Selbstbefriedigung = fremdgehen?
Das Fremdgehen ansich ist schon ein Thema die die Gemüter erhitzt und wo um Auslegung des Begriffs "fremdgehen" gerungen wird.Nun scheint mein Thema für meiste überspitzt, aber ich würd es doch gern tatsachenbehaftet sehen..quasi wie vor Gericht.
Für die meisten ist Selbstbefriedigung natürlich kein fremdgehen oder betrügen des Partners. Aber es weißt parallelen auf. Immerhin wird auch hier ein sexueller Akt ohne den Partner genoßen und auch ohne dessen die Zustimmung .
Beim fremdgehen geschieht dies in der Regel mit einer dritten Person die bezahlt wird oder auch nicht.
Gedankenspiel: ER...sitzt im Sessel, holt sich einen runter und hat na 50 Handbewegungen einen Orgasmus ,ohne seinen Partner. Quasi ein sexueller Akt.
Selbes Szenario nur wird SEINE Hand durch eine Fremde ersetzt die es auch nach 50 Handbewegungen schafft den Orgasmus herbeizuführen.
Bis auf die Hand hat sich nun wirklich nicht viel geändert. Aber das obere Beispiel gilt als legetim. Das untere eher nicht.
Tatsachenbehaftet würde ich beide Beispiele auf eine Ebene einstufen-ein sexueller Akt am Partner vorbei, welcher als solches meißt mit fremdgehen betitelt wird.
Nun würd ich gern mal eure Meinung dazu lesen. Und schaut euch die Fragestellung ruhig nüchtern an.