@andy35
eins vorweg: auch wenn du 10X das wort nachTbarn schreibst heisst es immer noch nachbarn, aber egal...
jedenfalls kannst du zwar schreiben, dass es rechtens waere sich auszuziehen, weil es auf einem abgetrennten grundstueck stattfindet und andere schliesslich wegsehen koennten, aber korrekt ist es deswegen trotzdem nicht. denn die schlussfolgerung waere dann ja auch, dass ich auf meinem grundstueck krach machen kann wie ich lustig bin und laut deiner theorie die anderen dann schliesslich weghoeren koennten. also humbug.
in zeiten wo einem vorgeschrieben wird welche buesche und baeume und wie viel davon pro qm aufzustellen sind, ist natuerlich auch das nacktsonnen verboten, wenn andere das grundstueck aus ihrem angrenzenden haus einsehen koennen.
trotzdem denke ich, dass sich wohl kaum jemand beschweren wuerde und daher kaeme es auf einen versuch an fuer denjenigen, der es praktizieren will. denn als erstes kaeme tatsaechlich das ordnungsamt vorbei und wuerde zunaechst verwarnen. es passiert also nichts folgenschweres. erst im wiederholungsfall.