Ich würde einfach den Begriff,
um den es hier geht,
Wortwörtlich nehmen.
Also den Sinninhalt ernst nehmen.
Kurz:
Selbstbestimmt/Selbstbestimmung.
Dieser beinhaltet nur das eigene Selbst.
Und eben nicht die Herrschaft/Bestimmung über einen anderen Körper.
Wenn also ein anderer Mensch nicht angefasst werden will, warum und wie auch immer, dann hat das Null mit der eigenen Selbstbestimmung zu tun.
Auch wenn man das ganz dolle doof findet.
Selbstbestimmung heißt ja nicht :
Freibrief für Übergriffigkeit,
Weil man gerne übergriffig ist/ sein will.
Selbstbestimmung heißt nicht Grenzenlosigkeit und keine Grenzen mehr sehen oder bei seinen Mitmenschen anderen an- erkennen müssen.
Wenn das passiert, macht man aus einem X ein U.
Heißt man pervertiert einen Begriff,
Durch Sinnentstellung und Sinnverdrehung.
Kann dann durchaus zu Verwirru gen des Verstandes führen,
wenn Begriffe verdreht und auf den Kopf gestellt werden und plötzlich etwas völlig anderes aussagen sollen.
Also, Nein.
Wenn der Partner nicht will, dann will er nicht.
Das hat etwas mir seinem Recht auf Selbstbesrimmung zu tun, nicht mit deinem Recht auf Selbstbestimmung.
Deine Selbstbestimmung hebelt nicht das Recht auf Selbstbestimmung der anderen Menschen aus .
Man kann keinem Menschen vorschreiben wie er gefälligst etwas wahr zu nehmen hat.