@SuALunaris
Also bei Wicki steht: "Ein alternatives Modell zu SSC, das sich vor allem auf die beiden Faktoren Einvernehmlichkeit und individuelle persönliche Risikobeurteilung stützt"Das heisst meiner Meinung nach nicht, Rack tritt immer dann in Kraft, wenn ich mit ssc aus gefährlichkeits-Gründen nicht weiter machen könnte, sondern bei all meinen Praktiken bin ich Anhängerin des einen oder des anderen Modells. Also auch bei sanften Schlägen auf den Allerwertesten.
"Ein paar kleine Striemen und blaue Flecken sind auch kein Risk" und das denke ich liegt im Auge des Betrachters, ich mag das noch OK finden, Mrs Vanilla von neben an fände das vielleicht schon eine Körperverletzung…
"denn dann ist einfach die Grenze erweitert worden." und dass trifft in meinem Beispiel nicht zu denn meine Grenze ist ja BEFOR die Striemen entstehen, Striemen sind sozusagen ein Tabu. Denn wenn es eines Tages passiert, dass Striemen entstehen ist das bitte das erste und letzte Mal, nicht der Gongschlag zu einer neu eingeleiteten Ära, sprich eine verschobene Grenze.
Es geht beim Rack doch darum, dass BEIDE sich des Risikos bewusst sind (Wenn ich richtig lesen kann) und dann beide damit einverstanden sind. Ob das Risiko nun blaue Flecken oder der Erstickungstod sind tut erst mal nichts zur Begriffs Definition. Das ist dann eine moralische Frage.
Wicki: „Stattdessen stellt RACK die Einvernehmlichkeit der Handelnden in den Vordergrund und verknüpft diese mit der individuellen Risikobereitschaft der Beteiligten.“
Wie hoch diese Risiko Bereitschaft ist, ist eben individuell…
Das Konzept als solches ist also durchaus eine Alternative zum ssc, wenn es vor allem darum geht, dem praktizierenden SMler Sub und Dom bewusst zu machen, dass es ein ABSOLUTES save nicht gibt und das beide gleichermaßen Verantwortung tragen, für das was passiert, weil beide einverstanden sind.
Es als Entschuldigung für schwere Körperverletzung zu verwenden scheint mir untragbar. Wie youwillfindme schrieb: „Die Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun steht der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen.“ Mit anderen Worten ich kann nach deutschen Recht meinem Partner nicht erlauben, mich extrem zu gefährden, selbst wenn wir individuell das Risiko für uns OK finden. Und das finde ich glaube ich auch ganz gut so.
Mein Senf
Alre