Eigentlich sollte ich auch an dieser Stelle aufhören, mit neugierigund weiter zu diskutieren, denn auch mir ist der letzte Beitrag sauer aufgestoßen. Das war ziemlich unterste Schublade. Daher sollte ich also nicht antworten, frei nach dem Motto "don't feed the trolls!" ... aber es macht so viel Spass
ich schrieb:
Die Alternative der Privatsender kann nur existieren, wenn es öffentlich-rechtliche Sender gibt. Das ist gesetzlich so festgelegt.
woraufhin neugierigund schrieb:
Wenn es ein Gesetz ist, so hast Du doch bestimmt auch gleich den entsprechenden § zur Hand.
Ja, hab ich. Artikel 5 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht verteidigt damit die Existenz privater Sender, stellt aber gleichzeitig klar, dass diese nur dann agieren dürfen, wenn eine strenger geregelte Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen gewährleistet ist. Dazu wieder einmal
(Link wurde nicht gefunden):
"Nach Auffassung des BVerfG kann Privatrundfunk allein die öffentliche Kommunikationsaufgabe, die sich aus der Rundfunkfreiheit in Art. 5 GG ergibt, nicht erfüllen, denn dessen Werbefinanzierung begründet die Gefahr eines nur nach Popularitätsgesichtspunkten gestalteten Programmes. Demnach sind es die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die die öffentliche Aufgabe der Grundversorgung durch inhaltliche Standards, allgemeine Empfangbarkeit und Sicherung der Meinungsvielfalt wahrnehmen müssen. Privatrundfunk ist also neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten zulässig, solange Letztere die Grundversorgung sichern.
Der Begriff duales Rundfunksystem beschreibt diese gegenseitige Abhängigkeit, denn die Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach dem BVerfG Voraussetzung für die Zulässigkeit privaten Rundfunks.
Bestünde die Gefahr, dass die Privatsender die öffentlich-rechtlichen Anstalten völlig verdrängten, würde der Privatrundfunk dadurch verfassungswidrig. Ein „gedeihliches Nebeneinander“ ist also im Sinne aller Beteiligten und prägt die deutsche Rundfunklandschaft."
Soweit also das Bundesverfassungsgericht.
neugierund schrieb:
Tja und hieraus resultiert auch das die armen GEZ Schnüffler auch keine hoheitlichen Rechte haben, und man die (auch wenn man nichts zu verbergen hat) bedenkenlos vom Grundstück weisen kann,
ah, eine weitere Nebelbombe
Ich dachte, wir diskutieren über die Sinnhaftigkeit von Rundfunkgebühren...
neugierigund schrieb:
Nun es ist nur ein Hinweis weshalb es niemals ein Gesetz über Rundfunkgbühren geben wird.
Weil die BRD zu dem Zeitpunkt nur eine Verwaltung der Besatzer war, und bei all den Verordungen dies erst übersehen wurde, nachdem es gerichtlich geklärt war, wurde dies aus dem Jahre 1939 ein zu eins übernommen, und hieß noch lange Zeit Reichheilpraktikergesetz.
ich stehe hier immer noch auf den Schlauch. Aber geht die Argumentation etwa in die Richtung, dass der Staat in seiner jetzigen Form gar keine rechtliche Grundlage hat und es daher auch nicht rechtens ist, dass es so etwas wie Rundfunkgebühren überhaupt gibt, weil die Organe, welche die Gebühren bestimmt hat, eh nichts zu sagen haben dürfte? Ist das wirklich dein Argument gegen die Rundfunkgebühren?
neugierigund schrieb:
Lies mal die Notstandsgesetze und den bezug zum Telemediengesetz durch.
Ich hab's versucht, bin aber (du ahnst es schon) wieder einmal nicht weit gekommen. Ich hab es schon einmal gessagt, ich sag ein nochmal: ich bin kein Gesetzesexperte. Das Heraussuchen von Primärquellen und das Herstellen von Verknüpfungen fällt mir schwer. Wenn du mich also erneut auf eine Stelle verweisen könntest, von der aus ich mich informieren könnte, wäre ich dir dankbar.
neigierigund schrieb:
Sollte der absolute Gau eintreten, dann sitzt eh in jedem Sender ein Kommunikationmann der BW, und dann ist die BW auch weisungsbefugt. Ja da müsstest auch Du meinen Weisungen folgen.
Oha, da werden jetzt aber Machtphantasien war, oder nicht? Du als weisungsbefugter Kommunikationsmann der BW am Hebel der Macht. Ein Wort von dir und alle müssen folgen! Endlich geht es einmal in geordneten Bahnen ab, endlich kannst du die Welt so ordnen, wie es sich gehört! Jemand, der weiß, wo es lang geht und die Richtung vor gibt!
Entschulige, wenn ich über dieses Bild lächeln muss. So hast du es sicher auch nicht gemeint. Und wenn dieser Fall eintreten sollte, werde ich natürlich den Anweisungen der Behörden folgen. Sollte diese dann zufälligerweise sogar tatsächlich von dir kommen, werde ich also auch deinen Anweisungen folgen, denn ich vertraue darauf, dass du im Sinne des Allgemeinwohl agieren wirst, um die gesamte Bevölkerung sicher durch die Krise zu bringen.
zum Schluss schrieb neugierigund:
Würde man nicht gezwungen sein denen die Kohle in den Arsch zu schieben, könnten sich mehr es leisten, sich ihr Wunschprogramm zusammen zu stellen, auch Du.
Gezwungen wird niemand, eine Alternative gibt es immer!