FALSCH !!
Hallo Sylvie!
Sorry, deine Aussage ist schlichtweg falsch! Das ist auch der einzige Grund, warum ich hier etwas dazu sagen möchte - ohne zu tief in die Materie einsteigen zu wollen - da du auch sicherlich nicht die einzige hier bist, die sich da in gefährliches Halbwissen hüllt!
Urheber ist in deinem Fall hier deine Freundin! Sie hat diese Aufnahme gemacht. Dabei ist es völlig unerheblich, mit welchem Gerät sie das getan hat! Sie ist mit dem Drücken des Auslösers automatisch Urheberin dieses Bildes, ganz egal, wie viel oder wie wenig Gedanken sie sich darüber gemacht hat und ob die Aufnahme nun geknipst oder aufwendig in Szene gesetzt und fotografiert wurde. §7 definiert den Urheber als "Schöpfer des Werkes". Somit genießt sie auch den Schutz des Urheberrechtes!
Du dagegen, bist hieran "nur" mit deinem Persönlichkeitsrecht bzw. besser gesagt, dem Recht am eigenen Bild beteiligt.
Insgesamt bedeutet das nun, dass deine Freundin zwar Urheber ist, da es sich aber um eine Personenfotografie handelt, das Bild nicht ohne deine Zustimmung veröffentlichen darf. Auf der anderen Seite darfst du das Bild ebenfalls nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlichen. Darum werden in der Fotografie eben sogenannte Release Forms oder Modellverträge gemacht, die die Verwendung der Bildrechte regeln. Wie gesagt, nur die Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte (!), denn das Urheberrecht ist bereits automatisch per Gesetz während der Aufnahme definiert worden.
Wer gerne mehr darüber wissen oder den kompletten Gesetzestext haben möchte, kann sich gerne bei uns melden.
LG Katja + Markus