Ist schon richtig, dass Frauenparkplätzen kein Status in der StVo zukommt, anders bei Behindertenparkplätzen.
Auch Mutter-Kind-Parkplätze haben keinen gesetzlichen Status.
Daneben würde ich auf Gedeih und Verderb auch nicht parken, wenn Mutti mit ihrem Lemberger Bahnhof hinten in der Hose das Balg ins Auto frachtet und gleichzeitig der Lemberger ihre Tür in mein Auto donnert!
Wenn ein Transgendermann per Ausweis sein weibliches Geschlecht nachweisen kann, dann wird der Parkplatzbewirtschafter nix einzuwenden haben, ansonsten gelten die Hausregeln und das darf auch mittels Parkkralle durchgesetzt werden. Man darf jede Person, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, festsetzen. Ob das gelingt steht immer auf einem anderen Blatt.
Aber der Parkraumbewirtschafter, insbesondere bei Parkhäusern, hat ein großes Interesse daran, seine Regeln durchzusetzen, vor allem, wenn es um so sensible Themen wie Frauenparkplätze geht, denn kein Konzern gerät gerne in die Presse, weil ne Frau bedrängt oder gar vergewaltigt wurde, weil die Frauenparkplätze durch Männer blockiert waren.
Hausverbot gabs für den Typen übrigens auch und, weil es eine deutschlandweite Betreibergesellschaft ist, deutschlandweit.
Und meist sind die Männer, die dreist auf solchen Plätzen parken, weder schlagfertig im verbalen Sinne, noch der LGBTQ-Gemeinschaft wohlgesonnen, denn ihr Auto ist Ersatz für körperliche Minderwertigkeiten und sie definieren sich über Statussymbole, billige Parfums und oft auch Goldketten. Also definitiv kein echter Kerl, der da seine zmindereertigkeitskomplexe und körperlichen Imponderabilien aus dem SUV wuchtet, sondern meist ein armseliger Wicht!