„Nope, ein Swingerclub ist, sofern er nicht genossenschaftlich oder als Verein geführt wird, kein privatisierter Ort, sondern öffentlich. Ich check eigentlich echt nicht den Anspruch, im SC irgendwelche Sonderregelungen durchsetzen zu wollen.
Das sind in der Regel privatwirtschaftliche Unternehmen, die im Rahmen des gesetzlich Erlaubten das Hausrecht ausüben. Ist somit etwas anderes als der öffentliche Straßenraum. Der Betreiber kann sich sein Publikum aussuchen und er kann auch Regeln nach Gusto aufstellen, eben innerhalb der rechtlichen Grenzen.
Straftaten sind logischerweise ausgeschlossen.
Sonderregelungen aller Art sind ganz normal, z.B. wenn es einen bestimmten Dresscode gibt. Es gibt keine Sonderregelungen hinsichtlich sexueller Belästigung, das sollte auch klar sein. Aber man kann eben Veranstaltungen machen, die unter bestimmten Vorbehalten stehen.
Eine Art Sonderregelung ist es im Grunde auch, wenn im SC die Leute nackt sind oder fast nackt sind und vor anderen Menschen vögeln. Das wäre in keinem Restaurant akzeptiert. Leute, die sich daran stören, kann der Betreiber vor die Tür schicken. Er kann auch gewisse Benimmregeln zur Bedingung der Nutzung des Clubs machen: Eine Hausordnung eben. Dazu gehören durchaus auch die Regelungen zum Schutz vor Übergriffen. Und wer dagegen verstößt, den kann der Betreiber auch vor die Tür schicken.