@*********hick
sorry falls mein ton zu hart war - wollte dich nicht angreifen oder verletzten, aber bei dem thema geht mir schnell was durch!
mir ist sehrwohl bewußt, daß es ärzte und pflegepersonal gibt die eine patientenverfügung nicht beachten. wenn jedoch ausdrücklich bestimmte behandlungen abgeleht werden, so macht sich der arzt der körperverletzung schuldig und kann u.U. auch seine zulassung verlieren - fast geschehen in einer renomierten kurklinik. wurde nur abgewendet weil sich die parteien geeinigt haben aufgrund einer großzügigen spende zugunsten eines hospitzes alles unter den tisch fallen zu lassen. mir wäre der klageweg lieber gewesen, aber das hätte das leiden meines vaters nicht verringert und zugunsten anderer sterbenskranke haben wir -die kinder- uns zu diesem weg durchgerungen.
meine patientenverfügung ist in kopie bei jedem menschen hinterlegt der mir nahe steht 2 originale liegen jeweils bei den personen die auch von mir die uneingeschränkte und notariel beglaubigte vorsorgevollmacht haben, inkl. testament und verfügung für meine beisetzung und ein exemplar liegt bei mir im safe falls etwas zuhause passiert.
im organspendeausweis stehen die adressen UND telefonnummern dieser personen wie auch ein link mit passowrt zu einer meiner onlinedatenbanken wo ich ebenfalls eine abschrift der patientenverfügung gespeichert habe.
meine patientenverfügung ist laut aussage meines hausarztes und eines bekannten bei der kvwl in der rechtsabteilung arbeitet sehr sicher und aussagekräftig. besonders die jährliche unterschrift ist wichtig, damit nicht ein dusseliger arzt der meinung sein kann, daß sich mein wille ja geänder haben könnte.
das hier einiges durcheinander geworfen wird ist mir auch schon aufgefallen, aber ich behaupte mal, daß es hier eigentlich um die aktive sterbehilfe oder auch tötung auf verlangen gehen soll.
begriffdarstellung damit jeder seinen weg finden kann:
aktive sterbehilfe/tötung auf verlangen ist wenn der betroffene sich ausdrüklich dazu geäußert hat sterben zu wollen und es nicht mehr alleine kann. dieses sollte meiner meinung nach erlaubt werden.
aktive sterbehilfe von kranken menschen die ihren willen nicht mehr äußern können sollte - so leid es mir um die betroffenen tut die so nicht leben wollen - auf jeden fall weiterhin verboten bleiben!
passive sterbehilfe ist z.b. das der tot billigend in kauf genommen wird wenn eine notwenige behandlung nicht eingeleitet wird bzw. medikamente zur schmerzlinderung verabreicht werden die eine verkürzung des lebens zur folge haben können ist straffrei wenn eine patientenverfügung vorhanden ist.
hilfe zum selbstmord wie auch der selbstmord ist in deutschlang straffrei solange der helfende sich nicht einer straftat schuldig macht wie z.b. eine pistole besorgen ohne die gesetzliche befugnis dazu zu haben - aber selbst in diesem fall ist nur eine bewährungsstrafe die folge. ich habe für diesen fall halt ein sicheres mittel in form meiner lieblingsdrops die mir dann in die mundhöle gelegt werden sollen - ist straffrei da eindeutig beschrieben wird wo diese liegen und nicht die rede von tötlichen folgen ist.
die tötung sog. unwerten lebens ist das was in der ns-zeit betrieben wurde und dadurch leider auch der begriff der euthanasie immer falsch interpretiert wird, denn eigentlich reden wir alle von der euthanasie wenn wir über sterbehilfe diskutieren.
LG
ICH