Eine Definition von Sex, die sich allgemeiner Zustimmung erfreut, gibt es wohl nicht. Man kann lediglich verschiedene Definitionen unterscheiden. Diese Definitionen haben jeweils unterschiedliche Reichweiten und ihr Zweck ist ebenso verschieden.
Sex - Sexualität ist jedes Verhalten, das mit der Tätigkeit der Geschlechtsorgane zusammenhängt. Diese wohl weiteste Definition dürfte die der psychoanalytischen Psychologie sein. Ihr Ziel ist die Erkundung und Beschreibung des gesammten Sexualverhaltens. Dazu gehört dann "Intimpflege" ebenso, wie das Balzverhalten und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kaum als Sex bezeichnet werden wie zB das shopping mit dem Ziel, durch Kleidungsstücke, assessoires etc. die eigene sexuelle Attraktivität zu erhöhen, "fit 4 fun" und dergleichen mehr.
Die umgangssprachliche Definition dagegen entspricht - soweit ich das sehe - weitgehend der Juristischen, nach dem Strafparagraphen der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (Sex in der Öffentlichkeit). Das Kriterium ist stets eine eindeutig auf Lustgewinn ausgerichteten Handlung, die eine gewisse "Erheblichkeit" erreichen muß. Es gibt sozialübliches Verhalten, daß zwar eindeutig sexuell ist, aber diese Erheblichkeit noch nicht erreicht: Berührungen an Händen, Armen und Beinen (zumal dann, wenn sie bekleidet sind), Umarmungen und Küsse. Spätestens dann, wenn primäre oder sekundäre Geschlechtsteile ins Spiel kommen oder entblößt werden, ist die Schwelle zum Sex überschritten.
Die engste Definition, die man durchaus die Bill-Clinton-Definition nennen kann, stellt schließlich auf die Penetration ab.
Alles andere ist eben nur "rummmachen". Die ratio dahinter ist die Konzentration auf den unmittelbaren Kontakt der primären Geschlechtsorgane, die zur Befruchtung geeignete vaginale Insemination. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Sex für die Fortpflanzung ist eine solch enge Abgrenzung, eine Beschränkung auf den Geschlechtsverkehr durchaus nicht unsinnig. Auch im juristischen Bereich ist diese Abgrenzung durchaus von Bedeutung: Die Vergewaltigung einer Frau im traditionellen Sinne wird gerade dadurch gegenüber der sexuellen Nötigung qualifiziert, daß sie eben durch die erzwungene Insemination das Opfer dem Risiko einer unerwünschten Schwangerschaft aussetzt - und diese ist wohl eine der härtesten Prüfungen, die einer Frau auferlegt werden können: von ihrem Vergewaltiger schwanger zu werden. Um keine Mißverständnisse zu provozieren: der Unrechtsgehalt anderer Formen sexueller Gewalt soll dadurch nicht verharmlost werden. Der Sinn des Ganzen dürfte jedoch klar geworden sein.
Auch in einem etwas positiveren Sinne findet eine solch enge Definition durchaus Verwendung - im Bereich der sexuell offenen, promiskuitiv Tätigen wird oftmals genau dort eine Grenze gezogen: beim Geschlechts und/oder Analverkehr. Wohl viele Swinger nehmen es nicht so genau, wenn es "nur ums rummachen" geht - behalten sich aber die sorgfältige und kritische Auswahl ihrer Partner für Geschlechts- oder Analverkehr vor. Manche sogar treiben es ansonsten recht wild - praktizieren aber gerade Geschlechtsverkehr nur mit dem eigenen Beziehungspartner.
Insofern ist es durchaus nicht uninteressant, wo man die Grenze ziehen will.