re @joeyback
Ups.....war der Beitrag von >michael21308< an mich gewandt??
Nun dann lassen wir doch mal das K in meinem Nicknamen wech, dann ist es okay.......schmunzel.
Ob ich nun nur einen Beitrag geschrieben habe, oder mehrere ist doch nicht relevant und hat mit der Thematik überhaupt nichts zu tun...gelle
Werbung fürs Cinestar?? mit nichten.
Aber anscheinend liebt >michael21308< die Ironie und den Zynismus.
Vielleicht die Folge einer Resignation?!?!
Aber gut das steht ja in seinem Profil, bezügl. Zynismus.
Zitat aus dem michael21308-profil:
Das mag ich nicht: Ich stehe nicht auf hochnäsige oder arrogante Personen, Personen, die immer alles besser wissen und Respektlosigkeit. Niveaulose Menschen finde ich uninteressant.
Hmm, was soll man dazu noch schreiben???
Wäre eigentlich eine Herausforderung an meine emotionale Intelligenz. Aber möglich, dass ich dann zu arrogant und hochnäsig erscheine. Aber schau mer mal. Wie der Kaiser schon sagte.
Den Vorwurf nicht informiert zu sein gebe ich gerne zurück.
Als erstes, ich nenne keine Namen bezügl. Geschäftsführerin.
Fakt ist, es ist eine Frau.
Zum Eichstrich: Den Eichstrich an Gläsern gibt es heutzutage nicht mehr. Diese Linie wird fälschlicherweise als Eichstrich bezeichnet. "Richtig muss es aber Füllstrich heißen, da die Markierung an Gläsern lediglich die entsprechende Füllmenge kennzeichnet",
"Wäre die Linie tatsächlich ein Eichstrich, so wie er vor mehreren hundert Jahren eingeführt wurde, müsste die so genannte Eichstrichbehörde des Landes jedes einzelne Glas prüfen und einen Stempel dahinter setzen."
Für den Ausschank bestimmter Getränke (ausgenommen sind: Tee, Kaffee und Milchmischgetränke). ist die Verwendung von ,,Schankgefäßen" vorgeschrieben. Schankgefäße werden nicht geeicht. Sie müssen einen Füllstrich, eine Inhaltsangabe und ein Herstellerkennzeichen tragen. Wird das Getränk in Maßbehältnisflaschen, in als Schankgefäße ausgeführten Krügen oder Karaffen serviert, können einfache Gläser, d.h. Gläser ohne Füllstrich und Inhaltsangabe, Verwendung finden. Das Vorhandensein einfacher Gläser in einem Schankbetrieb ist daher rechtens (im Unterschied zur Meinung mancher vorlauter Kontrolleure und >michael21308<); erst die Verwendung, also der tatsächliche Ausschank, entscheidet über das Erfordernis eines Schankgefäßes.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein gemäß der Schankgefäßeverordnung richtig ausgeführtes Schankgefäß unzureichend, d.h. nicht bis zum Füllstrich befüllt wird. Dieser Umstand kann auch durch eine Überwachung der Schankgefäße, wie sie im Mess- und Eichgesetz festgelegt ist, nicht erfasst werden. Die einzig richtige Befüllung eines Schankgefäßes ist die Befüllung bis zum Füllstrich. Darauf muss der Konsument selbst achten und erforderlichenfalls bestehen, wenn er Manns genug ist….zwinker
Zur Sauberkeit: Vielleicht hat sich >michael21308< im Kinobereich auf Sperma-Reste gesetzt. Oder er stand, wie seine Geschlechtsgenossen auf den Sitzen um die Paare besser zu beobachten. Wenn es nach der Sauberkeit gehen würde, dann müsste der Putzteufel stündlich
durch die Reihen gehen um die Überreste zu beseitigen.
>michael21308< du merkst, ich kann mich so richtig schön auf dich einschießen, Du bist aber auch ein Kunde…..schmunzel.
Aber nicht sauer sein, dass ist nur soweit persönlich gemeint wie es zu Deinem letzten Beitrag passt.
bis dann gehab dich wohl