mal was juristisches
also eine Körperverletzung ist das nicht, du greifst ja mit deinem Sperma nicht in die unversehrtheit der anderen Personen ein, mal abgesehen vll. von Ekel ...
aber das vögeln im Schwimmbad entspricht juristisch dem Tatbestand des Erregen Öffentlichen Ärgernisses
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
wobei das dann Auslegungssache ist, damit es ein Ärgerniss wird muss es ja erstmal jemand mitbekommen und der muss sich dann gestört fühlen.
das Sperma ist juristisch nicht anders zu beurteilen als ein herumschwimendes Pflaster, Urin oder sonst was. deshalb ja auch das Chlor im Schwimmbad um jede öffentliche Gefährdung auszuschliessen.
In einem Baggersee oder so schwimmt ih noch in ganz anderen Sachen
und wer im Whirlpool mit Sperma an der unteren Körperbehaarung herauskommt, der hat höchst wahrscheinlich selber im Whirlpoop was gemacht, ansonsten sollten die Düsen das Sperma der anderen schon gut verteilen (ja wir wissen das ist auch wieder kein schöner Gedanke) aber naja
die einn finden es halt toll die anderen widert es an, aber ich denke wer es dort macht denk bei dem Spass und dem Kick nicht daran was die anderen denken und juristisch ist da auch nicht viel zu machen, die meisten Thermalbäder haben deshalb in ihren Hausregeln einen Abschnitt, das Leute die bei sexuellen Handlungen erwischt werden Hausverot erhalten, das ist aber schon alles was juristisch machbar ist, ausser ihr vögelt im Kinderbecken.