Korrektur
So ganz einfach ist die Sache denn doch nicht, wie ich sie darstellen wollte:1. Mo|no|ga|mie, die; -: Zusammenleben mit nur einem Partner, einer Partnerin: in M. leben.
Der Begriff Monogamie wurde traditionell häufig auch auf das System der Einehe angewandt, bei der das Rechtsinstitut der Ehe nur für eine Paarbeziehung offensteht, eine Mehrehe oder Harembildung jedoch ausgeschlossen wird. Manche Rechtssysteme sanktionieren nicht nur das Eingehen einer Mehrehe, sondern auch den Ehebruch. Die Erwartung der ehelichen Treue besteht in einigen Kulturen sogar über den Tod eines Ehepartners hinaus. Diese Koppelung der Begriffe Monogamie und Ehe ist aber zumindest in der westlichen Welt heute eher unüblich. Monogamie wird hier heute regelmäßig auf die Art des Zusammenlebens mit einem einzigen Sexualpartner angewandt, also unabhängig von der Rechtsform.
Was den Duden betrifft, könnten sich "saechsitirol" auf der sicheren Seite wähnen. Dort ist von Sexualität nicht die Rede.
Wikipedia sieht das etwas anders. So weit so gut.
Es lässt sich also feststellen: Gut, dass wir mal darüber geredet haben. Und mit den "allgemein gültigen Definitionen" ist das so eine Sache. Daher nehme ich meine Aussage mit dem "Klammerbeutel" zurück.