1) Was die Täter des strafbaren Exhibitionismus iSd § 183a StGB anbelangt, also diejenigen, die sich an Schrecken, Furcht usw. ihrer "Opfer" erregen: die kommen als Täter "ernster" Sexualdelikte nicht in Frage. Das ist inzwischen kriminalistisch geklärt und auch ein Grund, warum seit Jahren diskutiert wird, den Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit "herabzustufen". Das ändert nichts daran, daß diese Form exhibitionistischen Verhaltens als psychische Störung angesehen wird.
2) Warum diese Fachdiskussion kaum politische Ressonanz findet, wird in diesem Thread offenbar: die auf Vorurteil beruhende Angst, ein solcher "Exhibitionist" könnte zu einem Vergewaltiger werden.
3) Ob der Exhibitionist im Eingangsposting ein solcher gewesen war, kann wohl niemand beurteilen - solche Typen präsentieren sich allerdings normalerweise nicht an Orten, wo man sowieso nackt ist, sondern eher dort, wo man mit seiner - genitalen - Nacktheit überrascht. Der Exhibitionist iSd § 183a StGB ist der klassische Mantelaufreisser, der drunter naggisch ist und ein Rohr hat.
4) Wenn man vom oben genannten Sonderfall absieht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß mit einer herzhaften und lautstarken Aufforderung an den Typen, sich zu verziehen, weil es sonst Ärger gibt, die Sache erledigt gewesen wäre. Ebenfalls sehr hilfreich ist das Zücken einer Digitalkamera.
5) Glasklar handelt es sich bei soetwas um sexuelle Belästigung - immerhin auch ein Straftatbestand.
6) Die Ursache für solche sexuelle Belästigungen liegt oft darin, daß sich "Normalos" - oder wie man die sexuell Verschlossenen auch immer nennen will - in die Bereiche der FKK-Seen, Dünen etc. "verirren", in denen normalerweise outdoorgesexelt wird. Normalerweise verhalten sich die outdoorerotiker solchen Eindringlingen gegenüber respektvoll und waren Distanz. Das setzt aber auch voraus, daß solche Eindringliche als solche zu erkennen sind.
7) "Aha ! Du scheinst Dich ja gut auszukennen!" - Ja, ich habe mich mit der Materie eingehend beschäftigt - ich bin ein bekennender Exhibitionist, allerdings ein "legaler", der tunlichst darauf achtet, sich nur denen zu zeigen, die "sowas" auch sehen wollen. Gerade weil es hierfür auch im relativ prüden Deutschland eine Unmenge von Möglichkeiten gibt, hat es mich durchaus interessiert, was hinter dem strafbaren Exhibitionismus steckt. Der "normale" Exhibitionist will nämlich seinen Zuschauern eine Freude machen, den Funken überspringen lassen, Party machen. Jemanden zu erschrecken, zu verängstigen usw. ist das letzte, was man will - schließlich will man Spaß haben, und keinen Ärger.