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Wie alt war eure Jüngste(Sex-Partnerin/Flirt)?

wow!
Near to Harold and Maude!
Ist ja sehr süß und wahrhaftig im Film!
bist neidisch habs net nötig zu lügen. War trotzdem ne gute Erfahrung und werds nie vergessen!
?
Neidisch ja - die Erfahrung fehlt mir!

Aber wieso lügen???

War nix nagativ von mir gemeint! *achtung*
sorry falsch verstanden.
ok sorry dachte du meinst ich hätte mir das aus dem Fingern gesogen. So kam es zumindest rüber.
neinneinnein
gar nicht - sollte so nicht rüberkommen!

Voll die falsche Röhre erwischt!

*roll*
ist wegen dem "wahrhaftig im Film" so rüber gekommen. Also alles i.O.
*pfeil*

*knuddel*
*********erst Mann
4.093 Beiträge
32 Jahre
Es geht ja wohl um den höchsten Alterunterschied. Ist ja klar das man als 14 jähriger mit 14 jährigen schläft aber nicht mehr als Erwachsener. Die letzte Freundin (wir hatten auch schon nen Hochzeitstermin) war etliches jünger als meine Töchter und hat trotzdem zu mir gepasst. Davor hatte ich allerdings auch einige ONS die noch jünger waren, aber das zählt ja wahrscheinlich nicht.
Thomas
hm...
ehrlich gesagt ist das vielen nicht klar...

schau mal die Liste durch hier - da sind viele sehr erwachsene dabei - die mit deutlich Minderjährigen Sex hatten. Wie gesagt, die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat einen langen Arm.

Aber was Du ansprichst: DOCH - genau das zählt hier - der reine Fakt des Alters, egal ob ONS oder Beziehung!

*zwinker*
§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 182
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


Der § 182(2) StGB, (der nur auf Strafantrag der Geschädigten, bzw deren Eltern verfolgt wird, oder wenn besonderes öffentliche Interesse vorliegt), besagt, daß es strafbar sein kann wenn ein über 21jähriger mit einer unter 16jährigen schläft, die aus Gründen altersbedingter Unreife -im konkreten Fall für den Täter erkennbar- außerstande ist, die Entscheidung über die Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen intellektuell, moralisch und emotional in ein Selbstbild und Lebenskonzept in einer Weise zu integrieren, welche der Bedeutung sexueller Selbstbestimmung gerecht wird. Ein erheblicher Altersunterschied reicht für sich genommen nicht aus. Das Fehlen der Selbstbestimmungseigenschaft ist in jedem Einzelfall konkret festzustellen [Tröndle/Fischer 50., 1100, Rn''n.15, 17 und 18 ]

Auf deutsch heißt das in etwa:

Das Mädel muß soweit reifeverzögert sein, daß es sich der Tragweite der sexuellen Handlungen nicht bewußt ist. Und diese Tatsache müßte für den Täter erkennbar sein.

Wenn also die Eltern des Mädels Strafanzeige und Strafantrag stellen würden, würde das Gericht prüfen, bzw. durch Gutachter prüfen lassen, inwieweit das Mädel erwachsen genug ist, um über ihre Sexualität eigenverantwortlich entscheiden zu können.
*********erst Mann
4.093 Beiträge
38 Jahre
Wenn ONS zählen dann korrigiere ich nach oben.
Hatte aber vor ein paar Jahren ein Angebot eier 14 jährigen, die ihre Aktaufnahmen natural bezahlen wollte und das Geld, das ihr ihre Eltern für die Session gaben lieber ein Handy gekauft hätte.
An die Staatsanwaltschaft:"Ich habe das Geld genommen"
bin selber juristisch hinreichend informiert
haha - aber noch mal den Missbrauch Schutzbefohlener, und ein paar Gebiete am Rande mit betrrachten: unterlassene Hilfeleistung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Nötigung, ... - das alte Unzucht-Zentrum ist längst nicht alles...
Missbrauch Schutzbefohlener
Missbrauch Schutzbefohlener und Nötigung ist was anderes, als der freie Entschluss einer unter 16 Jährigen.
ja - in bestimmter Hinsicht auf jeden Fall
aber wie siehts dennn wann mit der freien Entschlussfähigkeit und Erlaubnis aus...

man bedenke..
Das ist die Frage?
Ist es Liebe, dann kann es ein Problem sein, wenn er 21 und sie unter 16 ist.

Für alle anderen ist es besser die Finger weg lassen. Ich habe damals auch so entschieden, kein Sex mit Kindern. *idee*
********1966 Mann
3 Beiträge
first time...
tja, das erste Mal...wann ist das eigentlich ?? eines Morgens bin ich aufgewacht und mein Bett war nass...ist das das erste Mal ??? ;-)))

Oder aber das "wirklich erste Mal", ich war fünfzehn und sie vierzehn, aber das war`s irgendwie auch nicht ...es folgten einige Male, aber das erste "richtige" Mal wirklich war dann viel später, ca.mit 20 !!! sie war deutlich älter und erfahrener und in ein paar Tagen hab ich alles "gelernt", vom Lecken bis Blasen, Streicheln, Massieren, Anspritzen, Schlucken, Analverkehr etc...

also mein "erstes Mal" war richtig Klasse...;-)))

P.S. hab ich hier grade was über Minderjährige gelesen ??? Leute, hütet euch, Rübe runter...!!!
38 und 21
Ich war 38 und sie war 21. Die Beziehung ging gut ein Jahr. Und damit war sie dann auch meine Jüngste.
sie 26
ich 39.
KJ *roll*
**dG Mann
2.078 Beiträge
Frei nach der Devise ...
... wenn ich älter werde, bleibt mir nur noch die Möglichkeit am Durchschnitt zu arbeiten.

Somit war Sie 18 und ich 27, also 9 Jahre. Ansonsten war meist nicht mehr als max. 5 Jahre dazwischen.
Herbst 2018
***to Mann
4.271 Beiträge
@all
Ich habe zwar auch schon mal vorher geantwortet. Aber mal ne Frage: Geht es um ne Kerbe im Colt? Besser, höher, weiter, ...?
****rob Mann
103 Beiträge
ICH 39
sie 23----war echt heiß!!!
wir 40 und 44
und 29 *g*
*******1979 Mann
288 Beiträge
wie jung
ich bin jetzt 27 und zu dem zeitpunkt wo ich mit ihr zusammen war, war sie kurz vor dem 18. geburtstag und ich war 24 und wir wurden von freunden verkuppelt, weil ich mich etwas schwer tue mit jemanden kennen zu lernen.
14 jahre unterschied
ich 15
er 29

liebe grüße..
julie..=)
14 jahre unterschied
ich war 15
er war 29

fand den sex auch richtig genial, weil er halt echt viel mehr erfahrung hatte..
er war eigentlich der erste, der mir gezeigt hat, wie geil sex sein kann..und dass das mehr als nur ein rein-raus ist...=)

liebe grüße..
julie..=)
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