also nochmals - keine vorschnellen urteile!
da hier in diesem thread wieder einige "elemente" besonders vorschnell beim verurteilen des threadöffners sind, ihn/sie als fake, unwahr, lüge etc. bezeichnen, was wir im übrigen bereits ebenfalls schon am eigenen leibe erfahren durften möchte ich einmal klarstellen, dass man hier keine vorschnellen und voreiligen entschlüsse ziehen soll und darf.
mittlerweile beschäftigen sich die arbeitsgerichte, und amts- bzw. landgerichte im kammerbezirk nordschwarzwald vermehrt mit solchen "gefakten" vorwürfen, bei denen mitarbeiterinnen für den erhalt ihres arbeitsplatzes "besonderen körperlichen einsatz" bringen mußten und mit dem chef gemeinsam "überstunden schieben" durften.
dabei handelt es sich um den inhaber eines kurhotels in einem bekannten ferienort, der sich selbst an seinen mitarbeiterinnen vergangen hat und seine mitarbeiterinnen sogar besonderen gästen als zeitvertreib angeboten hat. die regionale presse berichtete wochenlang über die unbeschreiblichen vorfälle.
in einem anderen fall, hat ein unternehmer für sein messepersonal eine besondere kleiderordnung heraus gegeben, wonach sich die messehostessen extrem kurz anzuziehen hatten, weil das angeblich besonders geschäftsfördernd sei.
der dritte fall ist meiner meinung nach der unverschämteste, denn auch hier wurde die notsituation einer mitarbeiterin auf das schamloseste ausgenützt. die mitarbeiterin geriet nach scheidung und ausbleiben der unterhaltszahlungen ihres mannes so sehr in wirtschaftliche schwierigkeiten, dass sie sich ihrem chef anvertraut hat. der bot ihr ein firmendarlehen an, wonach die rückzahlung "vertragsbrüchigerweise" gewaltsam erzwungen in naturalien erfolgen sollte, und auch nachweislich erfolgt ist.
in diesen fällen kommen erhebliche strafrechtliche gesichtspunkte zum tragen, zum einen nötigung, mißbrauch von schutzbefohlenen, förderung der prostitution, vergewaltigung bzw. erzwungener beischlaf etc. etc.
in allen fällen sind die urteil bereits gesprochen, von hohen geldstrafen zum einen, bis im falle des hoteliers sogar mehrjährige haftstrafe, im falle des kreditgebers 2Jahre 6 Monate ohne bewährung.
möglich ist heutzutage alles - deswegen in dubio pro reo.
ich halte solche forderungen eines arbeitgebers nicht für abwägig!
petra