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Genau und solange man nicht jemand enterben will, kann einem auch ein Testament egal sein, denn die gesetzliche Erbfolge regelt alles. Und selbst wenn wer enterbt ist, hat die Person immer noch Anspruch auf einen Pflichtteil...
Eine Katastrophe, entschuldige, wenn ich das so sage.
Das Erbrecht, insbesondere die gesetzliche Erbfolge regeln eigentlich nichts. Die regeln Quoten. Jeder gesetzliche Erbe wird Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft, der Erbengemeinschaft. Jeder kann die Auseiandersetzung dieser Gemeinschaft auch bzgl. ihres Eigentums verlangen und erzwingen. Und das läuft dann durch Zwangsversteigerungen. Das hat zur Folge, dass dem verbleibenden Ehepartner keinerlei Ansprüche zustehen, in dem auch nur im Miteigentum des Erblassers befindlichen Immobilie wohnen bleiben zu können. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass man einen Miterben auszahlt. Jeder Miterbe kann jede Immobilie, die auch nur anteilig dem Erblasser gehörte, versteigern lassen.
Das bedeutet, der hinterbliebene Ehepartner ist, wenn die Immobilie auch dem Erblasser gehörte, darauf angewiesen, dass die Miterben auf ihn Rücksicht nehmen, sonst fliegt er eben raus, wenn er nicht genug Geld hat, die Immobilie einfach zu ersteigern, indem er alle anderen überbietet. Und wenn Du glaubst, er müsse nur den Teil zahlen, dem "ihm nicht gehört", dann kennst Du das System nicht. Er muss das ganze gebotene Geld zahlen, irgendwann bekommt er dann den auf seinen Anteil entfallenden Anteil zurück, vielleicht nach Jahren der Auseinadersetzung.
So, das ist nicht alles. Bezieht ein Erbe Sozialleistungen, kann der Sozialleistungsträger die Versteigerung betreiben, genau so wie jeder Glaubiger, Insolvenzverwalter...
„Klar ist auf jeden Fall, keine Scheidung (oder nur in best. Fällen für noNick_73 innerhalb der 'Vertragszeit') würde evtl. weniger Geld für einige Branchen bringen.
Meinst Du damit, dass es innerhalb der "Vertragslaufzeit" keinen Streit gäbe? Oder gibt es dann keinen Rechtsweg? Wir haben ein Gewaltenmonopol, dass in Deutschland beim Staat liegt, diese ist möglich, da jedem der Weg zum Gericht offen steht.
Dann verweist Du auf die Notare? Funktioniert ja eh schon super, da müssen die Leute ja für Eheverträge auch schon hin.
Richter wären entlastet? Alles, was nicht gerichtlich geklärt werden darf, wird damit nicht ungeklärt bleiben, es wird sich in Streit und strafrechtlich relevanten Vorfällen entladen.
Du kannst mir überall mit "Fachkräftemangel" kommen, aber nicht bei Juristen. Es gibt so viele, die sofort ein Richteramt antreten würden, nur hat der Staat die absurde Idee, mit dem 2. Staatsexamen dem Juristen "die Befähigung zum Richteramt" zu bescheinigen, um ihn dann, wenn er kein Prädikatsexamen hat, aus den Kandidaten für eine Richterstelle auszusortieren.