„[...] Das ich es im Vorfeld klar und deutlich artikulieren kann, finde ich gut. Wenn ich etwas nicht möchte, von dem ich aber weiß, das es passieren kann, dann liegt es an mir das im Vorfeld einfach kundzutun.
...und sobald Du dies für alle zugänglich kundgetan hast, liegt es an Mitmenschen, Deine Grenzen einzuhalten.
Kundgetan ist schon länger, als es SCs gibt, dass unerlaubte Berührungen nicht erwünscht sind (s. Gesetz).
Warum solltest Du diesen Streit immer weiterführen müssen? Gilt die Rechtslage nun oder nicht?
@*******onne Auch Usus (wie vorsichtiges Berühren in Swingerkreisen) kann ich unter Fremden nicht als Subkultur bezeichnen. Szenekultur ist etwas anderes, als Subkultur und wird - wie vorab erläutert - explizit beschrieben, wenn sie auch für Neulinge gelten soll (Bsp Dresscode auf Kinky-Partys).
@*******rund Das Recht regelt in den seltensten Fällen des Alltages die Konflikte. [...]
Es mag sein, dass nicht jeder Konflikt vor Gericht landet, aber ohne rechtliche Grundlage lösen sich dennoch die seltensten Konflikte (eigentlich in zumindest meinem Alltag gar keine).
Dass Du mich berühren dürftest, wie oder wo ich es nicht wollen würde, wäre mir ebenfalls neu.
Die Frage kann allenfalls sein, wer Verantwortung für ausdrückliche Erlaubnis trägt.