@ Nys
diese Maßnahmen waren keineswegs notwendig, es war schlicht und ergreifend die Klinikroutine
Ich habe zu keiner Zeit einen Behandlungsvertrag unterschrieben und selbst wenn ich das getan hätte, heißt das noch lange nicht, das die Gebärende als Freiwild gelten darf. Ich gebe ja mit dem Behandlungsvertrag NICHT meine Grundrechte ab. Und wenn ich 5 mal darum bitte mir nicht alle 5 Minuten die Hand unten rein zu stecken, und mir nicht gewaltsam in den Eröffnungswehen den Muttermund zu dehnen, damits schneller geht, und der Herr Doktor seinen heiligen Sonntag auf dem Golfplatz endlich beginnen kann, dann sind diese 5 mal genug. Beim 6. mal hat sie sich einen Tritt eingefangen, beim 7. mal eine Ohrfeige. Wenn die Gebärende gewissen Dinge ablehnt, hat sich der Dienstleister daran zu halten und nichts anderes. Es sei denn es besteht akute Gefahr, und die bestand nunmal nicht. Er wollte mir von vornherein einen Kaiserschnitt machen (es war Sonntag, er hatte keine Zeit und das wurde auch mehr als deutlich mehrfach geäußert) udn war einfach nur genervt davon, das er arbeiten musste. Schlussendlich wollte er kristellern, schönes Rupturrisiko, da hat ihn die Hebamme, die dann zum Glück endlich Schicht hatte gewaltig zusammengeschissen.
Wüürdest du dich in der Ehe vergewaltigen lassen, weil Sex zu den ehelichen Pflichten gehört?
Ich bin dageblieben, nachdem die Fruchtblase sprang, als ich gerade begonnen hatte, mich von den ganzen geräten abzustöpseln,weil man mich bereits angeschlossen hatte an den Wehentropf (ebenfalls Rupturrisiko wissentlich erhöht von seitens Des Arsches, äh, Arztes, es sollte angeblich ein OBT sein, war eine heimliche Einleitung, wie mir die Hebamme später eingestand. Der Tropf wurde heimlich aufs 3 fache vom erlaubten erhöht), an das CTG und es keine alternative gab. Heute würde ich mich in die Gefahr, der man mich da aussetzte gar nicht mehr begeben.
diese Maßnahmen waren keineswegs notwendig, es war schlicht und ergreifend die Klinikroutine
Ich habe zu keiner Zeit einen Behandlungsvertrag unterschrieben und selbst wenn ich das getan hätte, heißt das noch lange nicht, das die Gebärende als Freiwild gelten darf. Ich gebe ja mit dem Behandlungsvertrag NICHT meine Grundrechte ab. Und wenn ich 5 mal darum bitte mir nicht alle 5 Minuten die Hand unten rein zu stecken, und mir nicht gewaltsam in den Eröffnungswehen den Muttermund zu dehnen, damits schneller geht, und der Herr Doktor seinen heiligen Sonntag auf dem Golfplatz endlich beginnen kann, dann sind diese 5 mal genug. Beim 6. mal hat sie sich einen Tritt eingefangen, beim 7. mal eine Ohrfeige. Wenn die Gebärende gewissen Dinge ablehnt, hat sich der Dienstleister daran zu halten und nichts anderes. Es sei denn es besteht akute Gefahr, und die bestand nunmal nicht. Er wollte mir von vornherein einen Kaiserschnitt machen (es war Sonntag, er hatte keine Zeit und das wurde auch mehr als deutlich mehrfach geäußert) udn war einfach nur genervt davon, das er arbeiten musste. Schlussendlich wollte er kristellern, schönes Rupturrisiko, da hat ihn die Hebamme, die dann zum Glück endlich Schicht hatte gewaltig zusammengeschissen.
Wüürdest du dich in der Ehe vergewaltigen lassen, weil Sex zu den ehelichen Pflichten gehört?
Ich bin dageblieben, nachdem die Fruchtblase sprang, als ich gerade begonnen hatte, mich von den ganzen geräten abzustöpseln,weil man mich bereits angeschlossen hatte an den Wehentropf (ebenfalls Rupturrisiko wissentlich erhöht von seitens Des Arsches, äh, Arztes, es sollte angeblich ein OBT sein, war eine heimliche Einleitung, wie mir die Hebamme später eingestand. Der Tropf wurde heimlich aufs 3 fache vom erlaubten erhöht), an das CTG und es keine alternative gab. Heute würde ich mich in die Gefahr, der man mich da aussetzte gar nicht mehr begeben.