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Konsens - das unbekannte Wesen

Beziehung
Ich bin im Rolli(Rollstuhl)und mich würde mal inerresieren ob da unterschiede gibt/geben würde wenn einer von beiden eben Behindert ist? z.B. Sprachbehindert oder anderes wie seht ihr das?
Ich bin im Rolli(Rollstuhl)und mich würde mal inerresieren ob da unterschiede gibt/geben würde wenn einer von beiden eben Behindert ist? z.B. Sprachbehindert oder anderes wie seht ihr das?
ich denke,das hat mit diesem thrad so rein gar nichts zu tun und ist einen eigenen thread wert *g*
Rigger Logos
****os Mann
224 Beiträge
Themenersteller 
@mondlicht
Endet sowas nicht spätestens beim Staatsanwalt, zeugt das nur von der Dummheit des Dom.


Mmmmh... okay...


Was muss denn ein Dom/Top tun, damit er für Dich als klug gilt?
Was muss denn ein Dom/Top tun, damit er für Dich als klug gilt?

*nono* auf die Schiene kluger, guter Dom und schlechter, dummer Dom bekommst mich nicht *g*

Jede "Sub mit Hirn" sichert sich in dem Umfang ab, der ihr nötig erscheint.
Selbiges gilt entsprechend für einen "Dom mit Hirn".
Wobei sich das "Absichern" als Dom überhaupt nicht als Aufwand darstellen muss, oft passiert das von ganz alleine, ganz nebenbei.

Jo von mondlicht6
Rigger Logos
****os Mann
224 Beiträge
Themenersteller 
@mondlicht
I
ch weiß nicht, welche Schiene Du meinst..

In jedem Fall wüßte ich gerne wie DAS:

sich das "Absichern" als Dom überhaupt nicht als Aufwand darstellen muss, oft passiert das von ganz alleine, ganz nebenbei.

konkret aussehen soll.


Ich glaube nicht, dass es für Top möglich ist, sich abzusichern.


Also bitte, lass mich nicht dumm sterben.... Wie kann Top sich absichern? Und das auch noch nebenbei?
Ich glaube nicht, dass es für Top möglich ist, sich abzusichern.

Selbstverständlich ist das möglich, solange es sich nicht um extrem(st)e Paraktiken handelt, oder jemand von Haus aus auf Konfrontation mit dem StGB aus ist.

Wenn man auch nicht verhindern kann, dass etwas beim Staatsanwalt landet, so man kann doch Vorsorge treffen, dass diesem nichts anderes übrig bleibt als einzustellen und wegen falscher Anschuldigung zu ermitteln.

Wie? in dem man die Einvernehmlichkeit des Handelns zu jeder Zeit glaubhaft belegen kann, was jedenfalls in einer längerfristigen Beziehung kein Problem sein sollte, da passiert das meist ganz nebenbei.
Der Fall Amerell zeigt ja, wie nützlich es sein kann Emails aufzuheben *zwinker* Darüber hinaus kann ja noch weit mehr als ein ohnehin fast wertloser "Sklavenvertrag" in Wort und Bild festgehalten oder von Dritten bestätigt werden.

Eine verlassene Frau kann zur Furie werden, eine verlassene Sklavin zum Werwolf. Schadet also nicht ein paar silberne Kugeln zu haben *gg*

Jo von mondlicht6
Hmm, ich habe den Eindruck, dass du über Umwege beweisen möchtest, dass es keinen Konsens gibt und deswegen entsprechend schnippisch auf die Antworten reagierst, Asotus. Ist zwar nicht klug das einfach so zu sagen, aber ich mach's halt einfach trotzdem. *zwinker*

Meine Meinung dazu: Sich gemeinsam auf SM einzulassen ist wie sich auf eine Beziehung einlassen: Man einigt sich darauf, miteinander SM zu betreiben, bzw. man einigt sich darauf, zusammen zu sein und demzufolge früher oder später auch miteinander zu schlafen.

Nun sprichst du den hässlichen Fall an, dass einer von beiden dem Anderen Böses möchte, nachdem ES passiert ist. Nun, das Risiko besteht zweifellos immer. Genau genommen ist deswegen jeder Konsens der Welt nichts wert, wenn er nur zwischen zwei Personen stattfindet und ansonsten keine Zeugen anwesend sind, "Aussage gegen Aussage" ist es schon mal mindestens vor Gericht, manchmal auch schlimmer, je nach Beweislage.

Deswegen sage ich, dass ein Konsens umso sicherer ist, je mehr Personen von diesem Konsens wissen.

Es folgt das allgemeine Liebesbeispiel, dann das SM-bezogene, jeweils die negative, dann die positive Variante:

1. Zwei führen eine heimliche Affäre. Sie fühlt sich verletzt weil er sich von seiner Frau nicht trennt und zeigt ihn wegen Vergewaltigung an.

Da hat der Mann verdammt schlechte Karten, denn wenn niemand von ihrer Liaison wusste, kann sie demzufolge auch behaupten, sie hätten sich das erste Mal getroffen und er hätte sie dann gleich anschließend missbraucht. Zeugen? - Gibt es nicht!

2. Beide haben in ihren Freundeskreisen öffentlich gemacht, dass sie nun ein Paar sind.


Zwar ist eine Anzeige auch hier nicht ohne, aber hier muss Frau deutlich besser begründen, warum es eine Vergewaltigung gewesen sein soll, denn wieso soll dieses eine Mal es anders gewesen sein als die sexuellen Begegnungen vorher?

3. Zwei treffen sich zu gemeinsamem SM, niemand weiß davon, sie zeigt ihn wegen Körperverletzung an.

Dasselbe in Grün: Aussage gegen Aussage. Hier wird's schnell heftiger, weil sie ja Spuren nachweisen kann. Wenn sie behauptet, auf SM nicht zu stehen und das auch niemand bezeugen kann dass sie da drauf steht, dann hat er mal so richtig den schwarzen Peter.

4. Beide treffen sich zu gemeinsamem SM, beide Freundeskreise wissen um ihre Neigung und wissen auch, dass sie sich deswegen treffen.


Natürlich ist auch hier eine Anzeige nicht ohne Gift, schließlich könnte er ja privat doch weiter als abgesprochen gegangen sein. Dennoch stehen dann die Spuren auf einmal für ein Gericht in einem ganz anderen Licht. Da ist dann nicht nur zu klären warum er gewalttätig wurde, sondern ob diese Gewalt von ihr tatsächlich nicht gewollt war, oder eben doch.


Letztlich bleibt übrig: Wer möchte, dass der Konsens auf gesunden Füßen steht, der ist umso sicherer, je mehr davon wissen, dass man mit der betreffenden Person SM betreibt. *g*
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