„...da gäbe es dann nur noch das klitzekleine Problem der "Weiterverarbeitung
von Daten" durch das Übertragen der Daten z.B. in die Kontaktliste des Handys:
( Auf der Visitenkarte stehen personenbezogene Daten: Name, Vorname, indirekt das Geschlecht, eventuelle Titel, Kontaktdaten etc. Sobald ein Geschäftspartner eine Visitenkarte erhält und beabsichtigt, diese einem Dateisystem hinzuzufügen, verarbeitet er diese Daten. Aufgrund dessen ist auch hier die DSGVO zu beachten. )
...das bedeutet, mit der Visitenkarte muss gleichzeitig auch eine Datenschutzerklärung abgegeben werden... :-)
DSGVO zählt nicht zwischen zwei Privatpersonen.
Hast Du Dir in deinem Zitat selbst schon beantwortet :
Sobald ein Geschäftspartner