Das passt doch
rotzdem kannst du in dem Fall meines Erachtens nicht mit der "Argument" kommen, dass du nicht willst, dass deine Freundin auf etwas verzichtet.
Denn wenn du nicht bi bist und gar keinen Bedarf nach anderen Männern hast - wo ist dann dein Problem? Dann "verzichtest" du ja auch auf nix!
DANKE!!!!
Bisexualität ist eine Neigung, genauso wie Homo- oder Heterosexualität. Dabei geht es nicht um die ganzen "Party-Lesben", die das mal toll finden, sondern um die echte Neigung.
Wenn eine bisexuelle Frau in einer festen Beziehung mit einem Mann ist, hat sie das, was sie von einem Mann braucht ja. Da darf der Mann ruhig Treue erwarten, daß sie nicht mit anderen Männern in die Kiste springt. Aber der Mann kann nunmal nicht das erfüllen, was die Frau noch braucht. Eine andere Frau!
Also wenn ein Mann der Frau "gestattet" mit einer anderen Frau eine Beziehung zu haben, akzeptiert er lediglich die wichtigen und nicht unterdrückbaren Bedürfnisse seiner Frau. Ihre Bi-Neigung!
Das heißt aber nicht gleichzeitig, daß der Mann dann auch das Recht hat, eine andere Frau zu haben. Er kann seine Heteroneigung bei der eigenen Frau "ausleben".
Wenn nun der Mann bisexuell ist, kann die Frau ihm auch nicht alles bieten, was er braucht.
Eine Beziehung ist nur der Kompromiss, den beide Partner schließen. Akzeptiere ich die Bineigung meiner Frau, nehme ich mir nicht das Recht heraus, es mit gleichem heimzuzahlen. Denn gleiches wäre nunmal ein anderer gleichgeschlechtlicher Partner (wo ich drauf verzichten kann).
Daher hinkt die Argumentation, wenn die Frau mit einer anderen Frau eine Beziehung hat, darf ich das doch wohl auch, gewaltig. Sie hat eine Beziehung zu einem 2. aber gleichgeschlechtlichen Partner. Das Recht würd ich für mich auch beanspruchen wollen, wenn ich wollte. Aber ein andersgeschlechtlicher Partner? Also ich (der Mann) habe das Recht mit einer anderen Frau zu schlafen? Dann nur, wenn ich das Recht auch meiner Frau einräume (also mit einem anderen Mann)
Bei dem Problem hier gibt es keine allgemeingültige Lösung. Es gilt immer das was beide Seiten als Kompromiss vereinbaren.
Aber bitte nicht mit mathematischen Gleichungen arbeiten:
Schläft "sie" mit anderen Frauen, dann darf auch "er" mit anderen Frauen schlafen.
Wenn ihr mit diesen "logischen Gleichungen" argumentiert, dann müsst ihr die Punkte aber auch richtig einsetzen:
Schläft "sie" mit anderen "Gleichgeschlechtlichen" dann darf auch "er" mit anderen "Gleichgeschlechtlichen" schlafen.
Die Argumentation "Sie" schläft mit Gleichgeschlechtlichen, dafür darf "er" mit andersgeschlechtlichen schlafen, "sie" darf aber nicht mit andersgeschlechtlichen schlafen, das passt irgendwie nicht.
Für mich klingt das nach Erpressung (Bitte nicht böse sein).
Also "wenn ich Dir großzügigst erlaube, deine Neigungen, die du nunmal hast und nicht dauerhaft unterdrücken kannst, auszuleben, damit du glücklich bist, dann NUR wenn ich mit anderen Frauen ins Bett darf." Das ist irgendwie nicht richtig.
Aber wie gesagt, es hängt davon ab, was beide Partner als ausreichende Treue für sich vereinbaren.
Bei uns läuft es eigentlich so ab: "sie" ist bi und darf eine Beziehung zu einer anderen Frau haben. Ohne (!) das "er" dabei sein muss, ohne das "er" sich das Recht herausnimmt eine Affaire mit einer anderen Frau zu haben. "Sie" darf aber auch keine Affaire zu einem anderen Mann haben. "Er" dürfte aber eine BEziehung zu einem anderen Mann haben, das "er" das nicht möchte, ist halt Pech.
Natürlich fänd er es auch schön, eine Nacht mit 2 Frauen gleichzeitig zu verbringen. Welcher Mann mag das nicht. Sie mag auch andere Männer. Aber das leben wir bei unseren Swingervergnügungen aus. Hierbei geht es nur um eine Beziehung. Und bei einer Beziehung von ihr zu einer anderen sie hat er einfach nichts zu suchen.
Das ist mal das Statement von ihm!