Stimmt. Wobei die Einschränkungen hier meines Wissens schon noch stärker sind als nur Intoxifikation, Schutzbefohlenenstatus oder Drohungen. Ich würde mich also nicht darauf verlassen und mit einem Vierzehnjährigen rummachen, nur weil er nicht betrunken ist, ich ihn nicht bedroht habe und ich nicht offiziell eine verantwortliche Position ihm gegenüber habe. Hier greift dann immer die Einzelfall-Entscheidung, und da kann es schon reichen, dass jemand mit vierzehn Jahren beispielsweise zu jemandem aufsieht, der "schon" neunzehn ist.