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verliebt-verlobt-verheiratet: Ist dieses Beziehungsmodell...

******iar Mann
1.840 Beiträge
Zitat von ******e75:
Ehe auf Zeit... wird praktisch nicht funktionieren.
.....

Warum nicht? Nur mal rumgesponnen, warum wäre eine grundsätzlich zeitlich begrenzte Ehe nicht möglich? Existierte alles, nur die Kirche mochte das nicht und verlangte Ehe auf Lebenszeit vor einem Priester geschlossen. Z.B. bei germanische Völkern gab es das 'Handfasting'

Angenommen Mindestdauer eines Ehevertrags würde zwei Jahre betragen und könnte verlängert werden, wenn das Paar glücklich bleibt. In den Verträgen würde geregelt, wie im Falle einer Trennung, Tod etc. des Paares mit Kindern und Vermögen umgegangen wird.
Würde viel emotionellen Stress und Kosten bei einer Scheidung ersparen und die Mindestzeit würde auch dafür sorgen, dass man sich nicht aus einer Laune heraus trennt o. heiratet. Zudem wären solche Pseudoehen die zur 'legalen' Prostitution genutzt werden wie die Sageh (die von wenigen Minuten bis zu 99Jahren dauern kann) die es in div. Ländern gibt damit auch eleminiert.
******_73 Mann
2.524 Beiträge
Das kann ich Dir durchaus beantworten, @******iar

a) Weil es schlicht vergessen wird, die "Ehe" dann zu verlängern. Wie oft laufen den Menschen die Ausweise ab, ohne dass sie das mitbekommen. Und dann stell Dir mal vor, passiert etwas,

b) dann kann nicht mehr verlängert werden, z.B. bei Tod, oder noch schlimmer, bei einer Geschäftsunfähigkeit.

c) Auf jeden Fall muss es auch möglich sein, vorzeitig zu "kündigen". Bei Gewalt, Schangerschaft durch einen Dritten....

Und dann kommst Du auf die Idee, es würde dann "in Verträgen geregelt". Sei mal bitte ehrlich zu Dir, nicht zu uns, muss keiner wissen, aber Testament und Vorsorgevollmacht hast Du schon? Und viele, die Heiraten, machen nicht nur keinen Ehevertrag, die wissen nicht einmal wie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft funktioniert.
Aber, es wäre schön, wenn sie sich darüber Gedanken machen würden, was die gesetzlichen Folgen der Eheschließung sind, und wie man die Trennungsfolgen regeln könnte.

Wie ich erwähnte, diese Form der "Ehe light", wie es sie in Frankreich gibt, das wäre eigentlich noch mal eine gute Überlegung seitens der Politiker, um nicht nur die Ehe, sondern auch Familien ohne Trauschein etwas zu bieten.
********1979 Frau
529 Beiträge
Zitat von ******_73:
Und dann kommst Du auf die Idee, es würde dann "in Verträgen geregelt". Sei mal bitte ehrlich zu Dir, nicht zu uns, muss keiner wissen, aber Testament und Vorsorgevollmacht hast Du schon? Und viele, die Heiraten, machen nicht nur keinen Ehevertrag, die wissen nicht einmal wie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft funktioniert.
Aber, es wäre schön, wenn sie sich darüber Gedanken machen würden, was die gesetzlichen Folgen der Eheschließung sind, und wie man die Trennungsfolgen regeln könnte.
Man kann doch jederzeit einen Ehevertrag machen? Auch nachträglich geht das vor der Scheidung. Ob das dann der Scheidungsrichter anerkennt ist eine andere Sache.

Wir haben zB. eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen. Wg. Absicherung von Haus und Kind. Auch eine Gütertrennung haben wir nachträglich vereinbart.

Man weiss ja nie, was für ein Partner/eine Partnerin der/die Ex bekommt und sich dann belullern lässt. Schon einiges im Bekanntenkreis miterlebt und dann lieber so schwarz auf weiss alles geklärt!

https://www.unterhalt.net/scheidung/scheidungsfolgenvereinbarung/

Einvernehmlich sollte es schon im Vorfeld sein, aber erleichtert dann im Nachhinein eine Menge. Ein Beratungsgespräch vorher mit einem Familienanwalt ist auch gut!
**********bbexx Frau
1.597 Beiträge
Zitat von ********1979:
Zitat von ******_73:
Und dann kommst Du auf die Idee, es würde dann "in Verträgen geregelt". Sei mal bitte ehrlich zu Dir, nicht zu uns, muss keiner wissen, aber Testament und Vorsorgevollmacht hast Du schon? Und viele, die Heiraten, machen nicht nur keinen Ehevertrag, die wissen nicht einmal wie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft funktioniert.
Aber, es wäre schön, wenn sie sich darüber Gedanken machen würden, was die gesetzlichen Folgen der Eheschließung sind, und wie man die Trennungsfolgen regeln könnte.
Man kann doch jederzeit einen Ehevertrag machen? Auch nachträglich geht das vor der Scheidung. Ob das dann der Scheidungsrichter anerkennt ist eine andere Sache.

Wir haben zB. eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen. Wg. Absicherung von Haus und Kind. Auch eine Gütertrennung haben wir nachträglich vereinbart.

Man weiss ja nie, was für ein Partner/eine Partnerin der/die Ex bekommt und sich dann belullern lässt. Schon einiges im Bekanntenkreis miterlebt und dann lieber so schwarz auf weiss alles geklärt!

https://www.unterhalt.net/scheidung/scheidungsfolgenvereinbarung/

Einvernehmlich sollte es schon im Vorfeld sein, aber erleichtert dann im Nachhinein eine Menge. Ein Beratungsgespräch vorher mit einem Familienanwalt ist auch gut!

All diese Dinge beruhen jedoch immer und ausschließlich auf der Annahme das alle Beteiligten, in der Regel zwei, bereit und erwachsen genug sind, sich diesen Themen anzunehmen und sie konstruktiv zu diskutieren. Was leider allzu oft nicht der Fall ist.
*********Eye71 Frau
149 Beiträge
Zitat von ******iar:
Zitat von ******e75:
Ehe auf Zeit... wird praktisch nicht funktionieren.
.....

Warum nicht? Nur mal rumgesponnen, warum wäre eine grundsätzlich zeitlich begrenzte Ehe nicht möglich? Existierte alles, nur die Kirche mochte das nicht und verlangte Ehe auf Lebenszeit vor einem Priester geschlossen. Z.B. bei germanische Völkern gab es das 'Handfasting'

Angenommen Mindestdauer eines Ehevertrags würde zwei Jahre betragen und könnte verlängert werden, wenn das Paar glücklich bleibt. In den Verträgen würde geregelt, wie im Falle einer Trennung, Tod etc. des Paares mit Kindern und Vermögen umgegangen wird.
Würde viel emotionellen Stress und Kosten bei einer Scheidung ersparen und die Mindestzeit würde auch dafür sorgen, dass man sich nicht aus einer Laune heraus trennt o. heiratet. Zudem wären solche Pseudoehen die zur 'legalen' Prostitution genutzt werden wie die Sageh (die von wenigen Minuten bis zu 99Jahren dauern kann) die es in div. Ländern gibt damit auch eleminiert.

Finde deinen Gedanken Ansatz suuuuper gut. Genau meine Meinung...aber im der Realität wird das nie umgesetzt, solange es so für den Staat und die ganze Gesellschaft so viele Vorteile hat. In Deutschland ist man nur Pseudo mäßig daran interessiert, die Gleichberechtigung aller Lebensmodelle zu etablieren. Es gibt ja so schon zu wenige die bereit sind in prekären Jobs zu arbeiten und solange die Ehe so fort besteht haben der Staat und die Arbeitgeber sehr viele Vorteile. Ebenso die Anwälte und Gerichte...also viel Lobby die dem entgegen steht. Solange es in Deutschland noch 60 70 jährige gibt die unsere Politik bestimmen, wird sich nichts ändern...da können wir hier schreiben so viel wir wollen. Und wenn es so weiter geht mit der Politik, die immer weiter nach rechts driftet und die guten alten Zustände herbei sehnt, sehe ich persönlich da ziemlich schwarz...Es gilt wie immer sich die Frage zu stellen, wem nützt es wenn es so bleibt wie es jetzt ist. Das sind leider viele!!!!
******iar Mann
1.840 Beiträge
Zitat von **********bbexx:
....
All diese Dinge beruhen jedoch immer und ausschließlich auf der Annahme das alle Beteiligten, in der Regel zwei, bereit und erwachsen genug sind, sich diesen Themen anzunehmen und sie konstruktiv zu diskutieren. Was leider allzu oft nicht der Fall ist.

Genau und solange man nicht jemand enterben will, kann einem auch ein Testament egal sein, denn die gesetzliche Erbfolge regelt alles. Und selbst wenn wer enterbt ist, hat die Person immer noch Anspruch auf einen Pflichtteil...
BTW wenn wer solche Dinge wie Verlängerung der eigenen Ehe terminlich nicht auf dem Schirm hat, dem ist die Ehe vermutlich auch nicht wichtig genug und Trennung sinnvoll...

@*********Eye71 Naja unsere Politiker sind zumindest nicht so geriatrisch wie die der USA wo zudem auch noch die Pseudomoral der Kirche in die Kerbe haut und leider weltweite Folgen hat (siehe Gendern u. Woke Thematik.) Problem mit Politikern ist eh grundsätzlich das sie sich in Dinge einmischen von denen sie keine Ahnung haben und selbst wenn Spezialisten ihnen sagen, dass was sie machen wollen eine Sch.. Idee ist gegen den Rat der Spezialisten entscheiden - aber das ist ein anderes Thema.
Klar ist auf jeden Fall, keine Scheidung (oder nur in best. Fällen für noNick_73 innerhalb der 'Vertragszeit') würde evtl. weniger Geld für einige Branchen bringen. Statt Scheidungs-RA würden Notare mit Verträgen das Geld machen und die überlasteten Richter könnten sich um wichtigere Dinge kümmern als dreckige Scheidungswäsche waschen...
******e75 Mann
270 Beiträge
Wer schon mal eine Scheidung durchgemacht hat, kennt den Papierkram.

Wie will man denn vorab klären was z.b.
mit jeglicher Art von Zugewinn geschehen soll ?
oder Sorgerecht ?
oder Versorgungsausgleich ?
was wird mit einer in der Zeit erworbenen und selbst genutzten Immobilie?

Um es "fair" zu gestalten, müsste man vorab alles bis ins Detail klären und z.b. festlegen sämtlichen Zugewinn am Tage der Nichtverlängerung zu veräußern und zu teilen.
Selbiges gilt für Wohneigentum. Beide raus und am Tag X verkaufen.
Sorgerecht vorab teilen..... ja auch für die noch nicht vorhandene Katze/Hund.

JA man KANN dies über eine Scheidungsfolgevereinbarung zum großen Teil regeln.
Passt aber nicht in jedes Lebensmodell, die wenigsten schließen auch zum 18. Geburtstag eine Sterbegeldversicherung ab.
Zuviel Deins/Meins ... zu wenig "unseres".

Sich vor dem Beginn mit dem Ende zu beschäftigen passt nun mal leider nicht wirklich zum Menschen.
Wer vorab eine solche Vereinbarung trifft, hätte sicher auch ohne kein Problem eine Trennung "erwachsen" zu bewältigen.
********1979 Frau
529 Beiträge
Am einfachsten ist es dann nicht zu heiraten, nicht zusammen zu ziehen oder Kinder zu bekommen.

*ironie* *zwinker*
**********bbexx Frau
1.597 Beiträge
@********1979

😅😅 recht hast du
*****a63 Frau
5.680 Beiträge
Zitat von ********1979:
Am einfachsten ist es dann nicht zu heiraten, nicht zusammen zu ziehen oder Kinder zu bekommen.

*ironie* *zwinker*

Zu spät😳
******_73 Mann
2.524 Beiträge
Zitat von ******iar:

Genau und solange man nicht jemand enterben will, kann einem auch ein Testament egal sein, denn die gesetzliche Erbfolge regelt alles. Und selbst wenn wer enterbt ist, hat die Person immer noch Anspruch auf einen Pflichtteil...
Eine Katastrophe, entschuldige, wenn ich das so sage.
Das Erbrecht, insbesondere die gesetzliche Erbfolge regeln eigentlich nichts. Die regeln Quoten. Jeder gesetzliche Erbe wird Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft, der Erbengemeinschaft. Jeder kann die Auseiandersetzung dieser Gemeinschaft auch bzgl. ihres Eigentums verlangen und erzwingen. Und das läuft dann durch Zwangsversteigerungen. Das hat zur Folge, dass dem verbleibenden Ehepartner keinerlei Ansprüche zustehen, in dem auch nur im Miteigentum des Erblassers befindlichen Immobilie wohnen bleiben zu können. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass man einen Miterben auszahlt. Jeder Miterbe kann jede Immobilie, die auch nur anteilig dem Erblasser gehörte, versteigern lassen.

Das bedeutet, der hinterbliebene Ehepartner ist, wenn die Immobilie auch dem Erblasser gehörte, darauf angewiesen, dass die Miterben auf ihn Rücksicht nehmen, sonst fliegt er eben raus, wenn er nicht genug Geld hat, die Immobilie einfach zu ersteigern, indem er alle anderen überbietet. Und wenn Du glaubst, er müsse nur den Teil zahlen, dem "ihm nicht gehört", dann kennst Du das System nicht. Er muss das ganze gebotene Geld zahlen, irgendwann bekommt er dann den auf seinen Anteil entfallenden Anteil zurück, vielleicht nach Jahren der Auseinadersetzung.

So, das ist nicht alles. Bezieht ein Erbe Sozialleistungen, kann der Sozialleistungsträger die Versteigerung betreiben, genau so wie jeder Glaubiger, Insolvenzverwalter...

Zitat von ******iar:
Klar ist auf jeden Fall, keine Scheidung (oder nur in best. Fällen für noNick_73 innerhalb der 'Vertragszeit') würde evtl. weniger Geld für einige Branchen bringen.
Meinst Du damit, dass es innerhalb der "Vertragslaufzeit" keinen Streit gäbe? Oder gibt es dann keinen Rechtsweg? Wir haben ein Gewaltenmonopol, dass in Deutschland beim Staat liegt, diese ist möglich, da jedem der Weg zum Gericht offen steht.

Dann verweist Du auf die Notare? Funktioniert ja eh schon super, da müssen die Leute ja für Eheverträge auch schon hin.

Richter wären entlastet? Alles, was nicht gerichtlich geklärt werden darf, wird damit nicht ungeklärt bleiben, es wird sich in Streit und strafrechtlich relevanten Vorfällen entladen.
Du kannst mir überall mit "Fachkräftemangel" kommen, aber nicht bei Juristen. Es gibt so viele, die sofort ein Richteramt antreten würden, nur hat der Staat die absurde Idee, mit dem 2. Staatsexamen dem Juristen "die Befähigung zum Richteramt" zu bescheinigen, um ihn dann, wenn er kein Prädikatsexamen hat, aus den Kandidaten für eine Richterstelle auszusortieren.
******_73 Mann
2.524 Beiträge
@******e75
Da geht sehr, sehr viel.
Bzgl. Immobilie
Je nach dem, wo die her kam, kann man die aus dem Zugewinn raus nehmen. Man kann eine Übertragungsverpflichtung mit Weg zu Bestimmung des Kaufpreises (Sachverständigengutachten von Katasteramt z.B.) vereinbaren.

Beim Versorgungsausgleich kann man entweder für eine entsprechende private Vorsorge sorgen, und man kann bestimmte Versorgungen, wie betriebliche Altersversorgungen ausschließen, da hin und her zu übertragen geht eh zulasten der Eheleute.

Abgesehen davon, dass man auch den Güterstand wechseln und den Versorgungsausgleich ausschließen kann.

Früher haben Männer ihre schwangeren Freundinnen geheiratet, um mit einem Ehevertrag dafür gesorgt, dass diese für den Fall der Scheidung so standen, als ob sie nicht verheiratet wären. Klingt hart? Aber es musste ja nicht geheiratet werden, dann stand sie auch nicht besser. War eben keine Schlechterstellung.

Dann fing der BGH an, bescheuert zu vergleichen.
Wie steht die Frau mit Ehe ohne Ehevertrag gegenüber der Ehe mit Ehevertrag. Da war sie dann im oben genannten Fall behauptet, dass der Ehevertrag noch unter gewissen Druck unterzeichnet worden sei, sie war ja schwanger, und wäre sonst nicht geheiratet worden. Prompt kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass diese Schlechterstellung unzulässig wäre.
Ergebnis, die, die das kennen, heiraten nicht. Und was ist daran jetzt schlimm? Ganz einfach, die Frau, die geheiratet worden war, hatte erbrechtliche Ansprüche gegenüber ihrem Ehemann, und Wittwenrenten bekommen hinterbliebene Ehefrauen, nicht Elternteile unehelich geborener Kinder, bei denen der andere Elternteil verstorben ist.
Tolle Wurst.

Zitat von ******e75:
Sich vor dem Beginn mit dem Ende zu beschäftigen passt nun mal leider nicht wirklich zum Menschen.
Wer vorab eine solche Vereinbarung trifft, hätte sicher auch ohne kein Problem eine Trennung "erwachsen" zu bewältigen.
Das ist leider nicht richtig. Eigentlich vernünftige Menschen werden völlig irrational, wenn Emotionen, insbesondere gekränkter Stolz und Haß mit ins Spiel kommen.
Wie gesagt, wenn man sich liebt, kann man auch nachgeben, sich einigen. Wenn man sich haßt, geht es nur noch ums Prinzip. Ist mir egal, ob mich das 100 € kostet, wenn es den anderen 10 € kostet. So ein denken trifft man durchaus.
******_73 Mann
2.524 Beiträge
Zitat von *********chee:
Eine Pflicht leitet sich daraus nicht ab, ich finde da hätten sie es auch weglassen können. Meinen Kids habe ich gesagt, ihr müsst Kinderarbeit machen, guck steht hier im Gesetzbuch.

Trotzdem sagen die mir, was kriege ich denn dafür.

Ganz so ist es nicht.
Das BGB trat 1900 in Kraft. Das man auf dem Bauernhof und im Kramerladen auch auf die Hilfe der Kinder angewiesen war, hat sich teilweise überholt. Aber, viele Bauernhöfe könnten sich nicht halten, wenn die Familie nicht mit anpackt.
Aber, dass die Übernahme von Aufgaben im Haushalt mit zum Heranwachsen gehört, und auch wichtig ist, lebensfähige Menschen hervor zu bringen, wird wenig bestritten (außer von den betroffenen Kindern). Und, was sie dafür bekommen? Ja, mag fies klingen, aber man kann auch das Taschengeld kürzen, und "Entgelte" für Hausarbeiten mit verteilen.

Ein anderer, wichtiger Paragaph, gerade zu Zeiten der Patchworkfamilien ist z.B. § 1687 BGB sehr interessant.
****52 Mann
4.124 Beiträge
Der Bad Cop ist immer der fiese.

So richtig fies ist, wenn der Good Cop, den Bad Cop zu seinen Gunsten ausspielt.

Echte Cops wissen wie wichtig das ist, sich auf den Partner verlassen zu können.
*****_54 Frau
11.799 Beiträge
Zitat von ******_73:
Das Erbrecht, insbesondere die gesetzliche Erbfolge regeln eigentlich nichts. Die regeln Quoten. Jeder gesetzliche Erbe wird Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft, der Erbengemeinschaft.

Na ja, da gibt es aber noch das sogenannte Berliner Testament, das auch für Lebenspartnerschaften gilt.

"Zweck des Berliner Testaments ist es sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufällt. Dieses Ziel wird durch den Ausschluss der Abkömmlinge des Verstorbenen von der Erbfolge erreicht. Ansonsten würden sie nach der gesetzlichen Erbfolge miterben, so dass dem überlebenden Partner nur die Hälfte – bei Gütertrennung evtl. sogar nur ein Viertel – des Nachlasses bliebe, was dazu führen könnte, dass größere Vermögenswerte (vor allem gemeinsam erworbenes Grundeigentum) aufgeteilt oder verkauft werden müssen." Quelle: Wikipedia
******y22 Paar
366 Beiträge
Das Berliner hat aber auch seine Tücken - z.B. dass die Kinder nur einmal vom Freibetrag profitieren können.
******_73 Mann
2.524 Beiträge
Beim BerlinerTESTAMENT sind wir nicht mehr in der gesetzlichen Erbfolge.
Es birgt das Problem, dass vielfach Schlusserben eingesetz werden, mit der Frage, ob der längstlebende Vermögen verschenken und ein neues Testament machen darf.

"Lebenspartnerschaft" für Berliner Testament?
Ganz vorsichtig bitte, denn:
"§ 2265 BGB Errichtung durch Ehegatten
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden."

Geht nicht. Ich weiß nicht, inwiefern das Lebenspartnerschaftsgesetz (oder wie das hieß) für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner (bevor diese heiraten konnten) auf die entsprechenden Regelungen des BGB verwies. Aber meines Wissens nach ist ein gemeinschaftliches Testament nur wirksam durch Ehepartner (also, die miteinander verheiratet sind) abschließbar.
Und, zur Klarstellung, wir sprechen nicht (!) von einem Erbvertrag (§§ 2274 ff BGB).
******_73 Mann
2.524 Beiträge
Zitat von ******y22:
Das Berliner hat aber auch seine Tücken - z.B. dass die Kinder nur einmal vom Freibetrag profitieren können.

Kann ein Problem sein.
Es gibt jedoch § 15 III Erbschaftssteuergesetz
"(3) Im Falle des § 2269 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und soweit der überlebende Ehegatte oder der überlebende Lebenspartner an die Verfügung gebunden ist, ist auf Antrag der Versteuerung das Verhältnis des Schlusserben oder Vermächtnisnehmers zum zuerst verstorbenen Ehegatten oder dem zuerst verstorbenen Lebenspartner zugrunde zu legen, soweit sein Vermögen beim Tod des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden Lebenspartners noch vorhanden ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend."

Aber, das der greift, darauf würde ich mich nicht immer verlassen wollen. Im übrigen kann der bis zum Erbfall noch dreimal vom Gesetzgeber geändert worden sein.
******_73 Mann
2.524 Beiträge
Ok, wieder was eigentlich irrelevantes gelernt:
§ 10 Lebenspartnerschaftsgesetz, da ist der Verweis ins BGB
Aber: § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz:
"Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für
1. vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und
2. im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist."

Wie gesagt, gilt nicht für Lebenspartnerschaften im allgemeinen Sinne.
****B64 Frau
433 Beiträge
Früher wurde oft noch aus Liebe geheiratet, eine Familie gegründet, Kinder und Enkelkinder gemeinsam beim aufwachsen begleitet.
Man wollte zusammen durch dick und dünn gegen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da sein, zusammen alt werden und möglichst nicht alleine zurück bleiben.
Sich an schönen Erlebnissen gemeinsam erfreuen und in schwierigen Situationen gegenseitig Halt geben und stärken, sich aufeinander verlassen können.

Warum sollte diese Einstellung nicht mehr zeitgemäß sein?
****52 Mann
4.124 Beiträge
Im meinem Kollegenkreis ist das auch so zu über 90 %.
******_73 Mann
2.524 Beiträge
Gegenfrage.
Früher. Wieviel früher?
Die Lebenserwartung hat sich ganz erheblich verlängert. Der Zeitraum, der früher "bis das der Tod euch scheidet" entsprach, den schaffen heute auch noch viele. Nur leben sie eben länger.
****B64 Frau
433 Beiträge
So viel früher, dass man erkennen kann dass eine langfristig vorgesehene Partnerschaft auch schon viele Jahre Bestand hat und weiterhin haben wird.
*****kua Frau
4.565 Beiträge
JOY-Angels 
Ja, früher. Mein einer Großvater hat meine Großmutter wegen einer ungeplanten Schwangerschaft geheiratet. Mit 16, resp. 19.
Der andere, weil es verheiratet leichter war, an Wohnraum zu gelangen.
Einer meiner Urgroßväter wurde zweimal durch Geburtskomplikationen zum Witwer, am Schluss hatte der nur noch Interesse an einer Witwe, die älter war als er - und auch drei eigene Kinder hatte. Die ihm einfach den Haushalt geführt und nicht allzuviel gewollt hat; frei nach: „Wenn Gott einen Narren braucht, nimmt er einem Mann die Frau.“

Also, die großen Liebesgeschichten sind, auch unter den langjährigen Ehen in meiner Verwandschaft, rar gesäht.
Das spannendste und geheimnisvollste Leben hingegen hatte eine lebenslang unverheiratete Tante.
********1979 Frau
529 Beiträge
Der Grundgedanke besteht sicher noch wenn man verliebt ist, sich dann so richtig liebt und heiraten möchte plus Familie gründen.

Scheitert halt an anderen Dingen, die heute anders sind als früher.

Die meisten Ehen, die ich so mitbekomme, sind fast nur noch Zweckgemeinschaften wg der Kinder. Also nur eine Frage der Zeit wann das auseinander geht.
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