Was Recht ist muss Recht bleiben!
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr grossartig öffentlich zu dem Thema äussern, aber bei so einigen Aussagen könnte ich...
Fakt ist, wenn ich als Betreiber einer kleinen Lokalität eine Sondernutzungsgenehmigung für ein Gelände beantrage (ich habs neulich selbst sogar gemacht), bekomme ich Auflagen vom Bauordnungsamt.
Das Schreiben welches in einer Nachrichtensendung kurz eingeblendet war, war recht identisch mit dem welches ich erhalten habe.
Die Auflagen waren in meinem Fall max. 200 Personen, die Fluchtwege die frei gehalten und durch Ordner besetzt werden müssen, die von mir angegebene Zeit auf dem Gelände wurde stark eingeschränkt und für die Musik eine maximale Lautstärke die bei den Anwohnern ankommen darf.
Die Lautstärke und die Zeit im Freien ist die Sache, die am schwersten in den Griff zu kriegen ist - man muss den Gästen klar machen, dass es im Innenraum weiter geht oder nur ohne Musik und ohne lautstarke Unterhaltungen und Gelächter im Freien - da kann man schon mal flexibel die Grenze überschreiten, wenn man bereit ist die Verantwortung dafür zu tragen.
Wir für unser Teil haben diese Auflage peinlich genau eingehalten auch wenn für uns die Arbeitsbedingungen dadurch ungleich schwerer wurden.
Was denkt ihr was mit mir passiert wäre, wenn wir die Veranstaltung überfüllt hätten und es zu einem Unglück gekommen wäre - ich jedenfalls wage mich nicht es mir vorzustellen?!
Was in keinem Fall passieren darf... eine Überschreitung der genehmigten Personenzahl oder geschlossene Fluchtwege - hier erlischt im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz.
Von der Verantwortung für die Unversehrtheit der Gäste und deren Leben kann sich kein Veranstalter frei sprechen, frei machen und die Muss egal was passiert immer an erster Stelle stehen!
Dies einfach nur mal zum Nachdenken...
Conny