zu Deinem Fallbeispiel ist die Antwort: Weder noch. Jeder vernünftige Richter würde beiden Parteien eine psycholigische Beratungsstelle empfehlen.
die dann was genau erreichen soll ??
etwa herauszufinden, wer denn nu die wahrheit sagt, und wer lügt ??
Glaubwürdigkeit manifestiert sich nicht durch eine chronologische Auflistung, sondern durch die glaubwürdige Schilderung von Details, die aus verschiedensten Perspektiven erfragt werden. Jemand, der ein Erlebnis monoton wiederholt - hat es auswendig gelernt, war vorbereitet, das heisst, Unwahres ist daran erkennbar, das es deklarativ wiedergegeben wird. Erfahrungen sind aber prozedual im Gehirn gespeichert und werden weniger deklarativ wiedergegeben.
Als einfaches Beispiel: Schildere Deinen letzten Urlaubstag und dann erzähle, was Dein Freund Dir berichtet hat. Du erhälst für Psychologen eindeutig erkennbar, 2 verschiedene Erzählweisen.
Es ist möglich, auch bei noch so ausgeklügelter Vorbereitung des Anklägers, herauszufinden, ob es sich bei der Wiedergabe eines Erlebnisses um prozeduales oder deklariertes Erinnern handelt. (Klugscheissmodus aus)
jou und genau deshalb gibt es auch in amiland den lügendetektortest, der nix, aber auch rein gar-nix über wahrheit oder lüge aussagt ... wäre dass das allerheilmittel, würden so'ne lügendetektortests auch anderswo herangezogen werden, und nicht nur bei den amis ... nicht zu vergessen all diejenigen, die unter massivem psychodruck dinge zugegeben haben, die sie nie getan haben ... und so'ne fälle sind absolut keine seltenheit ...
in meinen augen die einzig halbwegs sichere möglichkeit, herauszufinden, wer lügt, und wer nicht, ist, bei diversen vorkommnissen selbst dabeigewesen zu sein (als zeuge o.ä.), oder das ein delinquent von sich aus zugibt, getan zu haben, was ihm angelastet wird ... aber auch das ist keine 100% sichere sache, denn es hat auch schon vorsätzlich abgegebene geständnisse gegeben, die sich im nachhinein als lüge herausgestellt haben ...
Leider und das ist wirklich ein "Leider" kommt es bisweilen zu Fehlbeurteilungen und ein Unschuldiger muss leiden. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung schon übervorsichtig und zieht gleich ein Heer von Gutachtern zu Rate.
für mich ist keine rechtsprechung übervorsichtig genug ...
jedes fehlurteil ist eins zu viel ...
Siehe Fall Kachelmann: Bei der gerichtlichen Vernehmung wurde das Gesicht der Angeklagten auf einer Grossleinwand live projiziert, damit die Gutachter während der gerichtlichen Vernehmung, jede noch so kleine Mimik wahrnehmen konnten. War sicherlich kein Spaziergang für die Nebenklägerin.
wer, ausser kachelmann, ist denn sonst noch angeklagt in diesem fall ??
ist mir da etwa was entgangen ??
kein spaziergang für die nebenklägerin ... ob es für kachelmann ein spaziergang oder eher keiner ist, danach fragt wohl keiner, was ??
Zur Verteidigung der Glaubwürdigkeit und ihrer Beweiskraft sollte man allerdings anmerken, dass die meisten Fehlurteile zugunsten der Täter gehen. Also, dass ein Täter wahrhaftig davon kommt.
meiner meinung nach sitzen mehr unschuldige hinter gittern, als das schuldige zu unrecht freigesprochen werden/wurden ...