Und du hast recht, wir sollten mutiger sein und von unserem Umtausch/Rückgaberecht Gebrauch machen. Werde ab jetzt also die Rechnungen aufheben! :0)
Welches "Umtausch-/Rückgaberecht"??
Dazu ein klugschissiger Ausflug ins Schuldrecht, dass die Gewährleistung für Produkte regelt
:
Auf alle Gegenstände die man erwirbt, hat man 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, Ausnahmen sind z.B. Verschleißartikel, dazu zählen auch Akkus.
Es ist so geregelt, dass die Gewährleistung nur auf Fehler Anwendung findet die bei "Gefahrübergang" also dem Kauf schon bestanden haben
.
In den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer (nicht der Hersteller) den Nachweis zu erbringen dass der Fehler damals noch nicht bestanden hat. Der Gesetzgeber legt diesen Nachweis sehr eng aus, so dass i.a. im ersten halben Jahr von einem beim Kauf bestandenen versteckten Mangel ausgegangen wird und der Händler in der Pflicht ist.
Grundsätzlich hat man dann das Recht auf Wandlung oder Minderung, dass der Händler aber zu Gunsten von (max. 3) Reparaturversuchen (des gleichen Fehlers) in seinen AGBs ausdünnen kann.
Nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss nachweisen dass der Fehler beim Kauf schon bestanden hat....das wird in der Praxis schwierig sein zu erklären warum man den Fehler erst jetzt reklamiert, den Beweis zu führen wird faktisch unmöglich.
Für technische Geräte hat man also defacto einen gesetzlichen Schutz von 6 Monaten, von wenigen Ausnahmen abgesehen...z.B. wäre eine SW-Funktionsfehler so ein Grund...die SW war ja schon beim Kauf so fehlerhaft, wann der Fehler auffällt ist dann irrelevant (es bleibt dem Händler aber die Möglichkeit zur Nachbesserung).
Davon unabhängig ist die freiwillige Garantieleistung seitens des Herstellers. Hier kann jeder Produzent oder Importeur eigene Richtlinien und Serviceabläufe festlegen. I.d.R. hat man bei technischen Geräten eine 24 monatige Voll-Garantie auf die Funktion...Apple bietet beispielweise nur volle 12 Monate Garantie für seine Ipod/Iphone-Schnäppchen
. Einen Einfluß oder Anspruch über die Garantiebestimmungen hinweg hat man aber nicht.
Ein Umtausch- oder Rückgaberecht gibt es nicht unmittelbar, dazu kann jeder Händler seine ABGs entsprechend anpassen und macht dies natürlich auch.
Viele werden aber mit Mängeln entsprechend kulant umgehen, wollen sie den Kunden doch auch damit binden...nur einen Anspruch hat man quasi nicht.
el_don.