Zur Wehrpflicht
noch einemal gesagt. Es sind vor allem Männer gewesen, die die Wehrpflicht so entschieden haben, wie sie ursprünglich eingeführt und umgesetzt wurde. Auf der einen Seite wurden hier Frauen diskrimniert, da es ihnen verboten wurde, an der Waffe zu kämpfen. Auf der anderen Seite wurden Männer diskrimniert, da nur sie gezogen wurden. Als Begründung kam aber häufiger von Gerichten die Begründungen, dass Frauen ihren Dienst am Staat mit dem Kinder gebären und großziehen leisten würden.
Mit der Zeit haben sich die Frauen den Zugang erstritten, aber, warum sollsten sie sich eine Pflicht ebenfalls erstreiten wollen?
Zudem kommen wir ja jetzt in eine andere Zeit. Da die Wehrpflicht ausgesetzt wird, wird die Bundeswehr auch mehr um Frauen werben müssen, was wirklich eine spannende Aufgabe werden wird.
Unten anbei der passende Wikipedia-Artikelausschnitt, der es noch mal gut beschreibt.
„Allgemeine“ Wehrpflicht – nur für Männer [Bearbeiten]
Obwohl in Deutschland eine „allgemeine Wehrpflicht“ existiert, bezieht sich diese nur auf Männer. Zwar verstößt dies grundsätzlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, jedoch wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies nicht zur Ungültigkeit der Wehrpflicht führe: der Gesetzgeber habe die „Männer-Wehrpflicht“ nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen. Somit sei eine „lex specialis“ bezüglich der Wehrpflicht gegenüber der „lex generalis“ des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) geschaffen worden.[25]
Die vom Gesetzgeber in Kauf genommene Diskriminierung von Männern durch die Wehrpflicht wirft allerdings nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Fragen auf. Je nach Stand der erreichten Gleichberechtigung ergeben sich entsprechende Akzeptanzprobleme und erhöhen damit zusätzlich die Anforderung an die Politik, die Wehrpflicht ausreichend zu begründen. Verschärft wurde die Debatte dadurch, dass Frauen inzwischen einen freien und freiwilligen Zugang zur Bundeswehr – auch zum Dienst an der Waffe – haben, wodurch die ursprüngliche Diskriminierung von Frauen zwar beseitigt, der benachteiligende Charakter der nur Männer treffenden Wehrpflicht aber noch verstärkt wurde. Das Argument, Frauen sollten aufgrund ihrer schwächeren Konstitution vor dem Kriegsdienst geschützt werden, geht so nicht mehr auf.
Oft wird als Argument angeführt, Frauen „opferten“ einen ähnlichen Teil ihrer Lebenszeit beim Gebären und Aufziehen von Kindern und würden auch ansonsten den Hauptteil der sozialen Arbeiten, wie etwa bei der Pflege von Familienangehörigen leisten. Dieser Vergleich ist allerdings umstritten. Abgesehen davon, dass es keine strafrechtlich bewehrte „Gebärpflicht“ gibt und in Zeiten der Empfängnisverhütung Kinder in der Regel als Wunschkinder geboren werden, bleiben auch die Leistungen der Väter hier völlig unberücksichtigt. Es wird auch bemängelt, dass zum Beispiel die Pflegearbeit einer Frau berücksichtigt wird, nicht aber die Arbeit ihres Mannes, der beispielsweise durch seinen Verdienst die Pflegeleistung seiner nicht berufstätigen Frau überhaupt erst möglich macht.
Zudem seien Frauen ebenso für den Militärdienst – auch mit der Waffe – geeignet wie Männer. Für die Verdeutlichung dieses Umstandes treten nicht zuletzt Frauen wie Tanja Kreil ein, die erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hatte („Kreil-Entscheidung des EuGH“).
Von Gegnern einer Ausweitung der Wehrpflicht auch auf Frauen wird befürchtet, dass es dann noch weniger Nachwuchs in Deutschland geben könnte. Allerdings sind zum Beispiel in Israel, wo die Wehrpflicht auch für Frauen gilt, die Geburtenraten höher als in Deutschland.
Im Weiteren wird geltend gemacht, dass Männern schon deshalb keine weitere Lebenszeit durch einen Zwangsdienst verloren gehen dürfe, da sie wegen ihrer inzwischen gegenüber Frauen ca. sechs Jahre geringeren Lebenserwartung – die sich zudem nicht in geringeren Rentenversicherungsbeiträgen niederschlägt – ohnehin erheblich benachteiligt seien.