Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Offene Beziehung
1288 Mitglieder
zur Gruppe
EROTOPIA
1583 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Ohne Konto keine KFZ-Zulassung?

********3_sh Paar
643 Beiträge
Themenersteller 
Ohne Konto keine KFZ-Zulassung?
Ich hab diese Woche das erste Mal richtig gezweifelt ob wir in einer Zivilisation wohnen !!!

Ein Mitarbeiter von uns hatte in den letzten Jahren unverschuldet finanzielle Probleme.

Wie es aussieht, bekommt man in Deutschland mit einer negativen Schufa-Auskunft sehr selten ein Konto.

Wir haben ihm angeboten, den Lohn in bar aus der Kasse auszubezahlen, was ja alles legal ist. Er hatte keinerlei Lohnpfändungen etc. Eben nur den Schufaeintrag.

Ferner hätte er von uns ein Fahrzeug finanziert bekommen, welches er auf sich hätte zulassen sollen.

Ich dachte erst er will uns verar... Aber es stimmt. Für den Einzug der KFZ-Steuer muss man ein Konto vorweissen können, ohne dieses keine Zulassung des Fahrzeugs.

JA, ich hab mich persönlich auf der Zulassungsstelle erkundigt. Es wurde mir bestätigt.


Fazit, kein Geld, kein Konto, kein Auto - dadurch keine Chance auf Arbeit, also wieder kein Geld, kein Konto...


Wie soll man denn da wieder rauskommen ???

Bitte sachliche Meinungen oder Erfahrungen posten, keine Beschimpfungen etc.
****tb Frau
51.551 Beiträge
JOY-Angels 
Für die Zulassung eines Kfz muss man eine Bankeinzugsermächtigung für ein Girokonto erteilen - es muss allerdings nicht das eigene Konto sein.

Wenn ihr dem Mitarbeiter mit der Finanzierung behilflich seid, ergänzt dies doch durch eine Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer? Der Betrag dürfte deutlich überschaubarer sein als der Finanzierungsrahmen und der Zulassung des PKW steht nichts mehr im Weg.

lg
triplex
Als Arbeitgeber sollte es doch möglich sein, dass man für den Mitarbeiter bei der Hausbank ein gutes Wort einlegt.

Dann sollte einer Kontoeröffnung doch nichts mehr im wege stehen.
*****ina Frau
59 Beiträge
Besteht nicht die Möglichkeit ein Girokonto ohne Dispo-Kredit zu eröffnen? Ich meine dies mal gehört zu haben, allerdings macht dies wohl nicht jede Bank. Vor sehr vielen Jahren hat dies wohl die Postbank gemacht.

Gibt es nicht einen Anspruch auf ein Girokonto?
Den Mitarbeiter auf die Postbankseite oder eine Postbankfiliale locken, dort ein Guthabenkonto einrichten, in dem er gesondert ein hierfür notnwendiges Dokument als Vereinbarung/Vertragsgrundlage zu zeichnen hat. Dann sollte es auch mit einem Konto klappen.

Ansonsten, wie schon erwähnt, Kontoeinzug von anderem Konto, anderer Person.

hg

david
********3_sh Paar
643 Beiträge
Themenersteller 
ich werd es versuchen dass die Steuer von unserem Geschäftskonto abgebucht werden kann. ich versteh nur nicht, warum es nicht auch auf Rechnung geht, wenn man das Auto so dringend benötigt.

Auch eine Einzugsermächtigung garantiert ja nicht dass die Abbuchung auch wirklich klappt. Wir sehn dies ja fast täglich an unseren Rechungen die wir einziehen wollen von Kunden.

Postbank bei uns macht das nicht mehr mit den Guthabenkonten.

Da wir den Mitarbeiter seit Jahren gut kennen helfen wir ihm jetzt so gut es geht.

Aber es kann doch nicht sein, dass jemand wegen solchen Vorschriften kein Auto, keinen Arbeitsplatz bekommt und vielleicht sogar irgendwann die Wohnung verliert.

...und das wegen 70 Euro KFZ-Steuer *gleichplatz* *fluch* *motz*
Ein Konto darf nict verweigert werden,da gibt es Grundsatzurteile,weil man ohne Konto in Deutschland mehr oder wenger nicht geschäftsfähig ist
selbst bei Hartz IV muss das Amt ja auch das Geld überweisen

allerdings darf die bank einen Dispo verweigern,also dann nur ein Guthaben Girokonto führen
Ja, die Ämter sind da ziemlich harsch in letzter Zeit.
Der Vater meiner Süßen macht nebenbei Zulassungen für die Autohäuser hier bei uns und der kann da so einiges berichten...

Wie gesagt, ohne Bankverbindung und Einzugsermächtigung keine Zulassung. Das geht sogar noch weiter: Die Zulassungsstelle schaut, ob bei anderen Ämtern wie Stadtkasse usw. noch Beträge offen sind. Wenn ja: Keine Zulassung.

Damit reagiert der Staat auf die mehr als miese Zahlungsmoral in diesem Lande. Man möchte halt nicht mehr "seinem" Geld hinterher laufen, so wie das früher war...


Gruß Sov (er)
*******der Frau
70.780 Beiträge
Ein Konto darf nict verweigert werden,da gibt es Grundsatzurteile,weil man ohne Konto in Deutschland mehr oder wenger nicht geschäftsfähig ist

Das stimmt. Die Sparkassen und Kreissparkassen sind verpflichtet, zumindest ein Guthabenkonto einzurichten.
Also dann nicht zur Postband sondern zur Sparkasse und er bekommt ein Konto und damit wäre dann auch alles geregelt.

lg
spielluder
*****itt Frau
1.352 Beiträge
Die Banken haben alle vor einigen Jahren mal eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, jedem ein Konto zumindest auf Guthabenbasis zu geben. Leider halten sich die wenigsten tatsächlich daran, man könnte aber bei einer Ablehnung mal drauf verweisen. Die einzige Bank, die eigentlich jeden nimmt (nehmen muss) und auch bei einer Pfändung nicht sofort rausschmeißt, ist die Sparkasse. Zumindest da sollte es klappen mit dem Konto.

http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
********3_sh Paar
643 Beiträge
Themenersteller 
Ein Guthabenkonto sollte normalerweise jede Bank machen. Hat ja nix zu verlieren wenn man nicht überziehen kann.
Wie es aussieht, bekommt man in Deutschland mit einer negativen Schufa-Auskunft sehr selten ein Konto.

Das ist so nicht richtig.
Ein großer Teil der Banken stellt auch bei negativer SCHUFA-Auskunft bzw. schlechter Bonität dem Kunden ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung. Ein reines Guthabenkonto zu eröffnen sollte kein Problem darstellen.

Wir haben ihm angeboten, den Lohn in bar aus der Kasse auszubezahlen, was ja alles legal ist. Er hatte keinerlei Lohnpfändungen etc. Eben nur den Schufaeintrag.

Solange keine Lohnpfändungen vorliegen, ist eine Barauszahlung m.E. nach legal. Aber moralisch? Er schuldet halt anderen Gläubigern Geld. Stell Dir einfach einmal vor, Du bist ein Gläubiger, kommst aber nicht an Dein Geld, weil der Arbeitgeber des Schuldners diese "Umwege" akzeptiert....

Ich dachte erst er will uns verar... Aber es stimmt. Für den Einzug der KFZ-Steuer muss man ein Konto vorweissen können, ohne dieses keine Zulassung des Fahrzeugs.

Die Behörden haben einfach keine Lust mehr, bei säumigen KFZ-Steuerzahlern (und das waren in der Vergangenheit scheinbar recht viele) den KFZ Steuern hinterher zu rennen. Der Personal- und Kostenaufwand ist einfach gigantisch.

Das ist zwar ärgerlich, aber nachvollziehbar.

Soweit ich weiß, kann man aber die KFZ Steuer auch von dem Konto eines Freundes, Arbeitgebers, oder wem auch immer abbuchen lassen. Selbstverständlich muss eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.
*********h_bw Paar
291 Beiträge
Ja bei Sparkassen bekommt jeder ein Konto. Leider kosten diese natürlich oft auch Gebühren gerade, wenn man Geringverdiener ist.

Dann seid auch ihr auf der sicheren Seite. Falls noch Schulden offen sind, so darf auch nicht der gesamte Lohn gepfändet werden, falls ihr hier Befürchtungen haben solltet.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.