omg
Das Recht am eigenen Bild. Ausnahmen:
• 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
• 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
• 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
• 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Also beim fraglichen Bild kämen Punkt zwei und drei zum Tragen. Streiten kann man darüber natürlich immer, aber ich habe mich deswegen schon mehrfach gestritten, sicher häufiger als du.