Klar wird so eine Kur erst verschrieben, wenn die betreffende Person gewisse Probleme hat (...)
Meines Wissens nach braucht es dazu nicht zwingenderweise "gewisse Probleme" denn es gibt auch Kuren die zum Ziel haben "die Arbeitskraft" des Kurgastes zu erhalten ; und ich glaube das ist schon gegeben wenn ein(e) Mitarbeiter(in) beispielsweise 10 , 15 oder 20 Jahre (usw.) im Unternehmen tätig ist und nachweislich in dieser Zeit selten oder nie zur Kur war !
Im Allgemeinen verhält es sich so dass ein Mensch (Patient) zunächst mit seinem Hausarzt eine mögliche Kur bespricht (egal ob nun der Patient das Thema anspricht oder der Arzt) daraufhin der Patient (gemeinsam mit dem Arzt ?) diese Kur bei der Krankenkasse beantragt , der Arzt im Beantragungverfahren der Kasse signalisiert diese Kur zu befürworten , dann wird üblicherweise dieser Antrag von der Kasse geprüft -was mitunter ein langwieriger Prozess sein kann- und anschliessend -günstigstenfalls- von selbiger genehmigt !
Wenns dann "grünes Licht" gab teilt die Krankenkasse dem Patienten mit
wann und
wo die Kur angetreten werden kann / muss !
Auf Zeitraum und Kurort hat der Patient dann nur noch wenig bis keinen Einfluss mehr (meine Mutter musste mal über Weihnachten und Silvester zur Kur obwohl sie das so eigentlich nicht einkalkuliert hatte) !
Dies alles passiert also schonmal zwischen Antragstellung und Genehmigung einer Kur , also noch bevor der Patient überhaupt seine(n) Koffer gepackt hat ...
Und wenn dann -wie der TE bereits drüber nachgedacht zu haben scheint- diese Kur vom Patienten "abgesagt" wird / werden sollte , so bin ich mir absolut sicher dass der Patient diese Absage gegenüber der Krankenkasse (und ggf. auch des Arztes)
plausibel begründen müssen wird !
Da dürfte dann die Begründung "Nun , mein Mann (Freund) hat Angst ich könne einem Kurschatten erliegen ..." wohl kaum als plausibel durchgeh'n !!
Abgesehen davon dass das Absagen einer genehmigten Kur schon per se von den Kassen äusserst ungern geseh'n wird ; es sei denn der Kurgast kann diese aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten !
Soll heissen ... der TE sollte den Gedanken einer eventuellen Absage der Kur seiner Frau / Freundin a.s.a.p. wieder verwerfen ; sie wird diese Kur antreten
müssen ... auch wenn er Angst davor hat !!