Zitat von *********efer:
„@********e_82
Danke für dieses traurige Beispiel, das verdeutlicht auch sehr gut die ungleichen Maßstäbe. Lange Zeit hieß es ja, es würde gar nicht gehen, dass jeder Ehepartner seinen Namen behält, da würde man ja gar nicht die Familienzusammengehörigkeit erkennen.
Danke für dieses traurige Beispiel, das verdeutlicht auch sehr gut die ungleichen Maßstäbe. Lange Zeit hieß es ja, es würde gar nicht gehen, dass jeder Ehepartner seinen Namen behält, da würde man ja gar nicht die Familienzusammengehörigkeit erkennen.
Ich fände es gut , wenn man doch dazu schreiben würde in welchem Lsnd und zu welcher Zeit sich das zugetragen hat.
Auch hier kann ich nur sagen, dass ich snderey erlebt habe.
Ich hab bei meiner Eheschließung meinen Nachnamen behalten.
Mein Sohn hat ebenso den Meiningen.
Was nicht ging war 1993 offiziell einen Dopprlnachnsmen für Beide Ehepartner zu erhalten. Man .. also Mensch - Geschlechtsunsbhängig ... musste sich entscheiden ob der eigene behalten oder der des Ehepartners angenommen wird.