Danke
@********ne10
Zu den Frauenhäusern mag ich etwas ergänzen, was viele betroffene Frauen gedanklich oft umtreibt.
Wie kann mich ein Frauenhaus schützen, wenn mein gewalttätiger Partner auch nach einem Auszug versuchen wird, mich wieder in seine Gewalt zu bekomme?
Frauenhäuser sind tatsächlich erste Schutzräume. Weder Polizei, Taxifahrer oder andere Institutionen oder Privatpersonen wissen die tatsächlichen Adressen von Frauenhäusern. Sie werden geheimgehalten und die Frauen sind dazu verpflichtet, diese Anschriften auch nicht heraus zu geben, an niemanden!
Betroffene Frauen werden über eine Telefonnummer, meist eine Kontakt- oder Beratungsstelle wie die BIG- Hotline, vermittelt. Oder eben über die Polizei. Die Telefonnummern stehen zudem in jedem Telefonbuch und sind auch über das Internet zu finden. Tag und Nacht.
Es wird ein Treffpunkt vereinbart und dann holt eine Mitarbeiterin des Frauenhauses die Frau mit evtl. Kindern am Treffpunkt ab und fährt mit ihr in diese Einrichtung.
Niemand erfährt davon. Es wird auch sehr darauf geachtet, das niemand folgt. So ist dann schon mal der Schutz eingeleitet.
Was die finanzielle Unterstützung angeht, wenn eine Frau mittellos ist, weil sie kein eigenes Konto und Guthaben hat, dann sind bei Erwachsenen, arbeitsfähigen Menschen immer die JobCenter oder Argen zuständig, nicht das Sozialamt.
HartzIV, also Arbeitslosengeld2 beinhaltet bei einer Frau, die keine eigenen Mittel hat, auch die Ersteinrichtung in bescheidenem Masse für eine neue eigene Wohnung.
Wohnungslosigkeit wird durch Beratung von Jugendämtern oder den kommunalen Sozialämtern, die eigene Stellen für Wohnungsnotfälle haben und verpflichtet sind Menschen ohne Wohnung zu unterstützen, eine neue Wohnung zu finden, abgewendet.
Es gibt also Unterstützung, auch dann, wenn nichts mehr da ist, einen Neuanfang zu starten.