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Ist der Feminismus tot? - III

brauchen wir feminismus
denn,

solange Mädchen in anderen Ländern die Klitoris beschnitten und die
Scheide zugenäht wird, damit sie "rein" bleiben und keine Lust
empfinden

solange Väter ihre Töchter in vielen Ländern einfach mit viel älteren
Männern verheiraten dürfen, als Kinder schon zum Freiwild in der
Ehe erklären. Vergewaltigungen an der Tagesordnung sind.

solange in anderen Ländern Frauen gesteinigt werden dürfen. mit
dem Willen und Wissen der herrschenden Gesetzgebung, weil
sie gegen "Moral" verstoßen haben, und gleichzeitig Männer, die das
gleiche tun, nicht bestraft werden. (nicht falsch verstehen - niemand darf SO bestraft werden)

solange es selbstverständlich ist, - auch in unserem Land, - daß Frauen einfach den Kürzeren ziehen, wenn sie Kinder bekommen, und fortan in der Regel ihre Karriere an die Wand nageln können.

um nur einige Beispiele zu nennen.


Genau so lange brauchen wir den Feminismus!

und am besten wäre, die Männer würden sich geschlossen dahinterstellen. aber das ist wohl eher eine Wunschvorstellung.

Es kann einfach nicht sein, daß ein so großer Teil in der Bevölkerung
in seinen Rechten beschnitten und unterdrückt wird. Nicht mehr heute und in unserem Zeitalter.

Ob man es nun Feminismus nennt, oder Gleichberechtigung,
der Wandel ist noch lange nicht vollzogen.

und ich schreibe hier sicher nicht über Gleichmachung. Jedes Geschlecht ist anders und hat seine eigene Identität und soll diese auch behalten.

In der besten aller Welten wird das wohl irgendwann der Fall sein. Jeder darf so leben, wie er/sie will, ohne die Rechte des anderen zu beschneiden.


Leider leben wir nicht in der besten aller Welten. Aber deswegen darf man trotzdem nicht die Hoffnung aufgeben, daß sich etwas ändert.

Stück für Stück.


LG


Wolke
***an Frau
10.900 Beiträge
Mal was zur Aufheiterung

Schon 1982 sang Ina Deter dieses Lied

Irgendwie passt es ja immer noch


******oth Mann
725 Beiträge
@Wolke67
und am besten wäre, die Männer würden sich geschlossen dahinterstellen. aber das ist wohl eher eine Wunschvorstellung.


Weißt Du, vielleicht sollten aber auch viele der sog. emanzipierten Frauen es Männern gestatten, sich auf ihre Seite zu stellen und aufhören, den Mann an sich als Feind zu betrachten.
Ich habe es an der Universität erlebt, dass - wie ich sie nenne - Kampfemanzen weniger FÜR die Emanzipation der Frauen als vielmehr GEGEN das männliche Geschlecht an sich kämpften und Männern pauschal das Recht auf Bejahung der Emanzipation abstritten.

Gerade in Deutschland wird "Kampf um Emanzipation" häufig als Geschlechterkampf gesehen. Und das ist falsch, denn Emanzipation kann nur MIT den Männern erreicht werden, nicht gegen sie.

Was Dein Statement zur Unterdrückung der Frau insbesondere islamischen Ländern betrifft: Da stimme ich Dir aus vollem Herzen zu, doch solange die ach so geliebte Political Correctness es verbietet, unangenehme Wahrheiten zu sagen, werden wir da wohl nichts ausrichten können.
Abgesehen davon, dass man bei der leisesten Kritik am Islam sehr schnell in die rechte Ecke gestellt wird.

Gruß

Lord Soth
Weißt Du, vielleicht sollten aber auch viele der sog. emanzipierten Frauen es Männern gestatten, sich auf ihre Seite zu stellen und aufhören, den Mann an sich als Feind zu betrachten.


vielleicht sollten aber auch Männer aufhören, eine starke Frau
als Bedrohung ihrer Männlichkeit anzusehen?

und ja, für starke und freie Frauen, braucht es Männer, die Männer sind, ohne Frauen zu unterdrücken.

*zwinker*
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.719 Beiträge
Themenersteller 
*mmhm*
Ich habe es an der Universität erlebt, dass - wie ich sie nenne - Kampfemanzen weniger FÜR die Emanzipation der Frauen als vielmehr GEGEN das männliche Geschlecht an sich kämpften und Männern pauschal das Recht auf Bejahung der Emanzipation abstritten.

Gerade in Deutschland wird "Kampf um Emanzipation" häufig als Geschlechterkampf gesehen. Und das ist falsch, denn Emanzipation kann nur MIT den Männern erreicht werden, nicht gegen sie.

hab nach profilklick festgestellt, dass Du mehr oder weniger meine generation ist bist ... das mag in den wiederanfängen der feministischen bewegung tatsächlich so gewesen sein, aber gilt das heute tatsächlich noch?

wer sich mal die mühe macht, alle drei threads zum thema zu lesen, wird feststellen, dass jüngere frauen auch entweder mit "ihbaba, diese kampfemanzen" reagieren oder auch für ein miteinander plädieren
***an Frau
10.900 Beiträge
@Salamandro
dachte bisher immer dass die muslimischen frauen aus stolz immer mehr den Turban tragen.

Dieser Turban ist ein Kopftuch und wenn Frauen es freiwillig tragen oder aus ihrer Tradion heraus, finde ich das ok. Falls diese Frauen allerdings ein öffentliches Amt bekleiden, sollten sie aus Respekt vor der religösen Freiheit in Deutschland darauf verzichten. Dazu gehört auch, dass keine christlichen Symbole in öffentlichen Räumen angebracht werden.

Auch die Vereidigungsformel für Amtsträger So wahr mir Gott helfe halte ich auch nicht für angebracht.

Feminismus, Emanzipation, Gleichberechtigung das ist alles ineinanderfließend immer noch nötig in/für der/die Gesellschaft. Grundsätzlich haben wir gesellschaftlich doch viel erreicht im Vergleich wie vor 50 Jahren. Und wer sich trotzdem benachteiligt fühlt kann ja den Weg durch die Instanzen gehen, da ist schon so manches Gesetz zu Gunsten der Frauen entschieden worden. Männern selbstverständlich auch.

In diesem Zusammenhang finde ich z.B. das kürzlich verkündete Urteil des BGH, dass Frauen nach dem vollendeten 3. Geburtstages eines Kindes wieder eine Vollerwerbstätigkeit aufnehmen müsen im Grundsatz richtig. Nur geht dieses Urteil völlig an der Realität der Betreuungsmöglichkeite des Kindes vorbei.

So werden Frauen mit Kindern unweigerlich zu Hartz 4-Empfängern.
******oth Mann
725 Beiträge
@Wolke67 & @bjutifool
@***ke:

vielleicht sollten aber auch Männer aufhören, eine starke Frau
als Bedrohung ihrer Männlichkeit anzusehen?

und ja, für starke und freie Frauen, braucht es Männer, die Männer sind, ohne Frauen zu unterdrücken.


Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!!! *wink*


@******ool:

das mag in den wiederanfängen der feministischen bewegung tatsächlich so gewesen sein, aber gilt das heute tatsächlich noch?

Stimmt, meine Erlebnisse in dieser Beziehung sind 20 Jahre her (mein Gott - ich werde alt!!! *heul* ), und bestimmt hat sich was geändert. Aber ich glaube, dass in vielen Köpfen immer noch dieses Feindbild herumspukt. Wenn auch nicht mehr so krass wie damals ...


Gruß

Lord Soth
*********irgit Paar
7.399 Beiträge
Oder die Kindererziehung fällt auf einer noch breiteren eben dem Staat zu.

Mal ganz trocken, nur weil ich einen Autoreifen wechseln und meine schweren Einkaufstüten selbertragen kann, muss ich es?

Sorry, aber dem werde ich nicht folgen.

Mann ist mein Partner, manchmal auch Hilfe ( grad bei körperlich anstrengenden Dingen) und er steht weder über noch unter mir.

Die Emanzipation war in den 70gern durchaus eine sinnvolle Sache, aber jetzt dem aliche Schwarzer Trip zu fahren ist mehr als blödsinnig.

Genauso dämlich wie ein Patriarchat ist nämlich ein Matriarchat.
also wenn ich bin ein kerl
und halte gleichberechtigung für sehr sehr wichtig.ich mag zwar feministininen wie alice schwarzer nicht,weil sie zum extremen neigen,aber wenn es sie nicht geben würde dann gäbe es auch weniger rechte.alle redenvon beziehungen die funktionneren sollen,aber das geht nur als team und im team ist man gleichberechtigt....kleines bespiel:die römische armee war deswegen soerfolgreich weil sie als team funktionierte:-).

es ist überhaupt so,das in der geschichte immer wieder starke frauen hinter schwachen führern gestanden haben und ihnen zu unverdienten Ruhm verholfen haben...DAS WICHTIGSTE ABER IST:es darf nie sowerden wie im islam und deswegen muß es auch frauen geben die für frauen kämpfen!!!!!!


habe fertig
*******lin Mann
1.247 Beiträge
interessanterweise liest man ja jetzt, dass durch die zaghaften revolutionären ansätze beispielsweise in ägypten, erste schritte zu einer befreiung der frauen eingeleitet werden ...


also ich hab gelesen das die Muslimbruderschaft auf dem vormarsch ist in ägypten.


DAS WICHTIGSTE ABER IST:es darf nie sowerden wie im islam und deswegen muß es auch frauen geben die für frauen kämpfen!!!!!!

solange die ach so geliebte Political Correctness es verbietet, unangenehme Wahrheiten zu sagen, werden wir da wohl nichts ausrichten können.
Abgesehen davon, dass man bei der leisesten Kritik am Islam sehr schnell in die rechte Ecke gestellt wird.



wie man sieht gibt es doch ein paar stimmen die den Feminismus begrüßen und vor allem in islamischen ländern mehr feminismus für angebracht halten.

in meinem beruflichen und privaten umfeld erlebe ich mehr als gleichberechtigung. manchmal führt bei uns die frauenquote sogar schon zur benachteiligung von männern.


ich finde , wir sollten uns freuen dass wir in einem freien land leben
wo u.a. durch den feminismus die gleichberechtigung gewachsen ist.

Bedarf an Feminismus haben im Vergleich dann doch eher solche länder wo frauen noch beschnitten, gesteinigt und sonstwie unterdrückt werden.
ich finde , wir sollten uns freuen dass wir in einem freien land leben
wo u.a. durch den feminismus die gleichberechtigung gewachsen ist

in meiner eigenschaft als glühender demokrat und freihheitliebender mensch,finde ich diesen satz SPITZE!!!!!!
Auch die Vereidigungsformel für Amtsträger So wahr mir Gott helfe halte ich auch nicht für angebracht.

Muss man auch nicht sagen. Wenn man nicht möchte. Übrigens schon seit knapp zwanzig Jahren, wenn ich mich nicht verrechnet habe...
Wenn man natürlich will, darf man... *zwinker*

Zum Thema:
in meinem beruflichen und privaten umfeld erlebe ich mehr als gleichberechtigung. manchmal führt bei uns die frauenquote sogar schon zur benachteiligung von männern.

Prima. Was den ersten Satz betrifft. Was den zweiten Satz betrifft, so ist das natürlich blöd. Im öffentlichen Dienst wär das ein Fall für den Gleichstellungsbeauftragten (oder die Gleichstellungsbeauftragte *smile*)

Allerdings glaube ich, dass das eher die Ausnahme denn die Normalität ist... meiner Erfahrung nach gibts immer genauso viel Gleichberechtigung, wie der (oder die), der (die) am Ruder steht, zulässt. Haste nen Chef, der mit dem Kopf noch mindestens 40 Jahre in der Vergangenheit steckt und der meint, Frauen gehörten zu den drei Ks, hast Du auch im Jahre 2011 die A-Karte gezogen. Und da kannst Du im Job Leistung bringen wie ne Blöde, da läufst Du gegen eine Wand. Wahnsinnig motivierend!!! *fiesgrins*

Eine ehemalige Kollegin meinte einmal treffend: solange man als Frau doppelt so viel machen muss, doppelt so gut sein muss, um das zu erreichen, was Männern, die nur mit halber Fahrt unterwegs sind, gelingt, und dann auch noch weniger Gehalt kriegen, solang stimmts in Sachen Emanzipation (hier und anderswo) noch lange nicht. Und solang wir hier drüber diskutieren (müssen), wohl auch nicht *smile*
die natürlichen männlichen verhaltensweisen werden bestraft, unterdrückt, gehemmt und am ende haben wir verweiblichte jungs.

Was sind denn überhaupt die natürlichen, männlichen Verhaltensweisen? Rülpsen und Furzen bei Tisch?
*********1_SH Mann
87 Beiträge
@ ace_83

Was für ein Klischee!
Auf so einer Basis ist eine vernünftige Diskussion wohl kaum möglich...

Mit dieser Aussage drückst du dich und alle deine Geschlechtsgenossen
genau dahin, wo uns die Frauenwelt oft genug sieht:

Als ewige Primitivlinge...

Starker Satz!
freies land,freies forum
jedem seine zeit,seine meinung,sein satz...wenn du dich von den frauen da hin drücken lässt *zwinker*
*********1_SH Mann
87 Beiträge
Genau!
Danke für meine Meinung!
ich merke schon
Was für ein Klischee!
Auf so einer Basis ist eine vernünftige Diskussion wohl kaum möglich...

Eine gute Diskussion hast du rauf *zwinker*
*********1_SH Mann
87 Beiträge
*gaehn*

...und ich verstehe immer mehr,
warum Frauen so oft die Schnauze von uns Typen voll haben...
Mir doch latte. *aetsch*

Versteh echt nicht, wieso manche Männer permanent um ihre Existenz fürchten. *nixweiss*
wie gesagt,
ich finde es wichtig das es so etwas gibt.es ist noch ein weiter weg bis es geschafft ist alle grenzen einzureissen aber die ersten schritte dort hin sind gemacht.die frage ist doch nicht ob ein mann sich so geben soll wie frau es wünscht oder umgekehrt.

freiheit heißt,jeder so wie er sich am bestern verwirklicht sieht.darum geht es doch bei der frauenbewegung?um freiheit....nicht um furzen,rülpsen,frauen und männerbilder
freiheit heißt,jeder so wie er sich am bestern verwirklicht sieht.darum geht es doch bei der frauenbewegung?um freiheit...

Jo, und diese Gleichberechtigung hat auch meine vollste Unterstützung. *top*
Sie lebt!!!!
Wichtige Maßnahmen und
Gesetze für Frauen in der
Bundesrepublik Deutschland seit 1949



1789-1793

Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleichstellung von Mann und Frau und das Frauenstimmrecht.


1850

"Politischen Vereinen ist die Aufnahme von Frauenspersonen, Schülern, Lehrlingen verboten. Auch dürfen solche Personen nicht an Veranstaltungen und Sitzungen teilnehmen, bei denen politische Gegenstände behandelt werden." (§ 8 des Vereinsgesetzes, gültig bis 1908)


1865

In Leipzig gründen Luise Otto-Peters und andere Frauen den (bürgerlichen) "Allgemeinen Deutschen Frauenverein". Sie fordern die Erschließung aller Bildungsmöglichkeiten für Frauen, Recht und Anspruch auf Arbeit und Art und das Recht der freien Berufswahl. August Bebel fordert die Gründung von Arbeiterinnenvereinen und die Zulassung der Frauen zu allen Berufen.


1870

Frauen können erstmals in der Geschichte wählen (im US-Bundesstaat Wyoming am 6. September).


1878

In einer Novelle zur Gewerbeordnung wird der Mutterschutz erstmalig geregelt (Beschäftigungsverbot für die Dauer von drei Wochen nach der Niederkunft, unbezahlt).


1882

Gründung der ersten Kranken- und Sterbekasse für Frauen und Mädchen.



1889

Gründungskongreß der "II. Internationale" in Paris; Ausrufung des 8-Stunden-Tages. Beschluß über die Gleichberechtigung der Frau (Auf Antrag von Emma Ihrer und Clara Zetkin).
Gründung des "Verbandes weiblicher Angestellten" e.V. am 19. Mai in Berlin (einzige deutsche Frauengewerkschaft).


1891

Erstes Arbeiterinnenschutzgesetz im Reichstag; Frauenarbeit unter Tage wird verboten, der 11-Stunden-Tag für Frauen sowie vier Wochen bezahlte Ruhepause nach der Entbindung werden eingeführt.
Am 12. März wird in einer Reichstagssitzung die Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium verweigert.


1900

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Mit seinen Regelungen zu Ehe und Familie verankert es die Rechtsstellung der Frau im Sinne der patriarchalischen Tradition, d.h. dem Ehemann kommt das Entscheidungsrecht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.


1901

Baden ist das erste Land, in dem Mädchen höhere Jungenschulen besuchen und sich an Hochschulen unter den gleichen Bedingungen wie Männer immatrikulieren können.


1908

Das neue Reichsvereinsgesetz läßt Frauen zu politischen Vereinen zu.


1913

An allen Hochschulen in Deutschland studieren 3.900 Studentinnen, das sind 4,3% aller Studierenden.


1918

Frauen erhalten am 30. November das aktive und passive Wahlrecht, verankert in Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Verfassung vom 01.08.1919: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten".


1919/1920

Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmer an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.


1934-1935

Erwerbseinschränkungen für verheiratete Frauen. Verfügung eines Numerus clausus für Studentinnen.


1937

Das Gesetz über die Beschränkung der Frauenarbeit wird wieder gelockert. Als Folge der Aufrüstung werden Frauen zur Arbeit in Munitionsfabriken verpflichtet.
und sie wächst weiter....
Wichtige Maßnahmen und Gesetze für Frauen in der
Bundesrepublik Deutschland seit 1949


1949

Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2


1952

Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter)


1953

Gemäß Artikel 117 Absatz 1 des Grundgesetzes tritt das dem Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehende Recht außer Kraft.


1954

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen


1957

Grundlegende Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die große Rentenreform


1957

Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts ändert vor allem das Familienrecht (Gleichberechtigungsgesetz). Die Vorschriften treten am 1. Juli 1958 in Kraft.


1961

Familienrechtsänderungsgesetz tritt in Kraft

Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau, wenn der Mann die Scheidung wegen Zerrüttung verlangt.
Unterhaltspflicht des Vaters grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes (vorher bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres).

1961

Erstmals wird mit Elisabeth Schwarzhaupt eine Frau Bundesministerin.



1965

Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung
Es tritt in der Mehrheit seiner Vorschriften zum 1. Januar 1966, im übrigen am 1. Januar 1967 in Kraft. Das geltende Mutterschutzrecht soll unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und der inzwischen gewonnenen medizinischen Erkenntnisse verbessert werden. Altersruhegeld auf Antrag für versicherte Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres.


1968

Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter)

Die Schutzfrist vor der Entbindung beträgt sechs Wochen.
Die Schutzfrist nach der Entbindung ist auf acht Wochen (früher sechs Wochen) erhöht worden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.

1971

Empfehlung des Bundeskanzlers an die Bundesministerien zur Beschäftigung von Frauen im Öffentlichen Dienst, insbesondere zur vermehrten Einstellung von Beamtinnen und Angestellten im höheren und gehobenen Dienst.


1972/1973

Rentenreformgesetz mit folgenden Schwerpunkten:

Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen
Einführung einer flexiblen Altersgrenze

1972

Mit Annemarie Renger wird erstmals eine Frau Bundestagspräsidentin.


1973

Der Deutsche Bundestag setzt mit den Stimmen aller Fraktionen die Enquete-Kommission "Frau und Gesellschaft" ein.


1974

Fünftes Gesetz zur Reform des StrafrechtsDer Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen wird straffrei.



1975

Internationales Jahr der Frau


1975

Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko


1975

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
§§ 218 a (Fristenregelung) des Strafgesetzbuches in der Fassung des Fünften Strafrechtsreformgesetzes ist mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar und nichtig, als es den Schwangerschaftsabbruch auch dann von der Strafbarkeit ausnimmt, wenn keine Gründe vorliegen, die vor der Wertordnung des Grundgesetzes Bestand haben.


1975

Bundeswehr öffnet Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes für Frauen.


1975

Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf individuelle ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisverhütung. Von der Krankenkasse werden auch die Kosten für ärztliche Leistungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalt bei legalem Schwangerschaftsabbruch übernommen. Nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte bedürftige Personen erhalten dementsprechende Leistungen der Sozialhilfe.


1976

Fünfzehntes Strafrechtsänderungsgesetz
Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich mit Strafe bedroht. Er ist ausnahmsweise nicht strafbar, wenn die Schwangere einwilligt und einer der folgenden Gründe vorliegt:

Medizinische Indikation,
Eugenische Indikation,
Kriminologische Indikation,
Sonstige schwere Notlage.


1977

Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Im Bereich der persönlichen Ehewirkungen wird Gleichberechtigung verwirklicht.
Partnerschaftsprinzip: keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe.
Das Scheidungsprinzip wird vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip umgestellt.
Der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch.
Im Eheverfahrensrecht werden die Zuständigkeiten für Ehesachen und damit eng zusammenhängende Verfahren beim Familiengericht vereinheitlicht.

1979

Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs
In einem Arbeitsverhältnis stehende Mütter erhalten zusätzlich zu bisherigen Schutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) einen viermonatigen Mutterschaftsurlaub. Ein Kündigungsverbot sichert den Arbeitsplatz. Lohnersatzleistungen (bis zu 750 DM monatlich) aus Bundesmitteln.


1980

Zweite Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen


1980

Die Bundesregierung unterzeichnet bei der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Dieses Übereinkommen enthält das Verbot aller Diskriminierungen von Frauen und Männern wegen des Geschlechts sowie die Verpflichtung der Vertragsstaaten, wirksame Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Ungleichheiten zu ergreifen.


1980

Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz (Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang)

Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz bei der Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird als Rechtsanspruch im BGB festgeschrieben, ebenso der Anspruch auf gleiches Entgelt.
Gebot geschlechtsneutraler Stellenausschreibungen, Aushängung der Vorschriften im Betrieb.
Beweislast beim Arbeitgeber, wenn vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin Tatsachen glaubhaft gemacht werden, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.

1980

Abschlußbericht der Enquete-Kommission "Frau und Gesellschaft
Die Kommission hat Empfehlungen für die Aufhebung der Benachteiligung von Mädchen und Frauen in der beruflichen Bildung und auf dem Arbeitsmarkt, für die Schaffung der Voraussetzungen einer Wahlfreiheit von Frauen und Männern bei der Verteilung ihrer Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Beruf ausgesprochen. Sie hat Vorschläge zur Durchsetzung der Gleichberechtigung unterbreitet. Viele der über 100 Empfehlungen der Kommission wurden bereits umgesetzt (BT-Drs. 8/4461).


1980

Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
Erhöhung des Eintrittsalters in den Öffentlichen Dienst für Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Ausbildung unterbrechen mußten.


1984

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
Die Stiftung hilft werdenden Müttern, die sich in einer sozialen Notlage befinden, durch finanzielle Hilfen. Der Bund stellt hierzu 50 Mio. DM zur Verfügung (1996: 200 Mio. DM).


1985

Beschäftigungsförderungsgesetz

Erleichterung des Zugangs zu Maßnahmen der Umschulung und Fortbildung für Frauen, die wegen Kindererziehung zeitweise aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.
Teilzeitarbeit wird arbeitsrechtlich ebenso abgesichert wie Vollzeitarbeit, d.h. Teilzeit – und Vollzeitbeschäftigte dürfen nicht mehr unterschiedlich behandelt werden, außer wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen.
Neue Bestimmungen sichern die besonders von Frauen wahrgenommene Arbeit auf Abruf und die Arbeitsplatzteilung besser ab.

1985

Das Gesetz zum VN-Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau tritt in Kraft.


1985

Dritte Weltfrauenkonferenz in Nairobi


1985

Drittes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
Hochschulen müssen künftig auf die Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile hinwirken.


1986

Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz

Rentenbegründende und rentensteigernde Anerkennung eines Versicherungsjahres für die Erziehung jedes Kindes bei allen Müttern ab Geburtsjahrgang 1921, die ab 1986 Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder Altersruhegeld erhalten.
Frauen und Männer erhalten unter gleichen Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente.

1986

Bundeserziehungsgeldgesetz (Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub)


1987

Kindererziehungsleistungsgesetz (Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921)

Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 erhalten für jedes Kind, das sie lebend geboren haben, eine Kindererziehungsleistung.


1988

Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.


1988

Erster Informeller Frauenministerrat der Europäischen Gemeinschaft (EG) in der Bundesrepublik Deutschland.


1990

Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.

Gesetzliche Regelungen für Familien und Frauen, die seit mehr als 40 Jahren in beiden deutschen Staaten unterschiedlich ausgestaltet waren, werden nun im Einigungsvertrag vereinheitlicht.
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands legt fest, wie die gesamtdeutsche Rechtslage ab dem 3. Oktober 1990 – dem Tag der Vereinigung – angesehen wird und nach welchen Grundsätzen noch unterschiedliche Regelungen gemeinsam gelöst werden sollen.
Artikel 31 Absatz 1 gibt dem gesamtdeutschen Gesetzgeber auf, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln.

1991

Die Bundeswehr öffnet alle Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes für Frauen.


1992

Rentenreformgesetz 1992
Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für Geburten ab 1992 von bisher einem Jahr auf drei Jahre verlängert.


1992

Das Erziehungsgeld für Kinder, die vom 1. Januar 1992 an geboren sind, wird auf 2 Jahre ausgedehnt.


1992

Erstes Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes (Verbesserung im Kündigungsschutz).


1992

Schwangeren- und Familienhilfegesetz
Das Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Leben zur Förderung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wird vom Deutschen Bundestag beschlossen.


1992

EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85 mit Mindestvorschriften zum Mutterschutz tritt in Kraft.


1993

Mit Heide Simonis wird erstmals eine Frau Ministerpräsidentin eines Bundeslandes.



1994

Eine einheitliche Vorschrift im Strafgesetzbuch schützt Mädchen und Jungen unter 16 Jahren vor sexuellem Mißbrauch unabhängig vom Geschlecht des Täters.


1994

Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft. Es hat folgende Schwerpunkte:

Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes (Frauenfördergesetz)
Verschärfung des Verbotes der Benachteiligung wegen des Geschlechts im Arbeitsleben
Erweiterte Mitwirkungsrechte von Betriebsrat und Personalrat bei der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz)
Gesetz über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflußbereich des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz)

1994

Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."


1994

Frauenbeauftragten-Wahlverordnung


1995

Frauenförderstatistikverordnung


1995

Durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs umgesetzt. Kernpunkt ist dabei die verpflichtende Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage.


1995

Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking
mehr......


1995

Entschließung des Rates der EG zur "Darstellung der Frau und des Mannes in Werbung und Medien"


1996

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres wird geregelt.


1997

Beschluß des Europäischen Rates in Amsterdam
Zielsetzung der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird in Art. 2 und 3 EG-Vertrag festgeschrieben.
In Art. 119 EG-Vertrag wird der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit um gleichwertige Arbeit erweitert.


1997

Inkrafttreten des neugefaßten § 177 Strafgesetzbuch, wonach Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.



1997

Das Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften enthält eine verbesserte Härtefallregelung und ermöglicht ausländischen Ehefrauen, die Opfer ehelicher Gewalt wurden, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.


1999

Durch die Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz in Peking und durch den Amsterdamer Vertrag wurde die Bundesregierung verpflichtet, Gender Mainstreaming als Strategie und Methode zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern einzuführen. Das Bundeskabinett bekannte sich zu dieser Verpflichtung in seinem Beschluss vom 23. Juni 1999.


2000

Vierter Bericht über die Förderung der Frauen im Bundesdienst der Bundesregierung


2001

Vom 1. Januar an können Frauen auch Dienst mit der Waffe leisten. Der Gesetzgeber folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Bundeswehr. Bisher war der Fraueneinsatz auf den Sanitäts- oder Militärmusikdienst beschränkt.


2001

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
Das Reformgesetz der Bundesregierung zum Erziehungsgeld trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Wichtigstes Anliegen der Novelle ist die Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder. Jungen Vätern wird durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit jetzt erstmals eine realistische Chance eröffnet, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. Gleichzeitig erhalten damit auch Frauen bessere Möglichkeiten, durch eine Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während des Erziehungsurlaubs aufrecht zu erhalten. Damit wird eine Abkehr vom Leitbild des geltenden Erziehungsgeldgesetzes eingeleitet, das immer noch von der traditionellen Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern mit Zuweisung der Kinderbetreuung an Mütter und der Ernährerrolle an Väter ausgeht und auch fördert. Dementsprechend sind Väter derzeit auch nur mit einem verschwindend geringen Anteil von 1,5% gegenüber 98,5% Frauen am Erziehungsurlaub beteiligt.


6.3.2001

Start der bundesweiten Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gesetz zur Elternzeit die Rahmenbedingungen für Väter und Mütter deutlich verbessert. Demnach können Väter und Mütter ihre Kinder in den ersten drei Jahren gemeinsam erziehen und betreuen. In dieser Zeit haben sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die neue Regelung gibt Eltern mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung der Aufgabenverteilung in der Familie und schafft flexiblere Übergänge zwischen Familie und Beruf. Nach der alten Regelung haben nur knapp zwei Prozent der Väter den Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Es gibt aber nach wissenschaftlichen Untersuchungen bei rund 20 Prozent der Väter die ernsthafte Bereitschaft dazu.




16.5.2001

2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland
Die Konvention ist das von den meisten Staaten (191) unterzeichnete UN-Abkommen und bezieht sich auf junge Menschen unter 18 Jahren.
Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre Pflicht gegenüber den Vereinten Nationen, die sich aus der 1992 erfolgten Ratifizierung der Kinderrechtskonvention ergibt. Danach müssen die Vertragsstaaten den Vereinten Nationen alle fünf Jahre Bericht darüber erstatten, in welchem Umfang die Konvention im betreffenden Land umgesetzt wurde.


3.9.2001

1. Weltkongress der neuen internationalen Gewerkschaftsorganisation Union Network International (UNI) in Berlin
Zu dem Thema "Neue Technologien, neue Wirtschaft - Frauen als Gewinnerinnen?" diskutierten 350 internationale Gewerkschaftsfrauen über Herausforderungen und Chancen der Frauen in der globalisierten Wirtschaft.


5.12.2001

Das Bundesgleichstellungsgesetz für den Bundesdienst und die Gerichte des Bundes tritt in Kraft.
Das Gesetz war sowohl Projekt im Programm der Bundesregierung "Frau und Beruf" als auch Pilotprojekt im Programm der Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung". Es beinhaltet u.a.:

einen auf die Bundesverwaltung in Privatrechtsform erweiterten,und vertraglich auch auf zu privatisierende Bundesunternehmen und institutionelle Leistungsempfänger des Bundes auszudehnenden Anwendungsbereich
die einzelfallbezogene Quote
umfangreiche Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
das explizite und konkretisierte Verbot auch mittelbarer Diskriminierung
Vorgaben für effektivere Gleichstellungspläne auch in Zeiten von Personal- und Stellenabbau sowie
verbesserte Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Als wichtiges Controlling-Instrument wird es weiterhin Gleichstellungsberichte der Bundesregierung an den deutschen Bundestag geben.

Juni 2002

Neufassung des Mutterschutzgesetztes
Das Gesetz verbessert die Mutterschutzfrist bei einer vorzeitigen Entbindung und schließt damit eine Lücke gegenüber der EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85.
Seit dem 20. Juni 2002 haben auch die Mütter als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Berechtigt sind alle Mütter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (20.06.2002) noch in der Schutzfrist befinden und nicht schon an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind oder die noch nicht die Elternzeit wahrnehmen. Das Gesetz stellt darüber hinaus erstmals klar, dass Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen und Mütter bei der Berechnung des Jahresurlaubs wie Beschäftigungszeiten zählen.


15.1.2002

Bundesrepublik Deutschland ratifiziert das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ("Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women", CEDAW).

Frauen und Frauenrechtsorganisationen können sich künftig mit einer Beschwerde bei angenommenen Verstößen gegen die Bestimmungen des UN-Frauenrechts-Übereinkommens nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges an den CEDAW-Ausschuss wenden.
Der UN-Ausschuss kann selbst Untersuchungen einleiten, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Vertragsstaat schwerwiegend oder systematisch Menschenrechte von Frauen verletzt.
Das Fakultativprotokoll ist am 15. April 2002, drei Monate nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, für die Bundesrepublik in Kraft getreten.


6.11.2002

5. Bericht zur Umsetzung
des UN-Frauenrechtsübereinkommens
Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) berichtet die Bundesregierung den Vereinten Nationen alle vier Jahre über den Stand der Gleichstellung von Männern und Frauen. Der 140-seitige Bericht mit Stand 30. Juni 2002 befasst sich mit den Lebensbedingungen von Frauen in Deutschland. So werden die Verbesserungen der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für Frauen dargelegt.



Januar 2002

Das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz) tritt in Kraft.
Das Gesetz enthält neben der vereinfachten Zuweisung der Ehewohnung auch ausdrückliche Regelungen für ein Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverbot. Darüber hinaus gibt es bei Gewalt im sozialen Nahraum einen Anspruch auf Wohnungsüberlassung. Er setzt nur voraus, dass der Täter und das Opfer - meist eine Frau - einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen. Dabei werden auch andere Formen des Zusammenlebens als die Ehe berücksichtigt.


Januar 2002

Das Gesetz zur Verbesserung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten tritt in Kraft.


Januar 2002

Das Job-AQTIV-Gesetz tritt in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt voranzubringen, indem spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Frauen ausgebaut werden. Außerdem leistet das Job-AQTIV-Gesetz einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diesem Ziel dient die Erhöhung der Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten, wenn Arbeitslose an Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder Trainingsmaßnahmen teilnehmen.


Januar 2002

Die Reform des "Meister-BAFÖG" tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Es gelten für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende bessere Förderkonditionen.


April 2002

Die Bundesregierung veröffentlicht den Bericht zur Entgeltgleichheit und zur ökonomischen Situation von Frauen.


Mai 2002

Der "Dritte Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes" (3. Gremienbericht) wird vom Bundeskabinett beschlossen. Er belegt einen leichten Anstieg des Frauenanteil in den Gremien im Einflussbereich des Bundes.


Juni 2002

Änderung des Mutterschutzgesetzes tritt am 20. Juni 2002 in Kraft.
Die Mutterschutzfrist beträgt für alle Mütter insgesamt mindestens 14 Wochen, d.h. auch für die Mütter, die früher entbinden als berechnet. Zudem wurde klargestellt, dass die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote für die Berechnung des Urlaubs als Arbeitszeiten zählen.


Januar 2004

Eine hochrangige und paritätisch besetzte Begleitgruppe der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtchaft legt die erste Bilanz zur Umsetzung der Vereinbarung vor (Bilanz 2003).
Die Bilanz zeigt, dass die formale Bildung von Mädchen und Frauen inzwischen einen hohen Stand erreicht. Es bestehen aber immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede beim Berufswahlverhalten und beim Übergang in den Beruf.



Februar 2006

Die zweite Bilanz zur Umsetzung der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirschaft wird veröffentlicht.
Schwerpunkt ist das Thema Frauen in Führungspositionen. Der Frauenanteil bei den abhängig beschäftigten Führungskräften stieg in der privaten Wirtschaft von 21% im Jahr 2000 auf 23% im Jahr 2004.


August 2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsetz (AGG) tritt in Kraft.
Damit werden EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in Deutschland umgesetzt, die auch den Schutz vor Benachtigilungen wegen des Geschlechts bezwecken.
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet.


Dezember 2006

Das Bundeskabinett beschließt den ersten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz.
Danach ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der obersten Bundesverwaltung weiterhin gering: Bei den Abteilungsleitungen stieg er von 2000 bis 205 lediglich von 8,8% auf 11,2%.


Januar 2007

Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) in Kraft getreten. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst.
Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.


Februar 2007

Vierter Bericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz
Danach konnte der durchschnittliche Frauenanteil unter den Gremienmitgliedern zwar gesteigert werden, jedoch ist in Deutschland das gesetzliche Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Gremien zu schaffen, nach wie vor nicht erreicht.


März 2007

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenkonvention) einschließlich des Zusatzprotokolls als "opt-in" zum Individualbeschwerderecht wird von der weltweeiten Staatengemeinschaft in New York unterzeichnet.
Für behinderte Frauen bedeutet diese Konvention, dass zum ersten Mal weltweit auf ihre besonderen Lebenssituationen aufmerksam gemacht wird.


September 2007

Das Bundeskabinett hat am 26. September 2007 den "Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" beschlossen. Sein Ziel ist es, Frauen in allen Lebensbereichen nachhaltig vor Gewalt zu schützen.
mal lesen,sehr interessant
http://www.meinhard.privat.t-online.de/index.html

die geschichte der frauenbewegung und alles drum herrum
Brauchen wir selbigen überhaupt noch? Oder eben gerade wieder?

natürlich brauchen wir den feminismus noch.
noch sind frauen nicht überall gleichberechtig und einzig und allein darum geht es. was das ganze zum stocken bringt sind männer und leider auch frauen die meinen dadurch sollte der mann seiner männlichkeit beraubt werden und frauen berauben sich selbst ihrer weiblichkeit!

solche aussagen z.b. bedienen lediglich klischees

hoffe, dass der feminismus bald tot ist.

lediglich sollten wir die weitere feminisierung unserer männlichen Kinder nicht weiter vorantreiben.

Mutter, Erzieherin, Lehrerin - meist erziehen ja die frauen die kinder .

die natürlichen männlichen verhaltensweisen werden bestraft, unterdrückt, gehemmt und am ende haben wir verweiblichte jungs.

wenn sollen die frauen dann noch heiraten und mit wem kinder kriegen. schließlich wollen die ja einen richtigen mann als mann haben
• oder etwa nicht. .


warum bleiben immer noch viele mütter zur elternzeit zuhause?

weil der mann in der regel immer noch das bessere einkommen hat! wäre das einkommensverhältnis gleich, würden sicher mehr kinder auch von ihren vätern aufgezogen und auch frauen die ihren job gerne ausüben könnten beides vereinbaren!


warum ergreifen so wenige männer den beruf des kinderpflegers/erzieher?

weil als typischer frauenberuf sehr schlecht bezahlt, wäre das anders würde auch niemand (grundlos) angst haben müssen, dass seine männlichen nachfahren verweiblicht werden!

wäre mit fortschreitendem feminismus nicht jedem geholfen?

und

natürlich will eine frau einen richtigen mann!

ein richtiger mann wird eine partnerin auf gleicher augehöhe bevorzugen, mit ihr kinder zeugen und eine gleichberechtigte partnerschaft eingehen!
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