Der Zölibat (von lat. caelebs "allein, unvermählt lebend") bezeichnet - insbesondere innerhalb der römisch-katholischen Kirche - das durch ein kirchliches Disziplinargesetz (im heutigen Gesetzbuch der röm.-kath. Kirche, dem Codex Iuris Canonici, in Canon 277 formuliert) vor der Weihe zum Diakon vorgeschriebene Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Auch Ordensleute sind vom Tag ihres Ordenseintrittes implizit zum Zölibat verpflichtet, explizit nach dem Feierlichen (Ewigen) Gelübde. Es handelt sich formal um keine "auferlegte" Verpflichtung, sondern um eine freiwillig gewählte; diese stellt jedoch eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar (nicht jedoch in allen Riten der römisch-katholischen Kirche, so gibt es in den mit Rom unierten Kirchen des östlich-orientalischen Ritus keinen Pflichtzölibat). Der Zölibat, der auch als Evangelischer Rat verstanden wird, ist zu unterscheiden von der völlig frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit "um des Himmelreiches willen", von der Mt 19,12 spricht und wie sie etwa von Ordensleuten gelebt wird. Die römisch-katholische Kirche kennt zudem den verheirateten Diakon (Ständiges Diakonat), der sich aber vor seiner Diakonenweihe für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden muss. Eine erneute Eheschließung nach der Weihe (etwa beim Tod der Frau oder Annullierung der Ehe) ist nicht möglich.
In der lateinischen Teilkirche der katholischen Kirche ist für Bischöfe und Priester der Zölibat in der Regel verpflichtend, in den orientalischen Teilkirchen der katholischen Kirche wie auch in den Orthodoxen Kirchen gilt er nur für Bischöfe, die meist dem Mönchsstand entstammen (wobei hin und wieder auch verwitwete Priester zum Bischof geweiht werden). Priester müssen hier ebenfalls vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen. Nach dem Tod der Frau ist eine neue Heirat auch hier nicht mehr möglich.