anderst, das findest Du aber so selten nicht.
"Ich will, daß Du den nicht mehr triffst" oder auch
"Ich will nicht, daß Du abends ohne mich weggehst".
In der Folge "Ich will mit Dir in den Urlaub"
(wenn gemeint ist:"Ich will nicht, daß Du ohne mich
in den Urlaub fliegst")
Und dann werden auch schon mal die Mails des anderen
gelesen oder das Telefon nach Nummern oder SMS
durchsucht.
Natürlich sind das Einschränkungen der Grundrechte.
Und da bin ich definitiv gegen!
"ich geh jetzt mal von mir aus....würde mir jemand grenzen setzten...dann wäre es von meiner seite her nicht mehr echt und ehrlich...da ich das gar nicht möchte.....und eine gewisse zeit lang lässt man das mit sich machen...aus liebe...."
Ich zerpflücke das mal, okay?
Du setzt mit dieser Aussage bereits eine Grenze. Indem Du Deinem Partner verbietest, Dir Grenzen zu setzen. Was in der Folge bedeuten kann, daß ihm das Essen bei Dir nicht mehr so oft schmeckt, weil Du seine Grenzen- die sicha uch durch seinen Geschmack zeigen, nicht achtest. Achtest Du sie, so gibt er Dir Grenzen, die Du doch annimmst. Und das kann man sicher auch aufs Bett übertragen. Du setzt Grenzen, was Du nicht möchtest, was Du nicht willst, wie er es ebenso tut.
"aber ist es nicht viel schöner wenn jemand freiwillig zu jemanden kommt...gerne etwas für jemanden tut....nicht aus pflicht gefühl oder oder.......es für diesen menschen gerne auf sich nimmt......eben ohne besitz aanspruch zunehmen....den irgendwann wird er gehen...denn kein mensch würde das auf dauer mitmachen.......die eigene freiheit ist soooooooo wichtig........"
Fangen wir ganz vorne an:
Ja, es ist schön, wenn sich jemand aus freiem Willen in die Hände eines anderen begibt. Wenn jemand aus freiem Willen jemand anderem gehören will. FREIWILLIG. (Damit entfällt für mich die Suche nach dem Grund. Pflichtgefühl oder Eigentum am Menschen fällt glücklicherweise aber in dieser Frage aus. Bleibt nicht mehr viel, stimmts?)
die eigene Freiheit ist so wichtig: Stimmt. Und hört bei der Freiheit, zu entscheiden, in wessen Hände man sich begibt, ob man ihm diese Möglichkeit, über einen zu verfügen, auch wieder nimmt, nicht auf.
Ich gebe Dir aber insofern Recht, daß man sich den Besitz nicht einmal bewußt für sich beanspruchen muß.
Und ganz primitiv die hypothetische Situation:
Du liebst einen Mann. Dieser entdeckt an sich leicht devote Grundzüge
(er muß dem Kind ja nicht unbedingt einen Namen geben), er möchte in bestimmten Situationen Dir gehören, Deine Wünsche als seine Befehle sehen (dürfen). Er begibt sich in ein noch deutlicher ausgeprägtes Bsitzverhältnis zu Dir.
Hast Du damit dann immer noch ein Problem?
Und denkst Du immer noch, daß er dann
deshalb irgendwann gehen wird?