Hallooooooooooooooooo...?
Es muss doch nicht immer schwarz oder weiß sein.
Bei nahezu allen vorangegangenen Beiträgen gingen die Verfasser von der wohl überwiegend anzutreffenden Konstellation aus, dass der neue Mann ohne kindlichen Anhang zur Frau zieht.
Da haben die
Quälgeister natürlich Hausrecht und können sich aus dem gewohnten Umfeld heraus eher zu unbotmäßigem Verhalten dem
Eindringling gegenüber hinreißen lassen.
Der zugezogene Mann wird auch eher der Gefahr ausgesetzt sein, von seiner neuen Partnerin zu jeder ihr passend erscheinenden Gelegenheit darauf hin gewiesen zu werden, wie bzw. wo sein Stand in diesem gesellschaftlichen Kleingefüge ist.
Dies habe ich bei einem Freund wiederholt beobachten müssen; er zog mit seiner Tochter drei Mal zu Frauen in deren bestehende Wohnung.
Sie setzen ihn jedes Mal mit großem Getöse vor die Tür, wenn sie mit ihm oder seiner Tochter nicht (mehr) klar kamen.
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn beide eine erste gemeinsame Wohnung nehmen. Dann genießen beide gleiches (Haus)Recht, so dass auch die Frau mit den
kindlichen Altlasten den Mann nicht so ohne Weiteres herum schubsen kann, wenn es zu Spannungen zwischen ihm und ihren Kindern kommen sollte.
Dass es auch Frauen gibt, die mit ihren
kindlichen Altlasten zur eingerichteten Wohnung des allein lebenden Mannes ziehen, schien bisher kaum bedacht worden zu sein.
In diesem Falle haben sich die Kinder natürlich ganz anders unter zu ordnen als in dem von mir erstgenannten, wo sie ihren Heimvorteil ausspielen.
Weiter gingen die meisten der vorangegangen Beiträge davon aus, dass der leibliche Vater auch regelmäßige Umgangskontakte wahr nimmt.
Das ist natürlich der Idealfall, so dass die Kinder stets wissen, wer ihr Vater ist. Der neue Mann an Mamas Seite kann daher nur Kumpel oder Freund sein bzw. werden. Mehr wird er im Zweifel aber auch nicht sein oder werden wollen.
Dann aber gibt es noch Kinder, die lediglich einen Erzeuger, nicht aber einen Vater haben.
In einem Fall aus dem näheren Bekanntenkreis lernte
er die damals etwa 19 Jahre alte Frau mit ihrem mehr oder weniger frisch geschlüpften Säugling kennen. Das Kind ist ein
Reitunfall mit einer flüchtigen Affäre, die keinerlei Interesse für den Spross ihrer Lenden zeigt und daher auch von Anbeginn an keinerlei Umgangskontakte pflegte.
Der Mann sieht den Jungen - sicherlich nicht unberechtigt - als
sein Kind an und trägt sich sogar mit dem Gedanken, ihn zu adoptieren, um auch rechtlich als sein Vater zu gelten.
Man lerne also: Vater, und dann auch noch einziger und unersetzlicher Vater, eines Kindes wird man(n) nicht durch eine hemmungslose Nacht mit einer Frau.
Dazu gehört Einiges mehr, und erst dieses Mehr macht einen
Erzeuger zu einem
Vater. Dieser muss aber nicht der Mann sein, der an der Zeugung eines Kindes beteiligt war.
Diese Ausführungen haben zwar nicht direkt mit der Frage der
Vaterpflichten in einer neuen Beziehung zu tun, doch schien es mir wegen der im Einzelfalle recht kompromisslos klingenden Äußerungen hier geboten, mal auf die Grautöne zwischen schwarz und weiß hin zu weisen.