nun kein Gerücht mehr, oder?
Der Quatsch ist sogar noch qäutscher.
Teppiche aus Afghanistan sind
STEUERFREI, er hätte also gar nicht nachversteuern müssen. Allerdings gilt das nur, wenn er auch die Ware angemeldet hätte. Hat er aber nicht, da er ja einen kostenlose Bundesnachrichtendienstshuttle in Anspruch genommen hat. Somit wurde der "Fliegende Teppich" eingeschmuggelt und das zieht eine Zollstrafe nach sich.
Eine völlig andere Variante wäre allerdings, wenn sich Niebel nun hinstellt und sagt, der Shutteldienst wäre ohne seinen Auftrag zustande gekommen.
Übersetzt heißt das: Wer seinen Teppich nicht anmeldet, kann nachträglich nicht von einer möglicherweise bestehenden Zollfreiheit profitieren. Zollbeamte bezeichnen eine solche zollrechtliche Vorzugsbehandlung "Präferenz". Ist der Minister also ein Schmuggler, der auf keine Gnade hoffen kann?
WELTonline
Alle Menschen sind gleich, nur einige sind gleicher
(nach einer satirischen Fabel von George Orwell)]