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Sterbehilfe! Wie steht ihr dazu?

Seid ihr für oder gegen Sterbehilfe?

Dauerhafte Umfrage
**********_Maus Frau
41 Beiträge
wenn ein mensch nur noch mit geräten am leben gehalten werden kann, sowieso keine überlebenschance mehr hat, nie wieder geheilt werden kann, so das er ne lebenschance hat und nur noch qualvoll dahin siecht, sollte es meiner meinung nach das recht auf sterbehilfe geben.

ärzte sind zwar da, um leben zu erhalten, aber meiner meinung nicht da, um ein menschenleben unnötig zu verlängern, wenn eh keine heilungschance mehr besteht und der patient sowieso schon im sterben liegt.

ich für meinen teil würde wollen, dass spätestens dann, die geräte mich nicht weiter quälen, wenn ich sowieso schon sterben soll, vor allem, wenn ich nichts mehr bewusst mitbekomme.
wenn Sterbehilfe also bis zu dem Zeitpunkt illigal ist, wo es keine Chance auf Rettung mehr gibt, dann ist es nie legal auf Wunsch zu töten
Aber Robinia, es gibt sehr viele Krankheiten, die keine Chance auf Heilung haben, und in denen ein teilweise sehr langsames Sterben die einzige Option ist.

Und auch bei unheilbaren Krankheiten wird Sterbehilfe nicht im Frühstadium gewährt werden. Nicht, solange der Sterbende noch eine angemessene Lebensqualität hat. Lebensqualität ist hierbei eine messbare, qualifizierbare, quantifizierbare Grösse.

Es geht auch nicht um Wahrscheinlichkeiten. Die Diagnose muss völlig sicher sein, eine Heilchance nicht gegeben, die Lebensqualität nicht mehr herzustellen.

Nur in solchen Fällen ist Sterbehilfe - auch im Ausland - zulässig.
*********t_be Mann
230 Beiträge
Lebensqualität ist hierbei eine messbare, qualifizierbare, quantifizierbare Grösse.

Nein, ist es nicht. Es ist eine rein subjektive Größe, die sich von mal zu mal unterscheidet. Und das ist des Pudels Kern. Da jeder Mensch einzigartig ist, darf man sich nicht anmaßen eine rote Linie zu ziehen und festzulegen, wann Mord legal wird. Entweder jeder entscheidet selbst darüber, von mir aus mit einer 2 monatigen Schulung mit ärztlicher Betreung, an dren Ende der Betroffene einen Vertrag unterschreiben muss, oder niemand sollte das Recht haben zu entscheiden, wenn er sterben darf.

Also das ist meine Meinung dazu.
Messbare Lebensqualität
ich meinte bei der Festlegung, ob Sterbehilfe genehmigt wird oder nicht.

Es funktioniert so, dass man sich hierum sozusagen "bewirbt". Die Krankheitsinformationen werden zur Organisation, die die Sterbehilfe durchführt, geschickt und es findet eine Untersuchung durch ein Gremium statt, das dann entscheidet, und zwar aufgrund eines ziemlich festen Katalogs (sonst kann niemandem eine solche Entscheidung zugemutet werden), ob Sterbehilfe geleistet werden kann oder nicht. Der Prozess bis zum Bescheid dauert einige Monate. Das wird nicht mal eben so aus der hohlen Hand entschieden.

Das Verfahren ist extrem bürokratisch, aber es ist objektiv.

Wenn es dich interessiert, google nach Dignitas.
*********t_be Mann
230 Beiträge
Hab mir einen Überblick bei Wiki verschafft und da steht nur was ich auch schon sagte und es klingt nicht so, als sei es ein wasserdichtes System.
na sowas...
nachdem ich hier im forum hauptsächlich sinnentleertes gefasel gelesen habe, bin ich sehr angenehm überrascht ob der teilweise sehr qualifizierten beiträge in diesem thread. ich selbst bin hier in einer "ich weiß nicht so recht aber ich denke eher dagegen"-situation.

jedenfalls glückwünsch dem joyclub zu diesem thread! das wertet diese plattform intellektuell erheblich auf.
******aga Frau
4.722 Beiträge
Wenn ich mich heute mit HIV inviziere, ist es dann erlaubt, wenn mich mein Nachbar morgen erschiesst? Ich bin unheilbar krank und werde unweigerlich sterben.

Das könntest Du doch selber machen, und wieso sollte jemand die Verantwortung für Dich übernehmen, wenn Du es selber könntest?

Unheilbar Kranke, die im Grunde nur noch so dahin vegetieren oder Menschen, deren Leben ein (aus ihrer Sicht) unwürdiges geworden ist (z.B. totale Lähmung vom Kopf abwärts) oder schwer Krebskranke, die sich auch nicht bewegen können - die wären da schon auf Hilfe angewiesen, aber Dein geschildeter Fall ist nichts anderes, als Deine Verantwortung als Betroffener abzuschieben.

Davon ist im Strang auch nicht die Rede.
*********t_be Mann
230 Beiträge
Es geht nicht ganz und gar nicht um die Tatsache, ob man noch in der Lage ist sich selber zu töten, es geht darum, ob es strafbar wäre, einem Menschen beim Selbstmord zu helfen, wenn dieser das wünscht.
Viele, denen Sterbehilfe geleistet wird, könnten sich selber töten, aber sie möchten es nicht aus Angst. Wer ist schon so krank, dass er sich nicht mehr ein Messer ins Herz stechen könnte? Wenige, Querschnittsgelähmte vielleicht, aber Sterbehilfe ist eine generelle und nicht spezialisierte Angelegenheit, oder nicht.
@Robinia
Es geht nicht ganz und gar nicht um die Tatsache, ob man noch in der Lage ist sich selber zu töten, es geht darum, ob es strafbar wäre, einem Menschen beim Selbstmord zu helfen, wenn dieser das wünscht.

In der Eingangsfrage ging es nicht um Beihilfe zum Selbstmord, sondern darum Sterbehilfe zu leisten, bei Menschen die unheilbar erkrankt sind.
Für mich ist das ein Unterschied. Ein Mensch der unheilbar erkrankt ist, wird ohnehin sterben und es geht bei der Hilfe darum, diesen Übergang (so sehe ich den Sterbeprozess) zu erleichtern.

Beihilfe zum Selbstmord ist noch mal ein ganz anderes Thema. Wer den Wunsch hat sich zu töten, muss nicht unbedingt unheilbar erkrankt sein.
Depressionen z. B. sind sind sehr wohl behandelbar, aber wer mitten in tiefster Depression steckt, mag den Wunsch haben sich selbst zu töten. Würdest du die Verantwortung übernehmen wollen, dieser Person Beihilfe zu leisten? Ich würde mir das nicht auf mein Gewissen laden wollen!

Es wird übrigens zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe unterschieden. Passive Sterbehilfe heißt z. B. Verzicht auf lebensverlängerde Maßnahmen. Diese Dinge können in der Patientenverfügung geregelt werden.
Aktive Sterbehilfe heißt z. B. der Person ein Medikament zu verabreichen an dem er/sie dann stirbt. Aktive Sterbehilfe ist hier in Deutschland verboten, auf Grund unserer Geschicht, wie wir alle wissen.
Aber egal ob ich Hilfe leiste oder diese trotz des Wunsches der/des Betroffenen unterlasse, bleibe ich doch stets für mein Handeln verantwortlich.

Gruß Rose66
Aktive Sterbehilfe ist hier in Deutschland verboten, auf Grund unserer Geschicht, wie wir alle wissen.
Egal, wie man zu diesem Thema steht, aber diese heute leider immer noch gängige Begründung macht mich manchmal wütend. Sie lenkt nämlich allzu sehr vom Thema und seiner sachlichen Aufarbeitung ab.
*******_nw Mann
74 Beiträge
DAFÜR!!!
miss_geschick

kein Arzt ist verpflichtet, diesem Gesuch nachzugehen, wenn er es mit seinem Gewissen nicht verantworten kann.

das ist schlichtweg falsch! wenn du eine patientenverfügung hast in der du z.b. eine reannimation ablenst, dann macht sich der arzt der körperverletung schuldig wenn er davon weiß und dich trotzdem reannimiert.
es gibt glaubensgemeinschaften die kein fremdes blut empfangen dürfen, auch da ist die bluttransfusion strafbar für den behandelnden arzt wenn er davon kenntnis hat.

ich persönlich habe eine patientenverfügung (die ich auch jedes jahr mit datum neu unterschreibe) in der ich u.a. ablehne das mir flüssigkeit künstlich zugefügt wird. soll angeblich ein relativ schnelles ende sein. ich weiß es nicht, aber ich für meinen teil würde lieber innerhalb einer woche verdursten als mich noch wochen, monate oder gar jahre zu quälen. auch habe ich in meiner verfügung deutlich gemacht, daß ich ein befürworter der aktiven sterbehilfe bin für den fall das diese mal erlaubt sein sollte. ich führe einen organspenderausweiß mit mir in dem sowohl die reannimation schon abgelenhnt wird wie auch auf die patientenverfügung verwiesen wird.

wir (meine geschwistern, unsere mutter und ich) habe meinen vater lange zeit begleitet - das erstemal habe ich mich 1996 von ihm verabschieden - gestorben ist er im april 2007. es war ein langer weg und es ging ihm zwischenzeitlich auch immer wieder gut, aber die letzten monate waren die hölle für uns alle. die krönung war, daß eine reha verordent wurde und dort gegen seinen willen reannimiert wurde - die krankenschwester die bewußt die patientenverfügung unterschlagen hat ist nun hoffentlich arbeitslos!


was ist denn wenn der einhändige pianist sich den kopf wegschießt oder sich vor einen zug (der arme zugführer) wirft weil er es für eine sichere methode hält aus dem leben zu scheiden... sind diejenigen die den "dreck" dann wegmachen müssen besser dran als wenn er zuhause kontrolliert sterben darf? die folgen der psychischen behandlung sollte man auch mit einbeziehen - nicht nur für die betroffenen "dreckwegmacher", sondern auch in bezug auf die kosten die entstehen im vergleich zu einer kleinen pille oder spritze für den pianisten.

und der verweiß auf "unsere" vergangenheit ist der größte humbug den es gibt. ich bin zwar deutscher und ich finde es schrecklich was damals geschehen ist, aber warum sollte ich mich dafür schuldig fühlen? was ist mit den ureinwohnern ameriaks? da kräht kein hahn nach was mit denen gemacht wurde - die inder, afrikaner und auch die aborigines wurde von den sogenannten zivilisierten nationen zuhauf abgeschlachtet.also laßt doch bitte aus diesem fred die deutsche verganegneheit, denn es ist kontraproduktiv für die eigentliche diskusion, wenn auch gerade von den gegnern der aktiven sterbehilfe eine ablenkung sicherlich gewollt ist. wer mag eröffne für die euthanasie in der ns-zeit einen neune thrad.


LG

das ICH das für den fall der fälle vorgesort hat.... schließlich weiß meine familie wo ich meine "lieblingsbomboms" aufbewahre!
**********ick21 Frau
82 Beiträge
das ist schlichtweg falsch!

Ist es nicht - zumindest nicht 'schlichtweg'. Du kannst verfügen, was du möchtest, niemand anderer ist gezwungen, einen Menschen sterben zu lassen. Deiner Argumentation steht mindestens die der fahrlässigen Tötung gegenüber.

Ich kenne zahllose Beispiele aus der Arbeit mit kranken Menschen, so zum Beispiel diese, dass Kranke Patientenverfügungen haben, Ärzte diesen zuwider handeln, darum von Angehörigen prozessiert wird und während des Prozesses der Patient dann gnädigerweise von alleine stirbt.

Demgegenüber stehen auch zahllose gegenteilige Beispiele, ich weiß, alles, was ich hab sagen wollen, war: eine Garantie, dass deinen Wünschen stattgegeben wird, ob das nun richtig ist oder falsch, gibt es hierzulande derzeit nun mal (noch) nicht.
miss_geschick hat recht

da es kein gesetz ist,
auf das du "pochen" kannst,
ist es die auslegungssache des einzelnen, des krankenhauses....

da du deinen wunsch schriftlich und in gesprächen
mitgeteilt hast @ das_ich
stehen die chancen gut, dass deinem wunsch entsprochen werden kann

wo hast du die patientenverfügung hinterlegt?
trägst du sie immer bei dir, wie den organspenderausweis?
gibt es kopien? wer verwahrt sie? ist dein hausarzt informiert?

der verweis auf die patientenverfügung reicht nicht aus
je konkreter und präziser beispiele angeführt werden,
desto "erfolgreicher" ist dein anliegen
*pfeil* und desto größer ist die hilfe für das zu entscheidende team

denn patientenverfügung ist nichts anderes
als *pfeil* einen wunsch ausdrücken *achtung*


dein beispiel mit der flüssigkeit zuführen ist z.b. strittig
wenn du es nicht konkret und klar formulierst
z.b. wenn die prognose meiner erkrankung aussichtslos ist
und meine lebensqualität stark leidet, dann wünsche ich, dass mir keine flüssigkeit zugeführt - weder intravenös noch per sonde - keine künstliche ernährung usw.......... mir ist bewußt, dass ich dann innerhalb weniger tage verdurste......... usw.


irgendwie wird in diesem thread sovieles durcheinander geworfen:
passive sterbehilfe
aktive sterbehilfe
tötung auf verlangen
hilfe zum selbstmord
selbstmord
und "tötung sogenannten unwerten lebens"
*******_nw Mann
74 Beiträge
@*********hick
sorry falls mein ton zu hart war - wollte dich nicht angreifen oder verletzten, aber bei dem thema geht mir schnell was durch!

mir ist sehrwohl bewußt, daß es ärzte und pflegepersonal gibt die eine patientenverfügung nicht beachten. wenn jedoch ausdrücklich bestimmte behandlungen abgeleht werden, so macht sich der arzt der körperverletzung schuldig und kann u.U. auch seine zulassung verlieren - fast geschehen in einer renomierten kurklinik. wurde nur abgewendet weil sich die parteien geeinigt haben aufgrund einer großzügigen spende zugunsten eines hospitzes alles unter den tisch fallen zu lassen. mir wäre der klageweg lieber gewesen, aber das hätte das leiden meines vaters nicht verringert und zugunsten anderer sterbenskranke haben wir -die kinder- uns zu diesem weg durchgerungen.

meine patientenverfügung ist in kopie bei jedem menschen hinterlegt der mir nahe steht 2 originale liegen jeweils bei den personen die auch von mir die uneingeschränkte und notariel beglaubigte vorsorgevollmacht haben, inkl. testament und verfügung für meine beisetzung und ein exemplar liegt bei mir im safe falls etwas zuhause passiert.

im organspendeausweis stehen die adressen UND telefonnummern dieser personen wie auch ein link mit passowrt zu einer meiner onlinedatenbanken wo ich ebenfalls eine abschrift der patientenverfügung gespeichert habe.

meine patientenverfügung ist laut aussage meines hausarztes und eines bekannten bei der kvwl in der rechtsabteilung arbeitet sehr sicher und aussagekräftig. besonders die jährliche unterschrift ist wichtig, damit nicht ein dusseliger arzt der meinung sein kann, daß sich mein wille ja geänder haben könnte.

das hier einiges durcheinander geworfen wird ist mir auch schon aufgefallen, aber ich behaupte mal, daß es hier eigentlich um die aktive sterbehilfe oder auch tötung auf verlangen gehen soll.

begriffdarstellung damit jeder seinen weg finden kann:

aktive sterbehilfe/tötung auf verlangen ist wenn der betroffene sich ausdrüklich dazu geäußert hat sterben zu wollen und es nicht mehr alleine kann. dieses sollte meiner meinung nach erlaubt werden.

aktive sterbehilfe von kranken menschen die ihren willen nicht mehr äußern können sollte - so leid es mir um die betroffenen tut die so nicht leben wollen - auf jeden fall weiterhin verboten bleiben!

passive sterbehilfe ist z.b. das der tot billigend in kauf genommen wird wenn eine notwenige behandlung nicht eingeleitet wird bzw. medikamente zur schmerzlinderung verabreicht werden die eine verkürzung des lebens zur folge haben können ist straffrei wenn eine patientenverfügung vorhanden ist.

hilfe zum selbstmord wie auch der selbstmord ist in deutschlang straffrei solange der helfende sich nicht einer straftat schuldig macht wie z.b. eine pistole besorgen ohne die gesetzliche befugnis dazu zu haben - aber selbst in diesem fall ist nur eine bewährungsstrafe die folge. ich habe für diesen fall halt ein sicheres mittel in form meiner lieblingsdrops die mir dann in die mundhöle gelegt werden sollen - ist straffrei da eindeutig beschrieben wird wo diese liegen und nicht die rede von tötlichen folgen ist.

die tötung sog. unwerten lebens ist das was in der ns-zeit betrieben wurde und dadurch leider auch der begriff der euthanasie immer falsch interpretiert wird, denn eigentlich reden wir alle von der euthanasie wenn wir über sterbehilfe diskutieren.

LG
ICH
**********ick21 Frau
82 Beiträge
Schnickschnack
Das war nicht zu hart. *cool*

Ich weiß eben einfach, dass diese Gewissensnummer von vielen Ärzten vorgebracht wird. Im Notfall hat man ja leider nicht immer DEN Arzt seines Vertrauens zur Hand. Und dann wird es schnell paradox, wenn Angehörige mit allen Mitteln darum kämpfen müssen, dass geliebte Menschen sterben dürfen.

So, wie sich das bei dir liest, ist sicher alles getan, was getan werden muss, um die Dinge in die gewünschte Richtung zu treiben.
Ich bin für Sterbehilfe.....
..... wobei ich aber zu unterscheiden habe zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe.
Es gab vor cirka zwei Wochen in der ARD unter der Maischberger dies leider heikle Thema.
Und dabei wurde auch die Schweizer Gesellschaft "Exit" erwähnt, an die sich Angehörige von Todkranken wenden können.
Diese Gesellschaft leistet auf Wunsch passive Sterbehilfe.

Leider wußte ich damals Anno2001 von dieser Gesellschaft nichts, sonst hätte ich sie kontaktiert.

Ich habe es leider bei meiner Mutter miterlebt, deren qualvoller langsamer Tod sich über mehrere Monate hinzog.
Sie hatte Knochenkrebs und Metastasen im ganzen Körper, und ihr Leiden durfte nicht beendet werden.
Da zeigt man bei einem Tier eigenartigerweise mehr Mitgefühl!!!!

Ich stell den link mal rein:
http://www.exit.ch/wDeutsch/
*********Grey Mann
1.587 Beiträge
ich bin dafür.

begründung:

Jeder hat das recht zu leben.
jeder lebt sein leben so wie er es für richtig hält.
Jeder hat das recht auf sein eigenes leben.
etick hin etick her.

wer sein leben gelebt hat sollte selber entscheiden dürfen wie er es zu enden hat.
jeder wird gezwungen durch den klaps auf dem poo zu leben.
ein schrie der erfreut.
warum darf ein mensch nicht sein leben im hohen alter benden.
er hat sein leben glücklich gelebt und quält sich nun mit mallessen durch die restlichen tagen. hat dieser menschnicht das recht zu sagen es reicht mir?
ich finde schon.
wer in anberacht seiner geistigen fähigkeiten und des gehobeneren alter sagen will es reicht dem sollte geholfen werde.

Last die Älteren die es wollen nicht unnütze den qualen des Alters erleiden.

LG Thorsten
ja sicher...
Auch ich bin dafür *ja*

Warum sollen sich die Menschen quälen, nur weil die Verwanten Ihn nicht gehen lassen wollen *roll*
Menschen die nicht mehr in der Lage sind sich selber das Leben zu nehmen.. sollte man helfen...ohne Angst zu bekommen das man dafür in den Knast kommt.

Aber wirklich nur bei denen, wo 1. Alles Hoffnungslos ist 2. Wenn es nur noch Qual ist. 3. Wenn der Betroffene bei klarem Verstand ist bzw vorher sagte das er es will!

Sicher... nun kommen Sachen wie einen Unfall weiß man vorher auch nicht usw..... aber auch da denke ich ...keine Lebendserhaltenenmassnahmen wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.

*hand* Ich möchte sicher keine Jahrzehnte an einer Maschine hängen...


Verden_Paar_Sie
Euthanasie.....
..... gewähr man jedem geliebtem Tier, dass sich qüalt. Aber bei den eigenen Verwanten oder Freunden hört es dann auf. Die lässt man sich über Jahre quälen.

Ich persönlich bin für aktive Sterbehilfe.
aktive Sterbehilfe lehne ich ab
Jeder kann eine Patientenverfügung zu Lebzeiten verfassen in der er festlegt ob er reanimiert werden möchte,ob die Behandlung bei nicht reparablen Schäden weitergeführt werden soll oder nicht e.t.c.
Das sollte aber jeder selber bei klarem Verstand entscheiden und nicht irgend jemand,der vielleicht eher aufs Erbe schielt oder andere Gründe hat. Dieser wird dann auch sicher in der Situation überfordert sein-vielleicht will er auch das beste für den Patienten,aber wer entscheidet über Leben und Tod ?
Das riecht mit zu sehr nach Euthanasie
Es sollte jeder selber entscheiden dürfen,....
aber leider wird im Notfall eine Patientenverfügung oft nicht gelesen.
Hab ne Freundin in der Notaufnahme. Wenn dort ein Patient rein kommt wird erst mal geholfen. Ob es eine Patientenverfügung gibt, wird oft erst später geschaut, denn wenn es keine gibt, und sie sich Zeit lassen, kann der Mensch schon tot sein, bis sie bescheit wissen und das ist Unterlassene Hilfeleistung.
Daher wird in Notaufnahmen immer erst mal geholfen und reanimiert. Ob der Patient das will oder nicht. Und wenn du dann weiterlebst an den Schläuchen udn Apparaten, können sie es nicht ziehen, denn das wäre Sterbehilfe und hat mit Patientenverfügung und Reanimation nix mehr zu tun und das dürfen sie dann nicht mehr.

Also selbst mit Patientenverfügung kann es sein das man an Maschinen hängt und dort eben nicht mehr runter kommt.

Außerdem hoffe ich mal inständig, dass meine Verwanten und Freunde es gut mit mir meinen und kein Geld haben wollen ;o)
Sind ja nicht bei Desperate Housewives *lach*
Aber ich würde schon gerne über mich und mein Leben bestimmen dürfen und damit auch darüber wann ich es beende.

Wenn ich mich quäle, Schmerzen habe oder weiß das ich in 6 Monaten zu einem jammernden Klumpen Fleisch geworden bin. Dann mag ich nicht mehr und Punkt.

Daher fände ich es schon gut, wenn es Menschen gäbe, die mir dann dabei Helfen würden in würde abzutreten. Und nicht dahin zu wegetieren.
ist ebend ein....
...zwei schneidiges schwert.
auf einer seite bin ich dafür.. auf der andern seite dagegen.
gibt sicher welche die es dann zu ihren gunsten mißbrauchen.
sei es um sich der pflege des sterbenden zu entziehen..oder aber aus finanziellen gründen...und dann hinterher sagen.... die/der wollte es aber.
am besten ist aber glaube ich es schon allen Freunden und Verwandten/Bekannten zu Lebzeiten sagen was man will und was nicht,sicher will keiner Jahre lang als lebende Leiche an einer Maschine hängen
und es gibt auch genug vernünftige Ärzte die selbst noch in solchen Situationen vernünftig beraten
bei meiner Mutter war es so,das der Arzt sagte,das Gehirn ist vollkommen zerstört,da funktioniert nur noch das atmen etc.,also sie kann nicht mehr sehen,hören,schmecken,reden etc. und selbst die Atmung würde in wenigen Stunden aussetzen,rechtlich müsste er sie dann an ein Beatmungsgerät anschliessen,außer wir sagen ihm klar das wir das nicht wollen aber damit würde man es halt nur um ein paar Tage herausschieben,wir haben uns dann auch dagegen entschieden und sie ist dann 6 Stunden später ohne Apparttemedizin gestorben
Meine Mutter hatte das aber auch schon oft genug so selbst gesagt sodass wir dann auch nicht in einen Gewissenskonflikt gekommen sind
Bezüglich der Patientenverfügung und Sterbehilfe....
...gibt es außer der "Exit" in der Schweiz auch noch die "dignitas"
Ich stelle mal den Link rein!

http://www.dignitas.ch/
Die Schweizer haben da meinen vollen Respekt, sind uns nämlich menschlich meilenweit voraus *top*
*******_nw Mann
74 Beiträge
@sahnemops
die tötung sog. unwerten lebens ist das was in der ns-zeit betrieben wurde und dadurch leider auch der begriff der euthanasie immer falsch interpretiert wird, denn eigentlich reden wir alle von der euthanasie wenn wir über sterbehilfe diskutieren.

ich kann deine argumentation schon nachvollziehen, jedoch setzten wir doch voraus, daß die euthanasie (die sterbehilfe) NUR auf verlangen des betroffenen durchgeführt und erlaubt werden soll - so zumindest meine bisherige auffassung wie du auch in meinen beiträgen weiter oben von mir lesen kannst.
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