaden, ja. Was steht in der Definition "anderen einen Schaden zufügen".

Ich würde es wirklich toll finden, wenn du dich an deine eigene Ankündigung halten und einfach nur mehr still mitlesen könntest statt pauschal BDSMler zu beleidigen. Geht das bitte? Dankeschön!

PS. GRINS (hab ich vergessen)

Nöö. Und wenn du im Zitat oben eine Beleidigung erkennen kannst .........
******_73 Mann
2.493 Beiträge
@*******nee
Dein Beispiel ist ein sehr gutes Beispiel genau für das Gegenteil von Deiner Behauptung.
Gewalt ist eine Einwirkung. Ob diese Einwirkung einen Schaden (monitär oder einen körperlichen, also pathologischen Zustand) herbeiführt, etwas anderes.

Das fremde Auto hat Gewalt ausgeübt, aber ironischer Weise "versehentlich" etwas repariert. Unabhängig von der Auswirkung war danach etwas verformt aufgrund einer physischen Krafteinwirkung.

Das Problem bei Juristen war immer die Frage, ob etwas, was keine physische Kraft ist, Gewalt sein kann. Schaden kann sie. Ich kann Kinder durch psychische Einwirkung bald mehr schädigen, als durch körperliche Einwirkungen. Daher ist eben der Gewaltbegriff im juristischen ausgeweitet worden.
******_73 Mann
2.493 Beiträge
Zitat von *****a63:
Ich knuddel sogar bei meinem BDSM.🤗
Ich auch.
*****y87 Frau
9.826 Beiträge
Wenn jemand BDSM als Gewalt ansieht,dann passt derjenige einfach nicht zu mir. So einfach sehe ich das.

Was,was mir so eine Lust bereitet,kann und will ich nicht als Gewalt labeln.
***ro Mann
89 Beiträge
Als Randnotiz:

Für die falsche Verdächtigung dürfte ein bereits eingeleitetes Ermittlungsverfahren bestehen müssen, welchem dann der Geschädigte als Verdächtiger hinzugefügt werden soll.

Ich glaube 145d ist treffender.
***ro Mann
89 Beiträge
Zitat von *******kull:
Wenn jemand BDSM als Gewalt ansieht,dann passt derjenige einfach nicht zu mir. So einfach sehe ich das.

Was,was mir so eine Lust bereitet,kann und will ich nicht als Gewalt labeln.
Gewalt hat eine klare sprachliche Definition.
Wenn du das nicht als Gewalt betrachtest, kannst du das gerne machen.
Das ändert aber nichts an der Realität.

Aus 1+1 wird auch nicht 3, weil jemand dad gerne hätte.
*****y87 Frau
9.826 Beiträge
Gewalt= ohne Einvernehmlichkeit

BDSM= Einvernehmlichkeit

Ich finde das ist ein riesen Unterschied *nixweiss*

Und so mag ich meine Realität 😜
******_73 Mann
2.493 Beiträge
Zitat von ***ro:
Als Randnotiz:

Für die falsche Verdächtigung dürfte ein bereits eingeleitetes Ermittlungsverfahren bestehen müssen, welchem dann der Geschädigte als Verdächtiger hinzugefügt werden soll.

Ich glaube 145d ist treffender.

Nein, bitte genau lesen. Das muss die Absicht sein, die muss nicht erfolg haben, damit die falsche Anzeige eine Straftat darstellt.

"Meineid" wird eh immer falsch gelesen.
****_73 Frau
380 Beiträge
Wenn ich explizit mein Verlangen nach Härte und Schmerz kund tue und mein Gegenüber mich mit Kuschelsex "foltert", ist das dann Gewalt, weil gegen meinen Willen bzw. meine Neigung erfolgt????
Was ist dann schlimmer für mich, jemand der mir Schmerz wohlweislich Lustschmerz zufügt oder meine Wünsche ignoriert?
******_73 Mann
2.493 Beiträge
Zitat von *******kull:
Gewalt= ohne Einvernehmlichkeit

BDSM= Einvernehmlichkeit

Körperverletzungshandlung durch Gewalt ohne Einvernehmen: Strafbar
Köperverletzungshandlung durch einvernehmliche Gewalt: nicht strabar

Du hast zu sehr verkürtzt in Deiner Ausführung. Entschuldige mein reingrätschen.
Im Ergebnis sind wir uns, denke ich, völlig einig.
******_73 Mann
2.493 Beiträge
@****_73
Schlimmer ist für Dich die Folter.
Aber es stellt ein rechtlich zulässiges Verhalten da, ist also erlaubt.
Dich statt dessen zu vögeln, obwohl Du nur geschlagen werden willst, ist strafbar, weil für das Vögeln keine Zustimmung gegeben war.
***ro Mann
89 Beiträge
Zitat von ******_73:
Zitat von ***ro:
Als Randnotiz:

Für die falsche Verdächtigung dürfte ein bereits eingeleitetes Ermittlungsverfahren bestehen müssen, welchem dann der Geschädigte als Verdächtiger hinzugefügt werden soll.

Ich glaube 145d ist treffender.

Nein, bitte genau lesen. Das muss die Absicht sein, die muss nicht erfolg haben, damit die falsche Anzeige eine Straftat darstellt.

"Meineid" wird eh immer falsch gelesen.

Falsche Verdächtigung: Es gibt ein Verfahren. Jemand wird im Rahmen dessen fälschlicherweise bezichtigt der Verdächtige zu sein.

Vortäuschen einer Straftat:
Es gibt noch KEIN Verfahren aber die Straftat wird fingiert.

Im genannten Beispiel rennt die Dame ja los um eine nie passierte Straftat vorzutäuschen.
******_73 Mann
2.493 Beiträge
Zitat von ***ro:
Im genannten Beispiel rennt die Dame ja los um eine nie passierte Straftat vorzutäuschen.
Geht ihr aber darum, dass jemand bestimmtes verdächtigt wird.
****sum Mann
4.793 Beiträge
Zitat von *******kull:
Zitat von ****sum:
Zitat von *******kull:



Aber trotzdem will ich mal was rum spinnen. Wenn es doch Gewalt wäre, wie kann es dann sein, dass man sich nach einer Session an denjenigen kuschelt, sich sicher fühlt, der dir gerade Schmerzen zugefügt hat?

Wieso ist man nicht stinksauer und will weg? Wieso vertraut man demjenigen, obwohl man weiß, was er alles anstellen kann?


Weil, und jetzt müssen ein paar deutsche Friedenstauben ganz stark sein, Gewalt (eben je nach Definition) nicht immer schlecht sein muss.

Aber steht mir nicht zu,dies genau nicht als Gewalt zu sehen? *nixweiss*

Natürlich. Genau diese Freiheit setzen wir auch mit Gewalt durch.

Darüber hinaus kann jeder Dinge definieren wie es ihm beliebt, sollte dann seine Definition halt konsistent anwenden, damit seine Äußerungen Sinn ergeben. Wenn man kommunizieren will, sollte man eben vorher Definitionen austauschen (und sich idealerweise auf eine einigen). Genau darum geht es ja hier und genau das beantwortet deine ursprüngliche Frage.
*****y87 Frau
9.826 Beiträge
Amen 😆
*******nee Frau
3.942 Beiträge
Zitat von ******_73:
@*******nee
Dein Beispiel ist ein sehr gutes Beispiel genau für das Gegenteil von Deiner Behauptung.

Das kommt darauf an, wie man Gewalt definiert. Im Sinne der Physik und im juristischen Sinne gebe ich dir Recht.
Aber meine persönliche Definition weicht von selbigen ab. Insofern in meinem Sprachgebrauch kein Widerspruch.

Das Problem mit der Gewalt ist, dass sie umgangssprachlich negativ besetzt ist. Physik und Jura sehen Gewalt jedoch wertneutral als Krafteinwirkung.
******_73 Mann
2.493 Beiträge
@*******nee
Stimmt schon.
Nehmen wir mal an, der durch einen Begriff bestimmte Bereich geht von - bis.
Auf der Seite meiner Definition, bei "ist Gewalt ' haben wir eine Überschneidung.
Die andere Seite, wo Du keine Gewalt siehst, ist witziger Weise im Alltag recht egal.
*******nee Frau
3.942 Beiträge
Zitat von ******_73:
@*******nee
Stimmt schon.
Nehmen wir mal an, der durch einen Begriff bestimmte Bereich geht von - bis.
Auf der Seite meiner Definition, bei "ist Gewalt ' haben wir eine Überschneidung.
Die andere Seite, wo Du keine Gewalt siehst, ist witziger Weise im Alltag recht egal.

Oder zumindest so lange egal, bis Menschen auf die Idee kommen, es zu "nicht egal" zu erklären und hemmungslos dein Ende der Skala auch auf diesen Bereich ausdehnen möchten. *zwinker*
******_73 Mann
2.493 Beiträge
Bei Dir, Keine Gewalt, weil unproblematisch, bei mir, Gewalt, aber unproblematisch. In der Wertung sind wir gleich.
*****n_N Mann
9.751 Beiträge
Zitat von ****64:
@*****n_N also stehe ich als BDSMler über anderen was das zufügen von Schmerz angeht? Ich kann mich ja ständig auf Einvernehmlichkeit beziehen egal ob sie vorhanden war oder auch nicht . Die Beweisführung ist zumindest schwierig.
Ich hab nie behauptet, dass die Beweisführung leicht ist....bei Aussage gegen Aussage ist die nie leicht. Egal ob Körperverletzung, Vergewaltigung, Diebstahl oder was auch immer.
Dadurch stehst du nicht über anderen, du lügst nur, wenn es nicht einvernehmlich war und das kommt vor Gericht ständig vor.

Zitat von ****64:

Deinem Beispiel nach wäre jeder GV aber immer auch eine Vergewaltigung...weil, kann ja hinterher so angezeigt werden und das ist halt Blödsinn, auch wenn es sowas natürlich schon gab.
Die Antwort gibst Du Dir selbst , es gab es schon. Letztes mediale Beispiel die Gruppenvergewaltigung nach einvernehmliche Sex in Spanien letztes Jahr. Einen Freispruch anzuführen der aufgrund "im Zweifel für den Angeklagten " gesprochen worden taugt als Argumenteauch nicht grade viel. Ihm konnte die Tat nur nicht zweifelsfrei angelastet werden..
Iwi verstehst du nicht, worauf ich mit der Aussage, die du zitierst, hinaus wolle.
GV ist nicht per seh ne Vergewaltigung. Es ist eine, wenn es gegen den Willen einer Person stattfindet. Sonst ist es einfach GV. (vereinfach ausgedrückt, Handlungsunfähigkeit, geistige Einschränkungen etc. mal ausgenommen für die Verständlichkeit)
Ebenso wenig ist Schmerz zufügen keine Gewalt. Gewalt ist es, wenn es gegen den Willen einer Person stattfindet. Es ist ne Körperverletzung mit Einwilligung, das ist aber juristisch keine Gewalt.
Sich freiwillig einkerkern lassen, ist auch keine Freiheitsberaubung, weil gewollt und erwünscht.
Das wollte ich aussagen und deine Antwort passt nicht zu meiner Aussage.

Zitat von ****64:
"Gewalt im juristischen Sinne wird dabei die Beeinträchtigung des freien Willens einer anderen Person verstanden.
zum freien Willen gehört auch die Bewegungsfreiheit . Es wird hier nicht die Einvernehmlichkeit angesprochen.
Das Zitat stammt von der Universität Bielefeld "Fakultät für Rechtswissenschaft" Ich denke die wissen, was sie zur Definition von Gewalt schreiben.
Wenn da nix von Einvernehmlichkeit steht, dann vielleicht, weil sich Einvernehmlichkeit und Gewalt ausschließen. Nur so als Idee.

Zitat von ****64:
Gegen die guten Sitten verstößt man in der Regel erst bei der schweren Körperverletzung.
mumpitz im Grund verstößt alles was wir betreiben gegen die guten Ditten da sie oberhalb der norm liegen .
Und du meinst, die Gesellschaft akzeptiert nicht, dass wir uns im gegenseitigen Einvernehmen im Schlafzimmer die Popos versohlen und uns fesseln. Wäre dann BDSM nicht verboten?
Warum hat dann ne SM-Neigung keinen Einfluss mehr bei einem Sorgerechtsstreit vor Gericht...wenn wir ja so pervers sind, das es die Gesellschaft nicht akzeptiert?
Versuch mal ne Anzeige zu erstatten, weil deine Partnerin dir den Po auf deinen Wunsch hin grün und blau geschlagen hat...viel Erfolg! *ja*

Zitat von ****64:
Ferner ein Gesetz einzubringen welches in keiner Zeiledas Wort Gewalt erwähnt einzubringen sagt mir das du mit Körperverletzung Gewalt meinst .
Gewalt ist nie einvernehmlich, das schlisst sich generell aus.
Eine einvernehmliche Körperverletzung ist daher auch keine Gewalt!
In den meisten Gesetzen im STGb findest du das Wort "Gewalt" auch nicht, weil es nicht spezifisch ist.
Dafür gibt es Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung usw.

Zitat von ****64:
Dann verstehe ich aber den Satz "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt." nicht.
Weil du davon ausgehst, das alles im BDSM gegen gute Sitten verstößt. Das tut es jedoch nicht.
BDSM Clubs und Vereine gäbe es dann nämlich nicht.
Die gibt es aber und die sind legal.

Ein Problem tritt erst dann auf, wenn das Kind ÜBEL in den Brunnen fällt, z.B. bei schwerer Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge, weil die ein Offizialdelikt sind, was bedeutet, dass diese von Amts wegen verfolgt wird und kein Strafantrag (§ 230 StGB) gestellt werden muss.

Die Körperverletzung ist wie auch die fahrlässige nach § 230 StGB ein Antragsdelikt, da es sich häufig um keine schwerwiegende Straftat handelt. Deshalb wird diese auch nur auf einen Strafantrag hin verfolgt, sofern nicht ein besonderes öffentliche Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.
Wo kein Kläger, da kein Richter...und im einvernehmlichen SM bei dem die Einwilligung zur Körperverletzung gegeben ist, gibt es normalerweise keinen Kläger.

Hab einen schönen Tag *wink*
********hlen Mann
1.354 Beiträge
Zitat von *******nee:
Damit etwas als Schaden verstanden werden kann, muss der Betroffene sich geschädigt fühlen.

Wenn ich Spuren auf meinem Körper nicht als Schaden empfinde, ist kein Schaden entstanden. (BDSM)
Wenn ich Spuren auf meinem Körper als Schaden empfinde, ist ein Schaden entstanden. (Gewalt)

Sag mal @*******nee meinst du das wirklich ernst? Natürlich kann ich einen blauen Fleck als "kein Schaden" empfinden, aber es ist doch eine Schädigung eines bestimmten Körperbereichs.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.