Mal ein Auszug aus einem Urteil hierzu:
hat die 4. Kammer des Landgerichts ... auf die mündliche Verhandlung vom ... durch den Vorsitzenden Richter ..., Richter am Landgericht ... und ... für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.000,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 15.04.2003 sowie 141,94 EUR an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeglichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund der unbefugten Veröffentlichung der Nacktfotos “X.jpg” durch den Beklagten im Internet zukünftig entstehen wird, namentlich hinsichtlich der Kosten einer effizienten Entfernung der Bilddateien aus dem Internet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Also ich würde mir gut überlegen was man mit Bildern der Ex anstellt.
Er hat sich dabei vermutlich gar nix gedacht aber es wäre mal interressant eine Meinung dazu zu hören auch wenn das vielleicht jetzt nicht zur Unterhaltung gehört und wir alle lieber schöne Popos sehen.