Liebe Evian,
wenn ich Deine Statements hier so lese, so erinnern mich diese Pauschalisierungstiraden stark an die Talkshow Highlights von Herrn Lafontaine und Herrn Gysi. Wobei die beiden letzteren Volksverdummer sich gerne nach deren „für das arme Volk“ Gequassel auf ein Glas Rotwein in deren Millionen-Villen zurückziehen.
Du scheinst Dich durch diesen Fall zu googeln und die Meinungen von Journalisten aufzusaugen, ohne Dir ernsthaft eigene Gedanken zu diesem Thema zu machen. Ebenso zitierst Du hier Verfahrens-Mechanismen, ohne zu bedenken, dass vor Gericht
VERHANDELT wird.
Evian, aus Deinen Postings lässt sich eines ganz klar erkennen und ist eine Parabel unserer heutigen Gesellschaft:
Die Hartz IV Empfänger sowie Menschen mit geringem Einkommen werden Respektiert, Bemitleidet und als ehrbar angesehen. Menschen, die aufgrund ihres Lebens und ihrer Leistungen Millionen verdienen, werden verflucht und verteufelt.
Und wenn einer von den oberen 10.000 einmal in das Fettnäpfchen tritt, dann ist es ein willkommener Anlaß, diesem Haus und Hof zu entreißen und für Jahre hinter Gitter zu schicken.
Evian, glaube mir, dass bisschen Geld (57 Millionen Euro), über das Du Dich hier so echauffierst, sind nur „Peanuts“ gegen die Millarden, die viele der von Dir erwähnten ach so armen Hartz IV`ler zu Unrecht vom Staat bzw. vom Steuerzahler abzocken. Und zu diesen Steuerzahlern gehört auch Herr Ackermann mit seinen Millionen, gelle?
Was mich daran stört ist einzig und alleine die Höhe der Geldbuße und darum bin ich gegen eine Einstellung des Verfahrens
Und da wurdest Du jetzt zwei mal danach gefragt, wie hoch die Geldstrafe denn sein müsste. Damit Dein Rechtempfinden nicht mehr gestört ist. Eine Antwort bleibst Du bis dato schuldig.
Zwei Prozesse, nein eigentlich drei (BGH) sind demnach auf Staatskosten geführt worden und werden zu Lasten der Landeskasse gehen. Und die werden bestimmt insgesammt höher sein als die zu erwartende Geldbußen für die Angeklagten.
Aha! Hier hast Du also mehr Kenntnisse von den Kosten der Verfahren, wie wir alle. Wenn Du also davon ausgehst, dass die Verfahrenskosten wesentlich höher sind, wie die Kosten der Geldstrafe, dann lass uns an Deinem Wissen bitte teilhaben. Spekulieren bringt nichts. Du stellst hier Behauptungen an, ohne fundiertes Wissen zu haben. Vielleicht gehört es ja mit zum „Agreement“, dass die Beklagten die Verfahrenskosten tragen?
Und im Fernsehen habe ich heute gesehen, dass eine allein erziehende Harz IV Mutter nicht die 4,50 Eur hatte um ihren gerade eingeschulten Sohn die Schulbücher zu kaufen, weil es keine Lehrmittelfreiheit mehr gibt.
Stand es der Mutter denn nicht frei, Abitur zu machen, zu studieren, auf vieles zu verzichten und sich über viele Jahre hinweg an eine Spitzenposition zu arbeiten und eine Menge Geld zu verdienen. Sorry, aber wenn man einige dieser vom TV verbreiteten Fälle genauer durchleuchtet, dann fällt oft auf, dass die Mutter sich lieber zwei Schachteln Zigaretten am Tag kauft, wie dem Kind Schulmaterial.