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vaterschaftstest... illegal, weil heimlich??

finde
finde den beitrag von miale gnadenlos schlecht weil sie argumentativ über dies so diskutiert als ob sie eine mieterklage abhandelt und ihren dummen
klienten erklärt wie das gesetz ist.

genau so ist es nicht, es geht hier um soziale politische willensbildung und die geht bekanntlich auch vom volke aus und insofern sind richter und furchtbare juristen eben deren diener und sonst nichts.

da die mutter das informationelle selbstbestimmungsrecht des kindes ausüben kann, kann dies eben auch gleichgestellt mit gleichen rechten der vater tun.
Bei Verdacht auf Erbkrankheiten ist übrigens eine genanalyse des fruchtwassers auch kein grosses Verfassungsproblem.
Tritt ein Patt bei den erziehungs- und vertretungsberechtigten ein, wird es eben spannend und dort sollte dann eben in dubio pro vaterschaftsbestimmung treten. Nichts weiter wird hier verlangt und schon gar nicht die komplette offenlegung der genetischen information.

Interessanterweise ist der staat selber überhaupt nicht zimperlich wenn er genmaterial sammelt denn da wird schon mal eine grössere kleinstadt komplett gescannt um irgendwelche triebtäter zu finden bzw bei alc kontrollen
schon mal eine richterliche anordnung eingholt eine blutprobe nehmen zu können..

und jetzt überlegen wir mal in ruhe.. hier alc kontrolle dort vaterschaftsproblem
wie verhält es sich mit der verhältnissmässigkeit der mittel?
Der ganze Thread zeigt doch wie weit unten das momentan gesprochene "Recht" im ansehen der Bevölkerung steht. Lediglich unsere Juristen halten wirlich mal wieder wie Pech und Schwefel zusammen und versuchen uns diesen Mist auch noch glaubhaft bis hin zum schmackhaft zu machen.
Ihr lieben Juristen und Möchtegernjuristen, ich fasse es mal in ganz einfache Worte: Wenn ihr guten Morgen sagt, gehe ich erst mal ans Fenster und schaue nach ob die Sonne auch wirklich aufgeht..
Kurzer Einwurf
Wenn eine Vaterschaftsklage doch einmal angenommen wurde und vor Gericht mit einem erneutem Gentest die nicht Vaterschaft bewiesen ist - hat der birige Vater das Recht den Unterhalt beim Erzeuger einzuklagen - wobei der Witz dabei ist die Mutter - wieder durch das Persönlichkeitsrecht geschützt den Namen nicht Preisgeben muß - genauso wenig wie das Jugendamt es darf. Also ist man schon wieder auf das gutdünken der Mutter angewiesen - und eins noch Juristen die es schaffen einen normalen Menschenverstand zu behalten - selbst die sind der MEinung das vieles von den Richtern falsch ausgelegt wird - aber das sind auch die welche NICHT mit den Richtern Golf spielen gehen.
Ein Vaterschaftstest
ist ein wissenschaftlich eindeutiger Nachweis. Aber leider ist es eine ebenso eindeutige Tatsache, dass im heutigen Rechtssystem Tatsachen keinerlei Bedeutung haben. Wichtig ist einzig und allein das korrekte Befolgen der selbstgemachten Regeln, was (durchaus absichtlich) nur Juristen moeglich ist.

Das heutige Rechtssystem war im Mittelalter ein Fortschritt gegenueber den Gottesurteilen. Leider hat es sich seither nicht weiterentwickelt und hat den Kontakt mit der realen Welt vollstaendig verloren. Insbesondere gilt der Grundsatz, die Menschen haben dem Recht zu dienen - statt umgekehrt.

Als Naturwissenschaftler sage ich immer, ich bin der natuerliche Feind der Juristen. Warum?
• Naturwissenschaftler versuchen, die einfachen Gesetzmaessigkeiten hinter kompliziert erscheinenden Vorgaengen freizulegen.
• Die Juristen hingegen versuchen, auch die einfachsten Dinge mit komplizierten Gesetzen zu vernebeln...
@klarhh
finde den beitrag von miale gnadenlos schlecht weil sie argumentativ über dies so diskutiert als ob sie eine mieterklage abhandelt und ihren dummen
klienten erklärt wie das gesetz ist.

Das ist mindestens unhöflich. Sie hat als Juristin versucht, Dir etwas zu erklären, was Du selbst nicht weisst. Da sagt man artig danke oder hält die Klappe.

genau so ist es nicht, es geht hier um soziale politische willensbildung und die geht bekanntlich auch vom volke aus und insofern sind richter und furchtbare juristen eben deren diener und sonst nichts.

Was hat Willensbildung mit Rechtsprechung zu tun?

da die mutter das informationelle selbstbestimmungsrecht des kindes ausüben kann, kann dies eben auch gleichgestellt mit gleichen rechten der vater tun.

m.W. entscheidet das Elternteil, das das Sorgerecht hat. Im Normalfall also beide Eltern, und sie müssen sich einig sein.

Bei Verdacht auf Erbkrankheiten ist übrigens eine genanalyse des fruchtwassers auch kein grosses Verfassungsproblem.

Nein, weil es ja das Fruchtwasser der Mutter ist.

Tritt ein Patt bei den erziehungs- und vertretungsberechtigten ein, wird es eben spannend und dort sollte dann eben in dubio pro vaterschaftsbestimmung treten. Nichts weiter wird hier verlangt und schon gar nicht die komplette offenlegung der genetischen information.


DAS ist jetzt eine völlig sinvolle Forderung, die hier auch von der großen Mehrzahl unterstützt wird. Und damit Juristen eben NICHT mehr so entscheiden, wie sie das derzeit aufgrund der geltenden Rechtslage tun müssen oder tun zu müssen glauben, schickst du diese begründete Forderung jetzt mal wacker an Deinen zuständigen Bundestagsabgeordneten. Der bekommt dann ein schönes Bild von der Volksmeinung und wird mit seinen Kollegen drüber reden. Dann wird ein schönes Gesetz geschrieben, in dem genau das drin steht: Väter haben ein Recht auf eine Vaterschaftsfeststellung auch ohne Zustimmung der Mutter. Übervorsichtige erwähnen im Gesetz dann gleich die Grundrechtseinschränkung und schwupps, wird das Gesetz beraten, besclossen und verabschiedet, vom Präsidenten unterzeichnet und von Juristen befolgt.
Ja, ich stelle das jetzt vereinfacht und idealisiert dar, aber so geht Demokratie inkl. Gewaltenteilung.
Juristenbashing ist nutzlos.

Interessanterweise ist der staat selber überhaupt nicht zimperlich wenn er genmaterial sammelt denn da wird schon mal eine grössere kleinstadt komplett gescannt um irgendwelche triebtäter zu finden

Das sehe ich genau so. Und? Findest Du das gut? Ja, ne? Tun alle. Ausser mir und ein paar Datenschützern.

bzw bei alc kontrollen
schon mal eine richterliche anordnung eingholt eine blutprobe nehmen zu können..


Ja, und zwar um unschuldige Verkehrsteilnehmer vor besoffenen Autofahrer zu schützen. Güterabwägung.
Bist Du wirklich schon mal unschuldig von einem Polizisten der Trunkenheit beschuldigt worden? Ich schon. Ich war erkennbar nüchtern, hatte keine Fahne und bin unauffällig gefahren. Ich weiss nicht, was dem Mann nicht passte, aber er wollte mich pusten lassen, was ich als rechtswidrig empfand, weil er keinen Verdacht hatte. Also habe ich mich geweigert Er drohte mir dann mit Blutprobe, woraufhin ich ihm ankündigte, die ebenfalls zu verweigern. Und weisst Du was? Keine Blutprobe. Kein Pusten. Gute Fahrt. Ein Polizist, der einen erkennbar nüchternen Verkehrsteilnehmer zur Blutprobe zwingt, kriegt den Einlauf seines Lebens. Und das ist auch gut so.

und jetzt überlegen wir mal in ruhe.. hier alc kontrolle dort vaterschaftsproblem
wie verhält es sich mit der verhältnissmässigkeit der mittel?

Ja, überlegen wir mal, das wäre doch mal ganz was neues.
@segelflieger et al.
Unser Rechtsystem hat sich seit dem Mittelalter nicht weiterentwickelt?! Ich bin der Ohnmacht nahe.

Leute, ich hoffe eindringlich, dass ihr hier KEINEN repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellt.
Wir haben ein System, dass jedem einen halbwegs gefüllten Kühlschrank und fünf oder sechs Fernsehprogramme sichert, und man muss wenig Angst haben, sich beim Blumengießen auf dem Balkon einen Querschläger einzufangen. Und den Nachbarn dürft ihr sogar noch verklagen, wenn er zu oft grillt.
Ich und einige andere hier haben einen oder mehrere Eide geleistet, dieses System zu schützen und notfalls mit der Waffe zu verteidigen. Warum? Weil es offensichtlich ganz gut funktioniert, wenn man mal die Tagesschau anschaltet und sich den Rest des Planeten so anguckt.
Und was macht ihr? Anstatt eure Meinung nach aussen zu tragen und so mitzuhelfen, die Ecken und Kanten des mit Sicherheit nicht perfekten Systems glattzuziehen, stellt ihr in einem Fickforum das ganze System in Frage.

DAS ist Dekadenz.
Nein
Ich denke das ist das was ein Goßteil der Bevölkerung inzwischen empfindet.
Denn wir haben kein wirkliches Rechtssystem - da Recht haben und Recht bekommmen doch auch inzwischen vom Geldbeutel und Qualität des Anwalts abhängen. Doch ich denke das ist jetzt weit ab vom Thema
Ich korrigiere mich
... im Mittelalter wollte man fuer mehr objektive Gerechtigkeit sorgen - Verteidiger und Anklaeger und Beweise statt nur Anklaeger und Gestaendnis per Folter. Inzwischen ist das Justizsystem zu einem Parasiten geworden, dass sich immer oefter auch als Legislative betaetigt - wenn z.B. der BGH den Politikern sagt, was fuer Gesetze sie erlassen muessen. Und dass Juristen inzwischen laengst von beiden Seiten des Gesetzeszaunes nicht mehr wegzudenken sind, weiss jeder, der schon mal die Begriff "Abmahnwelle" oder "Dialer" gehoert hat.

Dass wir unsere Kuehlschraenke den Juristen verdanken, ist ein Geruecht. Dahinter stecken Wissenschaftler, die das Prinzip entdecken; Techniker, die es bauen, und Firmen, die es verkaufen. Auch beim Fernsehen spielen Juristen nur in den Krawallshows und einigen Krimiserien eine Rolle. Juristen sind auch hier laengst als Marktbremser taetig, indem sie z.B. laecherliche Dinge wie "1-Click-Einkauf" als patent- und schutzwuerdig erachten und die Konkurrenz damit plattmachen.

Und derjenige, der seine Nachbarn wegen Grillens verklagt, ist am Ende oft der, der selber wegen Gewaltanwendung vor Gericht steht, das sind naemlich keine angenehmen Menschen...

Das System hat mal ganz gut funktioniert, aber es laeuft laengst aus dem Ruder. Aber wir geraten ziemlich off topic, wuerde ich sagen!
***er Mann
2.550 Beiträge
@ jori67
Das ist mindestens unhöflich. Sie hat als Juristin versucht, Dir etwas zu erklären, was Du selbst nicht weisst. Da sagt man artig danke oder hält die Klappe.
In einem offenen Diskussionsforum muss einmal grundsätzlich niemand die Klappe halten, finde ich. Die Kritik von klarhh ging schon in die richtige Richtung. Miale hat zwar die Rechtslage erklärt, das stimmt, aber wussten wir die nicht ohnehin schon seit dem Eingangsposting? Vom Sachlichen her ist da nichts Neues hinzu gekommen. Was klarhh angeprangert hat, und da bin ich mit ihm völlig einer Meinung, ist eben die kritiklose systemangepasste Verteidigung der gegenwärtigen Lage, die Miale betrieben hat, und das muss in einem Forum erlaubt sein.

Was ich an Deinem Beitrag aber hochinteressant fand, ist folgendes:
Ja, und zwar um unschuldige Verkehrsteilnehmer vor besoffenen Autofahrer zu schützen. Güterabwägung.
Bei einem gerichtlich anordenbaren Vaterschaftstest würden unschuldige Männer vor Vermögensschäden durch unehrliche Ehefrauen geschützt werden. Das ist genauso eine Güterabwägung. Wo ist also (logisch, nicht formaljuristisch gesehen) der Unterschied?

Was ich nicht verstehe: Du verweigerst eine Alkoholkontrolle, weil sie Dir ungerechtfertigt erscheint - eine ungerechtfertigte Schädigung von Männern wegen angeblicher Vaterschaft versuchst Du hingegen (siehe eines Deiner früheren Postings) zu verteidigen. Deine Maßstäbe sind wenig nachvollziehbar.

Abgesehen davon, dass ich es etwas komisch finde, eine Alkoholkontrolle zu verweigern, wenn man eh nüchtern ist: Das "Alkomat-Blasen" bereitet keine Schmerzen, also finde ich es durchaus in Ordnung, wenn Polizisten ihrer Arbeit nachgehen und dabei schon einmal "willkürlich" zur Kontrolle bitten. Wo ist da das Problem?

Genauso sehe ich es auch nicht als Problem an, bei der Suche nach Schwerverbrechern Massen-Gentests durchzuführen. Auf der Suche nach Aufklärung von Verbrechen müssen dem Staat eben gewisse Instrumente in die Hand gedrückt werden. Immer mit der Datenschutz-Keule zu winken, nur weils zur Zeit grad modern ist, spielt nur den Verbrechern in die Hände.

@ segelflieger: Also ich unterstütze Dich jetzt auch nicht in Deiner Meinung, dass sich das Rechtssystem seit dem Mittelalter nicht weiter entwickelt hat. Das ist eine zu harte Sichtweise. Das Rechtssystem ist schon großteils in Ordnung, finde ich, aber es finden sich immer wieder Absurditäten.

Aber Naturwissenschafter als natürlicher Feind des Juristen, das hat schon was für sich. Guter Vergleich! *zwinker*
Also wenn ich den Blödsinn mit Grundrechten lese, frage ich mich ohnehin was die in Berlin alles für einen Mist erlassen.

Jeder Mann hat das recht zu wissen ob er der Vater ist oder nicht. Mal davon abgesehen hat auch das Kind das recht zu wissen wer den der Vater ist, dass finde ich viel wichtiger.

Wenn der illegale Test aussagt, dass er nicht der Vater ist, wird er sicher einen Legalen machen lassen wollen der anerkannt ist.
Die Kosten wird dann ohnehin die Kindesmutter zu tragen haben die versucht hat ihm das Kind unterzuschieben.

Wenn man bedenkt das unzählige „Väter“ Jahre lang für ein Kind zahlen das gar nicht ihr ist.
Die Kosten werden in den meisten fällen nie mehr zurückbezahlt werden können.

Anstatt darüber zu Diskutieren ob solche Test Illegal oder Legal sind, sollten man solche Frauen eine hohe Strafe zuteil werden lassen.
@kater001
Bei einem gerichtlich anordenbaren Vaterschaftstest würden unschuldige Männer vor Vermögensschäden durch unehrliche Ehefrauen geschützt werden. Das ist genauso eine Güterabwägung. Wo ist also (logisch, nicht formaljuristisch gesehen) der Unterschied?

In der Abwägung der Güter. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit Unschuldiger wiegt höher als der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des mit hoher Wahrscheinlichkeit Gefährdenden.
Der Schutz der wirtschaftlichen Versorgung des Kindes durch den angenommenen Vater wiegt höher als das Interesse des Vaters, nicht unbegründet Unterhalt zu zahlen.
Nochmal: Ich finde die Begründung ebenfalls bescheuert.

Was ich nicht verstehe: Du verweigerst eine Alkoholkontrolle, weil sie Dir ungerechtfertigt erscheint - eine ungerechtfertigte Schädigung von Männern wegen angeblicher Vaterschaft versuchst Du hingegen (siehe eines Deiner früheren Postings) zu verteidigen. Deine Maßstäbe sind wenig nachvollziehbar.

Nein, das versuche ich nicht. Ich versuche nur, die Sichtweise des Staates zu erklären, ohne dass ich diese Sichtweise teile.

Abgesehen davon, dass ich es etwas komisch finde, eine Alkoholkontrolle zu verweigern, wenn man eh nüchtern ist: Das "Alkomat-Blasen" bereitet keine Schmerzen, also finde ich es durchaus in Ordnung, wenn Polizisten ihrer Arbeit nachgehen und dabei schon einmal "willkürlich" zur Kontrolle bitten. Wo ist da das Problem?

Wenn ein Polizist mich zu einem konkreten Handeln zwingt, braucht er einen konkreten Verdacht, so einfach ist das. Das gerät bei uns immer mehr ins Hintertreffen, leider auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Es ist völlig egal, WAS der Polizist von mir will: Er muss einen Verdacht haben und ihn benennen können. Ich werde so vor Eingriffen des Staates in mein Privatleben geschützt.

Genauso sehe ich es auch nicht als Problem an, bei der Suche nach Schwerverbrechern Massen-Gentests durchzuführen. Auf der Suche nach Aufklärung von Verbrechen müssen dem Staat eben gewisse Instrumente in die Hand gedrückt werden. Immer mit der Datenschutz-Keule zu winken, nur weils zur Zeit grad modern ist, spielt nur den Verbrechern in die Hände.

Die Diskussion würde jetzt wirklich zu weit führen, jedenfalls in diesem Thread. Siehe oben, der Staat braucht einen Verdacht. Hat er den nicht, muss er mich in Ruhe lassen.
Gentest versus Alcotest pp.
Es ist interessant, dass gerade der Vergleich zwischen Vaterschaftstest und Alkoholkontrolle aufgekommen ist, denn daran lässt sich meiner Meinung nach ganz gut darlegen, wo hier möglicherweise der Hund begraben ist.

Vergleicht man beides, dann stellt man fest, dass beim Alcomaten-Test (blasen) wie beim privaten Vaterschaftstest die Teilnahme grundsätzlich freiwillig ist, d. h. man muss nicht ins Röhrchen blasen, wenn man nicht will. Während aber die Verweigerung des Alcomaten-Tests dann dazu führt, dass man zwangsweise zur Blutentnahme aufs nächste Revier verfrachtet wird, weil die Verweigerung in der Praxis (theoretisch, d. h. allein nach dem Gesetz, reicht das nicht unbedingt) allein schon ausreicht, um einen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt zu begründen, reicht die Verweigerung eines freiwilligen Vaterschaftstest durch die Kindesmutter dem Gericht noch lange nicht aus, um begründete Zweifel an der Vaterschaft anzunehmen und dann auf Antrag zwangsweise einen gerichtlichen Vaterschaftstest anzuordnen.

Das geht sogar noch weiter. Denn eigentlich ist für die Blutentnahme nach dem Gesetz auch der Richtervorbehalt gegeben, d. h. sie muss vom Richter durch Beschluss angeordnet und nicht von der Polizei in eigener Machtvollkommenheit quasi als Realakt (natürlich mit Hilfe eines Arztes) vorgenommen werden. Richterliche Beschlüsse zur Blutentnahme kommen aber in der Praxis kaum vor und die durch die Polizei ohne weiteres veranlassten zwangsweisen Blutentnahmen gehen normalerweise vor Gericht einfach so durch (zumindest in der ersten Instanz). Selbst wenn das Gericht dann doch einmal feststellt, dass die Blutentnahme rechtswidrig war, hat es immer noch die Möglichkeit bei der Entscheidung darüber, ob es die rechtswidrig gewonnene Blutprobe als Beweismittel verwendet, eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen den Grundrechten des Angeklagten und dem Strafverfolgungsinteresse des Staates. Wie diese Güterabwägung dann in den meisten Fällen ausgeht, kann sich wohl jeder denken. *zwinker*

D. h. in der Praxis sind gerade auch die Gerichte bei Güterabwägungen oft eher geneigt, das staatliche Interesse an der der Ermittlung entscheidungserheblicher Tatsachen höher zu bewerten, als die Grundrechte des Angeklagten auf körperliche Unversehrtheit (immerhin mit auf Platz 2 der ewigen Bestenliste der Grundrechte, während das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erst 1983 neu entwickelt wurde und noch nicht einmal ausdrücklich im Gesetz steht), während der privaten Tatsachenermittlung auch bei durchaus berechtigten Interessen z. B. auch eines angeblichen Vaters der Unterhalt zahlen soll durch Güterabwägung in die andere Richtung doch teilweise recht enge Grenzen gesetzt werden.

Ich finde übrigens, es ist gerade auch die Aufgabe der Juristen, solche Zusammenhänge aufzuzeigen und das Rechtssysten immer wieder kritisch zu betrachten. Und obwohl einige hier annehmen, das sei in der Praxis nicht so, bzw. auch von Juristenseite manche meinen, das Rechtssystem sei halt so und müsse erst einmal akzeptiert werden, zeigen gerade in letzter Zeit die vielen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof bei denen, oft auch mit Erfolg, die deutsche (eben doch nicht vollkommene) Rechtspraxis angeprangert wird, dass es auch genug kritische Juristen gibt.

Und es ist wohl kein Rechtssystem perfekt (wird ja auch von Menschen - und Politiker sind auch nur Menschen - gemacht) und man kann halt nur immer wieder um Verbesserungen kämpfen.

Übrigens spiele ich noch kein Golf... *zwinker*
***er Mann
2.550 Beiträge
Ich denke, @ jori67 und @ josua69, schön langsam kommen wir ja zusammen. Eure Postings kann ich zu einem großen Teil nachvollziehen, und, speziell an josua69 gerichtet: Wenn es mehr Juristen gäbe, die weniger dogmatisch, sondern mehr in konstruktiver Weise kritikfähig sind so wie Du und über den Tellerrand hinausblicken, würde die "Juristenkritik" in Foren wie diesem weit schwächer ausfallen, da kannst Du Dir sicher sein.
***23 Paar
144 Beiträge
also haben wir ein Vollzugsdefizit in Deutschland was darin begründet ist das Jahre lang die Rechte der Frauen gestärkt wurden um eine Gleichberechtigung zu erwirken die irgendwann schon nicht mehr vorhanden war
@kater001
Ich weiß, aber glaub mir, ich kenne genug Kollegen zumindest unter den Anwälten, die da sehr ähnliche Ansichten haben wie ich.
Es sollte wirklich so ein Thread eröffnet werden, ist für mich als junges Ding hochinteressant.
Mich hat Segelflieger bisher am meisten überzeugt. Die Herren Anwälte, Staatsanwälte oder Polizisten dagegen immer mehr in der Meinung bestärkt dass in unserem Staat es nicht mehr rollt, sondern höchstens noch eiert.
***uc Mann
345 Beiträge
@schautmal
Hast absolut Recht - wobei der Vaterschaftstest Ausgangspunkt der Diskussion wohl war - aber ein Beispiel von diesem 1000fachen Geeier!!!

Ist das unser Staat??

"Ein Sumpf zieht am Gebirge lang, ..."
Hab mich mal ein wenig umgehört und musste feststellen dass gerade die Jugendämter die größten Bremsen in der Gerechtigkeit sind, die sind ja absolut dagegen dass der Vaterschaftstest legalisiert wird.
@schautmal
hi schautmal,

Ja, überlegen wir mal, das wäre doch mal ganz was neues.

lassen wir den dumpfbackigen Weissbebrillten aussen vor, der soll erstmal denken und schreiben lernen und vor allem Lernen wie man sich vernünftig artikuliert ohne gleich zu beleidigen. Insofern hat der eh überhaupt nix dazu zu sagen, aber zu deinem Thema:

Es ist immer gut zu wissen, was jemand für eine motivation haben könnten ohne damit jetzt gleich zu unterstellen, dass er die auch tatsächlich so hat, aber evtl spielt dem ja sein unterbewusstsein eine kleine falle.

Woran könnte so ein jugendamt denn Interesse haben: Nicht zuviel Arbeit zu bekommen, Nicht zu viel Geld aus dem Staatsbudget bezahlen zu müssen, das wären schon mal zwei.

Wären die nun für solche Test dann käme das schon mal mit beiden oben erwähnten Interessen evtl in Konflikt. Ergo bremsen die lieber erstmal gnadenlos.
@klarhh
lassen wir den dumpfbackigen Weissbebrillten aussen vor, der soll erstmal denken und schreiben lernen und vor allem Lernen wie man sich vernünftig artikuliert ohne gleich zu beleidigen.

Ich lass das bzgl. "schreiben lernen" mal unkommentiert so stehen <G>
Ein Privater Vaterschaftstest ist vor gericht nicht gültig!!!!!!!!!
War vor kurzem ein fall im tv , da hat ein mann auch einen vaterschatstest machen lassen und irgend so ein obergericht hat diese als nichtig erklärt.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen darüber entschieden, ob ein ohne Zustimmung des Kindes bzw. der sorgeberechtigten Mutter gemachter heimlicher Vaterschaftstest, vor Gericht Anerkennung finden kann. Dies wurde verneint.

Was sind die Folgen. Heimliche Test können vor Gericht nicht mehr zugelassen werden, schaffen aber Klarheit. Ist das Ergebnis zum Beispiel positiv, also der mögliche Vater auch der tatsächliche Vater, werden viel Kosten in einem späteren Streit vermieden. Ist das Ergebnis negativ, also der mögliche Vater nicht tatsächliche Vater, kann mit diesen Fakten ein amtliches Gutachten beantragt werden, vor Überraschungen ist man dann geschützt.

Einen heimlichen Vaterschaftstest durchzuführen ist nicht (noch) strafbar. Es wird allerdings von Bundesministerin Zypries an einem Verbot und eventueller Strafe gearbeitet. Ob dieses Gesetzt im Bundestag jedoch eine Chance hätte ist zweifelhaft.
Sieht man doch wieder was unsere Gerichte für ein Schwachsinn zusammenbauen.
zum Thema:
selbstverständlich sollten heimlich durchgeführte Tests vor Gericht Bestand haben. Ich bin froh, als Frau nie im Zweifel darüber zu sein, ob das von mir großgezogene und geliebte Kind auch tatsächlich meinem Bauch entstammt. So gesehen: gleiches Recht für alle.

Mein Dank an dieser Stelle geht an die bebrillte Dumpfbacke. Danke, herzallerliebster Jori .. für Schrift, Form, Ausdruck und das schwungvoll polemische Feuer, dass du beim Lesen entfacht und kunstvoll wieder ausgepinkelt hast. *cool*
***uc Mann
345 Beiträge
Vaterschaftstest
Welche Frau sagt denn zu einem Test nein - doch nur die, die etwas zu verbergen hat.

Bei einer Ablehnung kann der angebliche Vater doch ohnehin sich den Rest denken - oder?

Mit der Rechtslage ist es wie bei allen anderen Sachverhalten auch,

Recht haben und Recht bekommen - das klafft wie vieles weit auseinander.
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