Seltsam...
Die gewichtigsten Einwände und die größten Sorgen zu diesem Thema kommen von Leuten, die selbst keine Swinger sind und wohl auch nicht in entsprechende Clubs gehen.
Da macht man sich gedanken, spuhlt rauf und runter wa da alles für Konsequenzen dran hängen usw. usw.
Noch vor gar nicht so langer Zeit gab es den § 175, der Homosexuelle Handlungen unter Männern generell unter Strafe stellte.
Erst 1969 wurde im westlichen Teil Deutschlands dieser Teil reformiert und zum zweiten Mal 1973 (!!!). Danach war es "nur" noch verboten mit männlichen Jugendlichen u 18 homosexuelle Handlungen auszuführen.
Es dauerte bis 1994 (!!) bis dieser "Schwulenparagraph" aus dem inzwischen gesamtdeutschen Strafgesetzbuch verschwunden war.
• Zum Verständnis - sexueller MISSBRAUCH - steht natürlich noch immer unter Strafe.
In der Ex-DDR wurde das Thema ab den 50-igern nicht mehr geahndet, ab 1968 nur noch für Jugendliche ausgewiesen und ab 1988 wurde dieses Thema aus dem StGB ganz gestrichen...
Und genau diese Gedankenwelt besteht in vielen Köpfen immer noch.
Man befürchtet, wegen seiner sexuellen Orientierung Konsequenzen erleiden zu müssen.
Ist nicht inzwischen ein bekennender Schwuler Außenminister der Bundesrepublik Deutschland?
Ist nicht ein bekennender Schwuler Regierender Bürgermeister von Berlin?
Ist es nicht inzwischen kein Problem mehr, sich als TV Moderator/Moderatorin zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ganz offiziell zu bekennen?
Was vor weniger als 30 Jahren im StGB stand ist heute Normalität.
Ja, noch immer geistert in den Köpfen, dass Homosexualität zu Konsequenzen im Beruf führen könnte.
Sicherlich - es könnte!
Aber rechtlichen Bestand werden diese Konsequenzen nie haben!
Wie kirchliche Würdenträger in ihrer Scheinheiligkeit damit umgehen, steht mal auf einem anderen Blatt.
Wann und wo war es denn, dass man eine Uniformierte wegen einschlägiger Fotos benachteiligte?
Wo stand das denn?
In der beBILDerten Zeitung?
Hatten diese Konsequenzen ein rechtliches Nachspiel?
Wenn ja, welches und wenn nein, warum hat sich die Dame das gefallen lassen?
Welcher Straftatbestand oder welche Disziplinarordnung (Kirche mal ausgenommen) stellt Swingerclub, Sextreffen, Gruppensex oder was auch immer unter Strafe???
• das Einbeziehen von Minderjährigen oder Tieren schließe ich mal aus, da es ja ohne Zweifel strafbewehrt ist!
Wenn es aber nicht strafbar oder auch nur anderweitig in irgend einer Weise rechtswidrig ist, sich den hier diskutierten nicht strafbaren sexuellen Leidenschaften nachzugehen - ja hallo????
Welcher Vorgesetzte will da welche rechtliche Konsequenzen anziehen?
Und unter rechtlich meine ich natürlich auch arbeits- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Vorausgesetzt, dass das alles in der Freizeit und nicht am Arbeitsort passiert und alles zwanglos und freiwillig erfolgt.
OK, wie singen die Ärzte so treffend?
Lass die Leute reden - sie haben ja nicht besseres zu tun und an anderer Stelle - das haben die immer schon gemacht.
Swingen und sonstige sexuelle "Eskapaden" sind ja nun wirklich so selten nicht.
Wer bitte schön - hat live und unmittelbar erlebt, dass jemand deshalb zur Rechenschaft gezogen wurde?
Wir kennen niemand, auch wenn orakelt und gemunkelt wurde, wer da mit wem fremdgeht, das die eine Schlampe sei und er ein Hurenbock ... na und?
Aber was sollen wir heir argumentieren?
Diejenigen, die sich allein wegen der Sorge um eventuelle Konsequenzen, die sie vielleicht und möglicherwiese oder eventuell und überhaupt erleiden könnten gegen das Ausleben sexueller Leidenschaften entscheiden - die kann man ohnehin nicht "bekehren", denn die Sorge und die Angst würde ihnen ohnehin jeden Spaß verderben, weil sie sich der Lust gar nicht richtig hingeben können, vom Fallenlassen mal ganz zu schweigen.
Diejenigen, die sich dafür entschieden haben, wissen warum und die meisten wissen, dass der Schritt richtig war, aus Träumen Realität werden zu lassen. Und sie wissen auch, dass Konsequenzen wesentlich unwahrscheinlicher sind, als sich irgend eine Infektion, bei aller Vorsorge, einzufangen!
Insofern macht es keinen Sinn, das Thema hier weiter auszuwalzen, denn wenn der Zweifel und die Sorge im Hirn drin sitzt, bekommt man diesen "Virus" kaum raus. Das ist so und wird so bleiben.
Man scheitert an der eigenen Fantasie, die sich hier aber leider hinderlich statt hilfreich erweist.
Und wenn, dann hat man keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, sondern schlimmstenfalls neidisches oder dümmliches Gerede.
Muss man sich dessen annehmen?
Ist es so wichtig,m was die Leute reden?
Und werden sie überhaupt drüber reden?
Wer sich nun die ehemalige CSU Politikerin in Erinnerung ruft, die in Lack und Leder Herrn Stäuber herausforderte - was wurde da getratscht... Die Dame war kein Kind von Traurigkeit und das kann man als gegeben ansehen!
Was ist mit ihr passiert?
Dass sie im erzkonservativen Bayern kaum Wähler findet, die für sie stimmen, ist ja logisch. Wenn man die Nichtwahl, mangels Zustimmung als Strafe sieht- ok der soll das so sehen...
Egal - wer heute noch wirklich glaubt, wegen sexueller Ausrichtungen (Pädophilie ausgenommen!) etwas befürchten zu müssen, der ist hat selbst noch in dieser Gedankenwelt so verhaftet, dass er es sich gar nicht vorstellen kann, dass das alles mehr oder weniger Hinrgespinste sind!