(ER schreibt)
Ich versuche mal, das Thema von vorne (Eröffnungsposting) zu betrachten.
1. Es geht um SM-Videos, so steht es im ersten Satz. Ohne jetzt eine tiefere Diskussion zur Definition von SM loszutreten, möchte ich annehmen, dass SM ein Teil von BDSM ist, nämlich der Teil, bei dem es um Schmerzen geht – mindestens physische Schmerzen, manche werden anmerken: das können auch psychische Schmerzen sein. BDSM ist ja auch in der Überschrift genannt, wird aber, siehe oben, im ersten Satz eingeschränkt auf SM.
2. „Out of scope“ ist aber in jedem Fall Bondage und DS, härterer Sex wäre für mich hier auch nicht zwingend dabei – siehe auch den Thread über „Harter Sex vs. SM“, da sind ja auch manche Diskussionsteilnehmer von hier dabei. Gangbang z.B. ist für mich nicht unter SM einsortiert. Intensives Spiel mit dem Rohrstock schon. Bei Rapeplay bin ich nicht sicher.
3. Was für mich in jeden Fall ein Kriterium ist: Einvernehmlichkeit! Denn ohne Einvernehmlichkeit ist es kein BDSM. Bei veröffentlichten SM-Videos (SM-Pornos, wenn man so sagen mag) heißt das für mich: Einvernehmlichkeit bezüglich der Handlungen, Einvernehmlichkeit bezüglich des Filmens der Handlungen und Einvernehmlichkeit bezüglich der Veröffentlichung der Videos. Wenn das nicht gegeben ist, dann handelt es sich nicht um (BD)SM-Videos, sondern um eine Straftat, also Beweismaterial.
4. Es wird genannt: der "Möchtegern-Nachwuchsdom". Also kein überraschter Vanilla, der/die zufällig mal auf härteres Filmmaterial stößt; sondern jemand, der ausdrücklich „Dom“ sein möchte (auch wenn manche hier in der Diskussion die Rolle dem Mann zuschreiben: Das ist ja unabhängig vom Geschlecht!) und mindestens weiß, dass SM nicht einfach nur erweitertes Vögeln ist.
5. Die Frage privat oder kommerziell wird im Eröffnungspost gar nicht thematisiert! Erst recht wird nicht differenziert zwischen kommerziell/privater Prodution der Videos und kommerziell/privater Distribution.
Ich komme zu folgenden Ergebnissen:
Ein Teil der Verantwortung liegt bei den Produzenten, nämlich die Einvernehmlichkeit sicherzustellen.
Ein Teil der Verantwortung liegt bei den Verbreitungs/Vertriebs-Plattformen: Ebenfalls die Einvernehmlichkeit, aber auch die Zugänglichkeit ggf. einzuschränken (FSK18).
Ebenso liegt m.E. ein großer Teil der Verantwortung bei den Konsumenten: Nämlich zu wissen, dass diese Filme der Unterhaltung (im weitesten Sinne) dienen, nicht die (vollständige) Realität abbilden und Nachmachen nur eingeschränkt empfehlenswert ist: Nämlich unter Einhaltung der Einvernehmlichkeit und eventueller Vor-/Nachbereitungsaktivitäten, ggf. Sicherheitsmaßnahmen. Da muss man sich als Möchtegern-Dom halt informieren, als Möchtegern-Sub muss man darauf achten, dass der/die Dom das auch tatsächlich macht! Das gilt ja auch, wenn die „Möchtegerns“ vollkommen ohne Video-Vorlage mit dem Spielen starten.
Das gilt übrigens auch im Vanilla-Bereich: Im Stino-Porno wird die Vorbereitung beim Analverkehr ja auch nicht immer gezeigt. Nur mal so als Beispiel.
Man könnte jetzt natürlich vor jedem SM-Video eine Tafel einblenden: „Don’t try this at home! No subbies were harmed during the making of this movie!“ Man könnte auch kommerzielle Produzenten oder Verbreitungsplattformen dazu verpflichten.
Aber würde das was helfen? Speziell im Bezug auf den/die Möchtegern-Dom aus dem Eröffnungspost?