Ich habe ja in dieser einen Woche vom Posten des Threads bis heute auch eine ganze Menge gelernt bis hin zur richterlichen Begründung gestern. Das ist alles sauber und ich kann an dem Gerichtsverfahren auch nicht die Spur eines Verfahrensfehlers entdecken. Der ausgehandelte Deal hinterlässt zwar einen fahlen Geschmack, aber selbst der ist aus prozessualer Sicht die praktikabelste Lösung.
So muss ich dann natürlich meine Eingangsfrage auch anders stellen bzw. ich kann sie so überhaupt nicht mehr stellen.
Habe ich eine Neiddebatte geführt? Im Vorfeld zum Verkauf von Mannesmann an Vodafone sind Beträge verschoben worden, die ich nach meiner Auffassung als unmoralisch empfinde. Und dieses moralische Unbehagen habe ich mit einer Frage nach „gerechter Strafe“ verquickt.
Dafür sollte unser Rechtsstaat natürlich nicht herhalten, dann hätten wir wirklich eine Bananenrepublik. Recht darf nicht nach Volksempfinden gesprochen werden. Dann müssen die entsprechenden Gesetzt geändert werden.
Aber wir sind auf einem guten Weg, denn das Parlament will heute z. B. ein Gesetz zum Stalking verabschieden.
Bleibt die Frage nach einer gerechten Gesellschaftsform in der jeder Bürger dieses Landes zumindest sein wirtschaftliches Auskommen haben sollte und das ist angesichts der geflossenen Geldsummen für mich schwer nachvollziehbar.
@****us2
Wenn, wie du schreibst, sich die geführte Diskussion auf deinen beruflichen Bereich bezieht, kannst du auch sicher die Frage nach den Prozesskosten beantworten. Wer trägt sie denn nun? Dass die Angeklagten ihre Anwälte und die fälligen Gebühren zahlen ist unstrittig. So viel ich weiß, gehen die Kosten eines Prozesses zu Lasten der Landeskasse, wenn kein Urteil im Sinne einer Verurteilung gesprochen wird, habe ich das so richtig formuliert? Und wie hoch werden sie sein? Welcher Streitwert ist angesetzt worden? Ich habe schon mal eine entsprechende Anfage an die Presseabteilung des Gerichtes geschickt und habe folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau .......,
in diesem Fall tragen die Angeklagten ihre Kosten selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).
Mit freundlichen Grüßen
U. Thole Pressestelle LG
Auf der Homepage der Tagesschau ist auch eine Umfrage zum Ausgang des Mannesman-Verfahren eingestellt. Ich stelle mal das bisherige Ergebnis ein
Das Mannesmann-Verfahren ist eingestellt. Die sechs Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Ackermann, müssen eine Geldauflage von insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlen. Sie gelten als nicht vorbestraft. Wie beurteilen Sie die Entscheidung?
Finde ich gerecht.: 951 Stimmen, dies entspricht circa 7.8%
Finde ich ungerecht.: 11065 Stimmen, dies entspricht circa 90.7%
Dazu habe ich keine Meinung.: 187 Stimmen, dies entspricht circa 1.5%
Stimmen gesamt: 12203